Ämter die nichts tun

  • ich habe heute 2 absagen bekommen das sie mir bei der sterbe uhrkunde meiner mutter nicht helfen können.
    dürfen die das so einfach?


    lg morgenstern

  • Dazu müßte man den genauen Absagetext kennen!


    - wenn die Unterlagen nämlich nicht dort sind, KÖNNEN sie Dir nicht helfen


    Wieso eigentlich 2 Ämter? 2 verschiedene?




    Wäre toll, wenn Du hier noch antworten könntest. Dann würden wir alle etwas klarer sehen und Dir u.U. bsser helfen können.



    Andrea

  • ich habe einmal an das Einwohnermeldeamt geschrieben habe in meinen brief eine kopie von mein personalausweis und eine kopie von meiner gebursurkunde mit rein getan.
    Die 2 absage habe ich vom standesamt in Hannover bekommen hatte auch vom perso und von der gebursurkunde eine kopie mit bei gefügt.
    Sie schreiben das es zu wehnig daten sind die ich von meiner verstorbenen Mutter habe.

  • Hallo Morgenstern,


    als direkte Nachfahrin hast Du ein sog. "berechtigtes Interesse" an einer Auskunft, die deshalb im Prinzip nicht verweigert werden darf.
    Wie lautete denn konkret Deine Anfrage. Wenn Du z.B. nur schreibst, daß Du Auskunft über Deine Mutter haben möchtest, ist der Auftrag zu allgemein gehalten; das Amt ist nicht verpflichtet, umfangreiche Durchsuchungen der Unterlagen durchzuführen. Du müßtest also das Geburtsjahr der Mutter angeben oder -wenn Du das Jahr nicht weißt- eine möglichst enge Zeitspanne nennen.


    Gruß
    Detlef

  • Hallo Morgenstern


    Für Sterbeurkunden (wie auch für Geburts- und Heiratsurkunden) ist das Standesamt zuständig.
    Beim Einwohnermeldeamt kannst du nach Einträgen in der Einwohnermeldekartei fragen.


    Wenn man bei Anfragen an Standesämter nur das Geburtsjahr oder Sterbejahr angeben kann
    und kein genaues Datum, suchen viele Standesämter nicht, weil sie einfach keine Zeit dazu
    haben, zudem würde das für dich auch noch Suchgebühren nach sich ziehen.


    Übrigens gibt es in Hannover nur ein einziges Standesamt? Falls es dort mehrere gibt, müsstest du
    wissen welches für deinen Fall zuständig ist, also in welchem Stadtteil deine Mutter gestorben ist.


    Wie Detlef schon sagte, ist es auch wichtig, dass man die Anfrage nicht zu allgemein schreibt,
    sondern immer möglichst genau schreibt, was man haben möchte.


    Gruss
    Svenja

  • Hallo ,


    kannst Du das bitte genauer darstellen.


    Was und bei wem genau hast Du angefragt und um welchen Zeitraum handelt es sich (ist die Mutter wohlmöglich vor 1978 verstorben?)


    Welche Angaben hast Du denen denn gemacht?


    Kannst mir auch gerne eine PN schicken.


    Gruß
    Dirk


    Nachtrag:


    habe jetzt die diversen Beiträge der letzten Tage von Morgenstern nachgelesen:


    Daraus ergibt sich:


    Das Geburtsdatum der verstorbenen Mutter muss um 1961 herum gewesen sein.
    Das Todesdatum liegt um den September 1983 und als letzter Wohnort wird Hannover genannt. Adresse ist wohl auch bekannt.


    Leider ist ja nicht bekannt was genau das Standesamt bemängelt. Das wäre sicher hilfreich um erkennen zu können
    was der Grund für eine Nichtauskunft ist. Zu wenige Daten scheinen mir kein hinreichender Grund zu sein wenn die
    bisher gemachten Angaben zutreffen.


    In dem Zusammenhang sei die Frage gestattet, ob die Eltern zum Zeitpunkt des Todes der Mutter miteinander verheiratet waren,
    in dem Fall müsste es ja auch eine Heiratsurkunde geben auf der das genaue Sterbedatum vermerkt ist. Aus eben jener Urkunde
    würden sich eigentlich auch alle anderen Daten ergeben.

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