Auskünfte Einwohnermeldeämter

  • Kein Amt darf auf Datenschutz bestehen, da sie verpflichetet sind, Auskunft zu geben. JEDER BÜRGER MUSSS EINE NORMALE MELDEREGISTERAUSKUNFT ERHALTEN. (sofern keine Auskunftssperre von der entsprechenden Person erteilt wurde)


    Diese umfasst: Name, Doktortiel, aktuelle Anschrift. Da gibt es kein Ja oder Nein.



    Traurige Geschichten und sowas sind Quark. Auf Gesetze müsst Ihr Euch berufen, mehr nicht.


    Daniel

  • Vielen Dank für Eure Antworten.


    Gabi: Adressbuch von Frankfurt/Main um 1950-1970 habe ich noch keines entdeckt. :(


    Silke: Du hast echt Glück gehabt. Habe aber erst mal nur "Großstadterfahrung". Wünsche Dir noch viel
    Glück bei Deiner Suche.


    Daniel: Du hast ja Recht, die "aktuelle" Adresse habe ich ja bekommen. Aber das war 1972. Dort ist mein Vater ja auch verstorben und die kannte ich natürlich.
    Ich möchte die Adressen davor, in der selben Stadt. Sind sie dazu auch zu verpflichtet????
    Schreib es mir doch bitte, und wie formuliert man am besten?


    Schon mal Danke
    Paula

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  • Hallo Paula,


    es dürfte kein Problem sein, dass Du als Tochter diese Auskünfte über Deinen verstorbenen Vater erhälst.
    Wenn ich eine Meldebehörde anschreibe bitte ich immer um folgendes:
    Bitte um Auskunft aus dem Melderegister, Historikbank, ggf. Zwischenarchiv und /oder Archiv.
    Einfach um wirklich alle Suchmöglichkeiten abzudecken und das gesamte vorhandene Material meines Familienangehörigen zu bekommen.


    Ich bitte auch immer darum, wenn es möglich ist, mir eine Kopie der alten Melderegisterkarteikarten zu machen, da Du ansonsten oftmals nur Abschriften erhälst, die meistens nicht absolut vollständig sind.
    Die alten Karteikarten sind für einen Berufsfremden zwar nicht immer leicht zu lesen und zu entschlüsseln, aber man bekommt mit der Zeit Übung. Die Original-Karteikarten erhalten manchmal sehr interessante Vermerke und Kommentare.


    Wenn Du nur um eine Auskunft bittest, erhälst Du lediglich Auskunft aus dem aktuellen Melderegister. Nicht mehr und nicht weniger.
    Selbst wenn Du genauer fragst, werden in der Regel nicht alle vorhandenen Register durchsucht. Es ist halt sehr viel Arbeit. Du mußt ihnen schon ganz genau sagen, wo sie überall suchen sollen. Es ist leider so.
    Ich habe selber viele Jahre in einem größeren Einwohnermeldeamt gearbeitet und mir ist die Praxis bei der Auskunftserteilung von daher geläufig.


    Das Auskunftsersuchen, wie ich es oben beschrieben habe ist natürlich teurer, aber meistens auch sehr viel ergiebiger. Vor allem muß man aber nicht mehrfach hin und her schreiben.


    Sei aber bei den Angaben über die von Dir gesuchte Person nicht sparsam. Teile ihnen alle wichtigen Daten mit, die Du hast. (Ggf. auch die Eltern, Ehepartner, etc.)



    Viel Erfolg und einen schönen Abend wünscht Dir,


    Sabine

    2 Mal editiert, zuletzt von Bine ()

  • Hallo Sabine,
    vielen Dank für Deine Erläuterungen.
    Bei mir scheint alles schief zu gehen.
    Hatte im Bürgeramt angerufen und die Dame sagte mir ich soll alle Daten schicken und es koste 16 Euro.
    Da das Geburtsjahr 1904 ist, muß in der Altkartei gesucht werden.
    Ich schickte alles per Mail und bekam als Antwort die letzte Adresse. Ich schrieb zurück, daß ich die früheren Adressen möchte. Antwort: Das wäre Altkartei und es koste 30 Euro.
    Also Restgeld überwiesen. Daraufhin bekam ich per Mail:
    die Herausgabe von erweiterten Daten, wie in ihrem Fall die früheren Meldeanschriften, darf nur erfolgen, wenn ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (§34 Abs. 2 HMG).Bisher ist in ihrem Fall keines von beiden ersichtlich.
    Bitte begründen Sie im Detail, wofür Sie die Angabe der früheren Meldeanschriften benötigen.

