Gebühren Standesamt

  • Guten Abend,


    ich habe da mal eine Frage zu Gebühren......


    In Hannover hat eine Kopie z. B. Geburtsurkunde bis eben noch 7,- Euro gekostet.
    In diesem Jahr in Melsungen für eine Kopie 10,-, kein Problem, man hat die Gebühren erhöht.
    Aus einem Ort bei Hannover bekomme ich heute einen Brief in dem man gleich 14,50 für eine Kopie verlangt! Um mehr als 100 % die Gebühren erhöhen ist ganz schön happig!. Ist das einheitlich oder entscheidet jede Gemeinde für sich?


    Hat da schon jemand Erfahrungen sammeln können dieses Jahr? Ich stehe irgendwie unter Schock.......
    Da mag ich mich dann schon gar nicht mehr an deren Stadtarchiv wenden. In Hannover kostet das 5,- Euro je angefangene Viertelstunde. Das ist in Ordnung.


    Gruss
    Doris

  • Hallo Doris,


    dann ist Hannover noch günstig. Ich überlege auch schon die ganze Zeit mir einige Urkunden vom
    Zentralarchiv der Evangelischen Kirche der Pfalz schicken zu lassen, aber die Kosten sind schon hoch, diese Nachricht hb ich jetzt im Januar auf meine Anfrage erhalten.


    Bei Inanspruchnahme des Archivs für schriftliche Auskünfte betragen die Gebühren:


    - je angefangene halbe Stunde 15,00 €
    bis zu einem Höchstsatz von 120,00 € (4 Arbeitsstunden)
    - Portoersatz
    - bei Einreichung eines ausländischen Schecks erhebt
    die Bank eine Gebühr von 7,50 €
    - Beglaubigung einer Abschrift, eines Auszuges oder
    einer Ablichtung 5,00 € pro Seite


    Da ich leider nicht in der Lage bin dort einmal selber zu suchen werde ich wohl doch die Kosten tragen müssen, ansonsten bleiben bei mir einige tote Punkte und das möchte ich natürlich auch nicht. :teufel:


    Liebe Grüße


    Margrit :computer:

    Dauersuche nach
    Amann,Biesing Büsing, Bläß/Bläss,Bruns,Burger, Dahlhelm, Eimecke, Günther,Gutznau/Gitzko, Hacken, Hagedorn,Heert, Heine(i)cke, Heyer, Israel, Künne, Lodahl, Münich,Peter,Siener,Siever/Siebert, Teichmann, Thiersch/Thiers, Wesemann,Wolf(f)er, Zuckwitz




    Wenn ein Mensch geboren wird, ist die Welt um ein Lächeln reicher. :baby:

  • Hallo!


    Die Gebühren sind mit dem zum 01.01.2009 eingeführten neuen Personenstandsrechtsformgesetz für standesamtliche Auskünfte erhöht worden.
    Da es aber Ländersache ist, entscheidet jedes Bundesland über die Höhe der Gebühren selber.


    Kann es eventuell sein das in den 14,50 Euro auch eine Suchgebühr mit enthalten ist?

  • Hallo Margrit,


    das tut mir leid. Wenn man dann so gar nichts hat, kommt da schnell ein kleiner Urlaub bei heraus. Ich denke auch Hannover wird erhöht haben, aber Burgdorf ist echt ein Knaller!


    Leider ist man ja so neugierigdass man es dann doch bezahlt. :D


    Gruss
    doris

  • Hallo Rafael,


    ich glaube nicht. "für die von Ihnen gewünschte Ablichtung wird gemäß § 27......."


    Nur die Kopie, und das vorab, genau wie in Melsungen. Ich frage mich was passiert wenn die nichts finden.
    Im Stadtarchiv wird genau aufgelistet wieviel Zeit gebraucht wurde. Das Resort Recht und Ordnung macht das auch nicht.
    Eine Auskunft, zack 24,- Euro.


