Bankgeheimnis

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem:


    ich suche den Großvater meines Mannes. Mein Schwiegervater wurde 1931 unehelich geboren. Somit taucht der Name des Erzeugers nirgenwo auf. Nun besitzte ich aber eine Bescheinigung des Jugendamtes, in der er sich zur jährlichen Unterhaltszahlung verpflichtet. Dort steht nur der Name, sonst keine Infos (Adresse, Herkunft o.ä.). :thumbdown:


    Ich habe nun das Archiv in HH angeschrieben und die teilen mir mit, daß alle Meldeunterlagen 1926-1943 verbrannt seien. :thumbdown:


    Gibt es eine Möglichkeit, über die Banken zu erfahren, von wo die Überweisungen getätigt wurden? Angeblich soll der Opa Spanier gewesen sein... Ich besitzte noch die Bankunterlagen (Konto, Bankverbindung etc.) vom Währungsumtausch nach dem Krieg in D-Mark....


    Danke im voraus


    assi.d


    Assi


    Und was ich nicht ändern kann, da bleibe ich weiter dran... (Herbert Grönemeyer)

  • Hallo Assi.


    Deinem Schwiegervater ,der unehelich zur Welt kam müssen falls er noch lebt in Jedem Falle auskunft geben,da er ja der Betroffene ist und er ein Recht hat alles über seinen Vater zu erfahren.Bei den Banken ist es ja so eine sache.Die verstecken sich hinter dem Bankgeheimnis.Ich hab sowas noch nie gehabt,aber ich könnte mir vorstellen,dass ein Rechtsanwalt ein berechtigtes Interesse anmelden könnte und die mittels Gericht durchsetzen könnte.


    LG


    Franz Josef

  • Hallo Franz-Josef,


    das Bankgeheimnis gibt es nicht um sonst. Oder würdest Du es lustig finden wenn jeder herausposaunen würde wie viel Geld Du besitzt oder an wenn Du Geld überweist.Ich finde das vollkommen in Ordnung so. Es geht keinen dritten etwas an.


    Hallo assi.d


    schreib doch mal das Standesamt an und frage nach einer Abstammungsurkunde. Vielleicht hast Du Glück und der Vater wird erwähnt.

  • Ich hab sowas noch nie gehabt,aber ich könnte mir vorstellen,dass ein Rechtsanwalt ein berechtigtes Interesse anmelden könnte und die mittels Gericht durchsetzen könnte.


    Ahnenforschung ist mit Sicherheit kein berechtigtes Interesse, mit dem man rechtlich eine Auskunft von einer Bank durchsetzen kann.
    Ganz nebenbeibemerkt glaube ich nicht, dass die Banken Überweisungsunterlagen 60 Jahre und länger aufbewahren.


    Rossi

  • Hallo assi.d,


    Banken müssen Kundenunterlagen nur eine bestimmte Zeit aufheben (ich glaube, die längste Aufbewahrungszeit sind 30 Jahre für Sparunterlagen). Ich denke nicht, dass über 60 Jahre alte Unterlagen überhaupt noch exisitieren.



    Viele Grüße,
    Anke