    Habe dies begründet mit Geburts-und Sterbeurkunde meines Vaters und einer Kopie meines Passes.
    Und das ich es für Ahnenforschungszwecke brauche und nicht veröffentlich will.
    Antwort:

    die Adressen von Frankfurt können wir Ihnen mitteilen, jedoch ohne Angaben der Umzugsdaten. Auch das Zuzugsdatum darf nach § 11 Abs.3 HMG
    nicht mitgeteilt werden.Um Ihnen diese Auskunft zukommen zu lassen, benötigen wir Ihre Adresse, da per E-Mail keine Auskunft mehr gegeben werden darf.


    Nun bekomme ich also nur dieses. Das für mich wichtige Zuzugsdatum ist ein Geheimnis.
    LG
    Paula


    Sieht komisch aus, aber bekomme die Schriftfarbe nicht geändert.

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  • Moin Paula,


    nach dem hessischen Meldegesetz - welches weitestgehend identisch mit dem Melderechtsrahmengesetz ist - hast Du leider keinen Anspruch auf eine derartige Auskunft. Aus der praktischen Erfahrung kann ich nur sagen, dass es nahezu unmöglich ist ein berechtigtes Interesse für eine erweiterte Melderegisterauskunft herzuleiten. Ahnenforschung reicht nicht aus. Ein rechtliches Interesse wäre die Verfolgung von Ansprüchen gegen deinen Vater, aber auch das müsstest Du belegen.


    Die Mitarbeiterin im Meldeamt hat da alles richtig gemacht.


    Versuch doch mal folgenden Weg: Verlange vom Meldeamt Frankfurt die Auskunft von allen zu deiner Person gespeicherten Daten. Geht natürlich nur, wenn Du da mal gemeldet warst oder bist. Als Beifang könntest Du so mit Glück die Meldedaten deiner Eltern mit abgreifen. Der Einfachheit halber kopieren die Meldebehörden die alten Registerkarten einfach häufig nur. Die Auskunft über die eigenen Daten ist kostenlos.




    @Daniel: Worüber soll Paula sich denn beim Dienstherrn beschweren? Etwa darüber, das korrekt gearbeitet wurde? Im Meldegesetz gibt es keinen Spielraum oder ein Ermessen.




    Erstmal




    Andreas

  • Hallo Paula,


    einen Anspruch auf die Herausgabe der Einzugsdaten hast Du in der Tat nicht.


    Es ist in der Praxis zwar sehr oft so, dass Du die Archivdaten von verstorbenen Familienmitgliedern problemlos erhälst, sie müssen bzw. dürfen dies aber eigentlich nicht. (Ich spreche hier von erweiterten Auskünften. Einfache erhälst Du ja immer!)
    Andreas hat da absolut recht! Seinen Tipp finde ich im übrigen sehr gut.


    Ansonsten würde ich an Deiner Stelle abwarten, bis Gras über die Sache gewachsen ist und würde dann einfach erneut schriftlich anfagen. Ich würde dann direkt höflich nach der Kopie der Karteikarte fragen. Vielleicht hast Du dann Glück, - evtl. auch eine andere Sachbearbeiterin.
    Es ist wirklich im Moment sehr ärgerlich für Dich, aber machen kannst Du meiner Meinung nach nichts gegen diese Entscheidung.


    Du kannst ja mal im Frankfurter Archiv versuchen die Adressbücher der Reihe nach einzusehen. Dann kannst Du wenigstens schon mal das Zuzugs- und Umzugsjahr eingrenzen.




    Viel Glück und viele Grüße,


    Sabine

  • Hallo Andreas,


    meinst also, hat keinen Sinn mit der Beschwerde. Hatte ich mir auch so gedacht. Die verweigern ja nicht die Auskunft, weil ihnen mein Name vielleicht nicht gefällt. Also, Angaben über mich sind wirklich kostenlos :?: Bin in Ffm geboren und lebte dort bis 1971. Da könnte ja etwas rauskommen. Hat dieser Antrag einen bestimmten Namen?


    Hallo Daniel, klar ist man Stinksauer auf die Behörde. Aber wenns kein Sinn hat...................Aber Danke für Deinen Beistand, er baut auf. 8o


    LG Paula

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  • Hallo Sabine,
    auch Dir Dank für Deine Antwort.
    Leider ist das Archiv zu weit für mich entfernt um einfach mal zu schauen.
    Aber:


    ICH BIN FÜR EINE REFORM DES DATENSCHUTZGESETZES FÜR AHNENFORSCHER :!: :!: :!:


    LG Paula

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  • Moin,


    nach §9 HMG hast Anspruch auf folgendes:


    1) Die Meldebehörde hat Betroffenen auf Antrag Auskunft zu erteilen über
    die zur Person gespeicherten Daten und Hinweise, auch soweit sie sich auf deren Herkunft beziehen, [*]die Empfänger oder Kategorien von Empfängern von regelmäßigen Datenübermittlungen sowie die Arten der zu übermittelnden Daten, [*]die Zwecke und die Rechtsgrundlagen der Speicherung und von regelmäßigen Datenübermittlungen.