    Ich habe eine ganze Reihe Urkunden in Hannover angefordert, so ca. 7 Stück. Bei 100 % Erhöhung sind es dann gleich mal über 100,- Euro......Das läuft dann aber nicht mehr unter erschwinglich..*g*


    Dann bin ich mal gespannt.


    Gruss
    Doris

  • Hallo Doris!


    Ist das jetzt eine Kopie aus den standesamtlichen Registern?
    Um welche Gemeinde handelt es sich denn, bei denen für eine Kopie 14,50 Euro verlangt wird?


    Kannst du den Text bzw. den Abschnitt mit den verweis auf die Paragraphen des Gesetzes einmal abtippen?!

  • Hallo!


    Du schreibst weiterhin von einer Urkunde vom Standesamt der Stadt Burgdorf.


    Eine Ausstellung einer Urkunden kostet dort seit dem 01.01.2009 10 Euro.


    Eventuelle ist dort doch eine Suchgebühr mit inbegriffen, oder deine Antwort stammt vom Stadtarchiv der Stadt.
    Sollte sich es nur um die Austellung einer Urkunde (ohne Suchgebühr) vom Standesamt handeln, so könntest du Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen.

  • Hallo Rafael,


    es ist vom Standesbeamten Unterschrieben und von einer Suchgebühr ist nicht die Rede. Ich suche das Morgen nochmal raus und schreibe es nochmal ab.
    Tja, man könnte Einspruch erheben, dann kriege ich wahrscheinlich keine Urkunde.
    Ichtröste mich damit das ich mit diesen Leuten dann nichts mehr zu tun habe, wahrscheinlich, allenfalls nochmalmit dem dortigen Stadtarchiv, einmal.


    Ich glaube nicht, das die Suche mich in dieser Gegend festhält.


    Hannover nimmt bisher keine Suchgebühr, mal schauen, das waren 7,- Euro + Nachnamegebühr.


    Burgdorf ist jedenfalls kein Vergnügen!


    Gruss
    Doris

  • Auch ich war gerade auf dem Standesamt in Lüneburg. Dort habe ich ebenfalls 10 Euro zahlen müssen. Tat ich natürlich gern für die Kopie aus dem Buch.


    Auf Hinweis zum Preis bekam ich zur Antwort das die Preise Bundesweit auf 10 Euro pro Urkunde angehoben wurden.






    Suche Familien Wichmann, Froböse, Vogel und Matuschka

  • Hallo Peter Froboese,


    vielen Dank für den Hinweis.
    So ähnlich hatte ichdas vermutet. 14,50 sind also tatsächlich "Raubrittertum". Ich hoffe sehr mit denen nicht mehr allzuviel zu tun zu haben.
    Das Stadtarchiv dürfte dann genauso teuer sein.


    gruss
    tiger

  • Hallo Doris,


    Zitat


    Ich habe eine ganze Reihe Urkunden in Hannover angefordert, so ca. 7 Stück. Bei 100 % Erhöhung sind es dann gleich mal über 100,- Euro......Das läuft dann aber nicht mehr unter erschwinglich..


    das Standesamt Hannover hat folgende Gebühren:


    eine beglaubigte Urkunde: 10 Euro


    eine beglaubigte Kopie von einer Urkunde (ab Geburt 1899, Heirat 1929, Sterbefall 1979 gibt es nur beglaubigte Kopien) kostet 3,60 Euro


    Nachnahmegebühr wird auch im Rahmen bleiben


    wenn Du also unr "ältere" Abschriften aus dem Personenstandsregister angefordert hast, sind das 7 mal 3,60 = 25,20 plus Nachnahmegebühr.


    Gruß,


    Christian

  • Hallo!


    Ich weise nochmals daraufhin, dass die Bundesländer selbst über die Höhe der standesamtlichen Gebühren entscheiden.
    Und, dass für standesamtliche Auskünfte andere Gebühren gelten als bei Auskünfte aus Archiven.

