• Hallo,



    Meine Großeltern haben 1947 geheiratet, 1 Jahr nachdem mein Vater
    geboren wurde. Meine Großmutter hatte bereits aus ihrer ersten Ehe
    meine Tante geboren. Der erste Mann ist wahrscheinlich noch vor der
    Geburt meiner Tante im Krieg gestorben.




    Auf der Geburtsurkunde meiner Großmutter steht nur als Randvermerk das ein Sohn
    geboren wurde und eine Legitimierung vom 1.8.1949. Bis
    jetzt dachte ich das mein Großvater meine Tante adoptiert hat, aber
    könnte mit dieser Legitimierung auch meine Tante gemeint sein und wenn nicht was könnte der Grund dafür sein das es 2 Jahre dauerte bis mein Vater "ehelich" wurde? Wenn
    meine Tante adoptiert wurde, wo kann ich dann etwas darüber finden? Ist auf der Heiratsurkunde mit dem ersten Mann ein Randvermerk darüber?




    Konnte er sie als nicht leibliches Kind legitimieren? Ich danke euch schon im Voraus für eure Antworten.




    LG Elke

  • Die Gründe können vielfältig sein. Arbeitsüberlastung der Gerichte, Zuständigkeitsfragen usw.
    Nachdem Sie geruhen, sich mit Angaben, wo diese Geburten stattfanden und die "Beteiligten" sich jeweils aufhielten, Zurückhaltung angelegen sein zu lassen, kann man keine zielführende Antwort geben.
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhard Pfeiffer

  • Hallo Elke


    Wie Hr.Pfeiffer schrieb kann es allerlei Gründe geben warum die Legitimierung so lange gebraucht hat.Der Krieg war doch mal grad erst zu ende und die Verwaltung war damals ja äußerst schwierig da ja die Alliierten auch noch mitredeten.Nachdem Du ja als Wohnort Wuppertal hast(meine Mutter kam auch von da)Hast Du es ja leicht aufs Standesamt und zum Adoptionsgericht zu gehen und die entsprechenden Urkunden ordern.


    LG


    Franz Josef

  • Hallo,


    vielen Dank für eure Antworten. Wenn ich weiß wo ich suchen muß, ist es leicht. Bei dem Legitimierungseintrag steht noch so eine Nummer und römische Zahlen vom Amtsgericht, aber ist da noch nach so vielen Jahren etwas vorhanden? Auf welchen Urkunden vom Standesamt könnte ich denn etwas darüber erfahren?


    LG Elke

  • Hallo Elke,


    für mich hört sich das ganze so an, als ob Dein Großvater seinen Sohn legitimiert hat. Ich habe eine ähnliche (Heirats)Urkunde von meinen Urgroßeltern. Dort wurde als Randvermerk auch angegeben das mein Urgroßvater seine beiden erst geborenen Kinder als die seinen anerkannt hat. Meine Großmutter und mein einer Großonkel sind auch beide unehlich geboren. Mein Urgroßeltern haben erst nach der Geburt ihres zweiten Kindes geheiratet.

  • Na wer sagt's, dass Buttermilch keine Kraft gibt. Das ganze müsste eigentlich sehr einfach sein:
    Beim Standesamt Wuppertal sich eine vollständige Ablichtung des Geburtseintrages besorgen. Aus ihm müsste aus einem beigeschriebenen Randvermerk hervorgehen, auf welcher "Basis" die Namensänderung erfolgte. Es kommen nur zwei Möglichkeiten in Betracht. Einmal ein Az. des Amtsgerichts. In diesem Falle [Adoption] müsste man die Akte dort - oder falls sie schon an das Staatsarchiv Düsseldorf abgegeben wurde, dort - einsehen. Zum anderen [Legitimation oder Einbenennung] durch Erklärung dem Standesamt gegenüber, dann gibt es keine weitere Akte [mehr].
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhard Pfeiffer

  • Hallo,


    Genau lautet der Eintrag auf der Geburtsurkunde meiner Grossmutter: b. Eheschließung legitmiert. Amtsgericht Wuppertal 1.8.1949 (28 VII 12707)


    Wenn jetzt für eine Adoption das Amtsgericht zuständig war und für eine Legitimierung das Standesamt dann wiederspricht sich doch der Eintrag, oder?


    Vielen Dank für die Hilfe
    Elke

  • Es handelt sich dem Aktenzeichen nach zunächst um eine Adoption. Insofern wird die Akte des Amtsgericht Aufschluss über die Umstände geben. Dass dann noch eine Ehe dazukam oder der Standesbeamte rechtlich nicht auf der Höhe war, wird sich zeigen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhard Pfeiffer