    Der §8 HMG regelt unter anderem die Gebührenfreiheit:


    Jede Einwohnerin und jeder Einwohner hat gegenüber der Meldebehörde nach Maßgabe dieses Gesetzes ein Recht auf unentgeltliche
    Auskunft nach (§ 9), usw.




    Stifte der Meldebehörde einfach ein formloses Schreiben, in dem Du verlangst, dass alle zu Dir gespeicherten Daten herausgegeben werden. Ich würde das wirklich mit einem klassischen Brief machen und nicht als E-Mail.



    Eine Reform der Meldegesetze für Ahnenforscher halte ich für unnötig. Die Melderegister haben einen anderen Zweck als die Befriedigung von Ahnenforschern.



    Erstmal


    Andreas

    2 Mal editiert, zuletzt von Andreas_K ()

  • Hallo Paula,


    Sehr gut - dafür machen wir jetzt ne Demo.


    Ich bin dabei.


    Gabi

    FN Grzegorzewski (die Adligen aus Polen)
    FN Gregorovius (Ost-und Westpreußen)
    FN Kreutz ( Berlin und ? )
    FN Dannehl (Magdeburg und Umgebung, Berlin)
    FN Ludwig (Pommern,Osternothafen)
    FN Werth (Rheinland,Aachener Umgebung,Berlin)

  • Hallo Andreas,


    trotzdem könnten die ja mal ein bißchen netter zu uns sein.Schließlich richten wir doch keinen Schaden an.Im Gegenteil,wir erleichtern kommenden Generationen die Arbeit.


    LG


    Gabi

    FN Grzegorzewski (die Adligen aus Polen)
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    FN Ludwig (Pommern,Osternothafen)
    FN Werth (Rheinland,Aachener Umgebung,Berlin)

  • Moin Gabi,


    die sind nett zu uns. Die, zu denen ich auch gehöre, passen schon ganz gut auf unsere Daten auf und arbeiten im Rahmen der Gesetze. Das finde ich persönlich ganz wichtig. Ich möchte schliesslich nicht, dass jemand mit meinen Daten rumschludert. Es reichen ja die ganzen Datenskandale in der Wirtschaft (Telekom, etc.). Ich finde man sollte die Messlatte beim Umgang mit Daten ruhig hoch anlegen und auch selbst sensibel mit seinen eigenen Daten umgehen. Auch wenn man den Datenschutz oder die Datensparsamkeit manchmal als hinderlich empfindet, beides hat seine Berechtigung. Wichtig ist, dass man sich vor Augen führt, dass das eigene Begehren nach Daten auch bei anderen vorhanden ist und diese dann Daten über einen selbst verlangen. Dann ist das Geschrei plötzlich groß. Wieso erfährt hier jemand wann ich umgezogen bin? Was geht den das an? Dann ist weniger mit einem mal doch mehr.




    Erstmal




    Andreas

  • Ach Andreas,


    Natürlich finde ich es richtig unsere Daten zu schützen. Obwohl ja doch jeder meine jetzige Adresse über das Meldeamt erfahren kann. Habe ich jedenfalls beim lesen, so verstanden. Kläre mich auf, wenn es so nicht ist.


    Aber weißt Du, mein Vater ist vor 37 Jahren verstorben. Es kann ihn nicht mehr Schaden, wenn seine Tochter diese Daten erhalten würde. Ich habe ja auch belegen können, daß es mein Vater war.


    In diesem Fall, finde ich den Datenschutz sehr überzogen.


    LG Paula


    Frage: War die Mitarbeiterin in diesem Fall nicht korrekt :?: :?: :?:
    Siehe: Diverses>>>Betriebsleiter von Fibiahn.

    Suche FN: Lippert, Berner, Bullerjahn, Wachholz, Rosenow, Brockhoff, Filler


    und andere

    Einmal editiert, zuletzt von Paula1958 ()

  • Hallo zusammen,


    eines verstehe ich allerdings nicht: Bei den Standesämtern gilt doch die Ahnenforschung als "berechtigtes Interesse". Wieso gilt das bei den Meldeämtern nicht?


    Gruß


    Matthias

    Wenn ein alter Mensch stirbt, verbrennt eine ganze Bibliothek
    (Afrikanisches Sprichwort)

  • Moin Löffel,


    die Antwort ist ganz einfach: Das liegt in der Aufgabenstellung und den gesetzlichen Grundlagen begründet. In keinem Meldegesetz findet sich was über Ahnenforschng. Das ist auch eine Aufgabe die ein Meldeamt gar nicht in der Form leisten kann.



    Erstmal



    Andreas