  • Hallo!

    eine beglaubigte Kopie von einer Urkunde (ab Geburt 1899, Heirat 1929, Sterbefall 1979 gibt es nur beglaubigte Kopien) kostet 3,60 Euro

    Woher hast du diese Auskunft?


    Eigentlich kosten sämtliche Auskünfte aus dem Personenregister einheitlich 10 Euro!

  • stimmt nicht ganz.


    einige Standesämter geben im Rahmen von Übergangsfristen bzgl. des neuen Personenstandsgesetz für ältere Personenstandsangelegenheiten Auskunft nach Archivrecht inklusive Archivgebühren.


    Ich habe z.B. eine Kopie von einer Geburtsurkunde aus dem Jahr 1895 bei einem Standesamt angefordert und diese auch erhalten. Die Kosten für diese Urkunde wurden nach der Gebührenverordnung des dortigen Stadtarchivs ermittelt.

  • Hallo!


    Seit dem 01.01.2009 sind diese Unterlagen dem Archiv gehörig!


    Die Anfragen werden von den Standesbeamten bearbeitet, weil sie noch im Standesamt gelagert werden. Dennoch gehört dieses Archivgut den Archiven, somit steht es auch unter der Gebührenordnung der Archive.



  • Ich habe bei dem Standesamt in Hannover schon beglaubigte Kopien von Personenstandsregister, die lt. neuem Gesetz Archivgut sind, persönlich angefordert und diese nach Zahlung von jeweils 3,60 Euro erhalten.


    außerdem Auskunft per Email vom zuständigen Standesbeamten:


    "nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen werden die Personenstandsbücher und die Sammelakten an das Stadtarchiv abgegeben werden. Die Übergabe ist noch nicht erfolgt und wird voraussichtlicht ca. März/April 2009 erfolgen. Bis zur Abgabe können Sie noch beglaubigte Kopien der Einträge und soweit vorhanden auch von den Sammelakten im Standesamt für Ihre Familienforschung abfordern.
    Pro Seite fallen 3,60 € an Beglaubigungsgebühr an."


    Gruß,


    Christian

  • Hallo!


    Seit dem 01.01.2009 sind diese Unterlagen dem Archiv gehörig!


    Die Anfragen werden von den Standesbeamten bearbeitet, weil sie noch im Standesamt gelagert werden. Dennoch gehört dieses Archivgut den Archiven, somit steht es auch unter der Gebührenordnung der Archive.

    genau das habe ich doch gemeint und gesagt

  • Hallo!

    Hallo!


    Ich weise nochmals daraufhin, dass die Bundesländer selbst über die Höhe der standesamtlichen Gebühren entscheiden.
    Und, dass für standesamtliche Auskünfte andere Gebühren gelten als bei Auskünfte aus Archiven.

    stimmt nicht ganz.


    einige Standesämter geben im Rahmen von Übergangsfristen bzgl. des neuen Personenstandsgesetz für ältere Personenstandsangelegenheiten Auskunft nach Archivrecht inklusive Archivgebühren.


    Ich habe z.B. eine Kopie von einer Geburtsurkunde aus dem Jahr 1895 bei einem Standesamt angefordert und diese auch erhalten. Die Kosten für diese Urkunde wurden nach der Gebührenverordnung des dortigen Stadtarchivs ermittelt.

    Ich habe darauf hingewiesen das standesamtliche und archivliche Auskünfte andere Gebühren haben.
    Es geht hier um Auskünfte nicht um die Bearbeitung!


    Auskunft wird aus dem archivalen gegeben aber vom Standesbeamten bearbeitet!!!


    genau das habe ich doch gemeint und gesagt

    Dazu muss ich nichts mehr sagen.
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil
    . :D

  • 3,60 Euro für eine beglaubigte Kopie aus den älteren Personenststandsregister bleiben immer noch 3,60 Euro; und das bis die Register endgültig an das Stadtarchiv Hannover übergeben worden sind.


    Wenn Du Zweifel hast, ruf doch beim Standesamt in Hannover an.