Kowalski => von Kowalski - "Huldigungseid" 1815

  • Hallo in die Runde! In den handschriftlichen Notizen eines meiner Vorfahren steht, daß mein Vorfahre August Anton KOWALSKI, später August Anton VON KOWALSKI, geb. am 6. Oktober 1789 in Schadau, und sein Bruder Michael, geb. 28. März 1783 in Schadau, im Jahre 1815 den "Huldigungseid" geleistet haben.


    Anton war Magazin-Distributeur bei der Militärverpflegungskommission in Mrotschen, Kr. Wirsitz, später (in den Jahren 1826-1863) Oberförster (Königlicher Förster) in Czyzkowko, Kr. Bromberg.


    Soweit ich es verstanden habe, bekam die (ursprünglich wohl polnische, daher ohne "von") Familie durch den Huldigungseid die Adelsanerkennung, ganz sicher bin ich mir da aber nicht.


    Internetrecherchen und Materialien, die mir das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz zu diversen VON KOWALSKI zugeschickt hat, haben mir bisher nicht weitergeholfen.


    Das in der Familie überlieferte Wappen ist das des Wappenstammes Wieruszowa (Posen). Mein Spitzenahn Michael KOWALSKI stammt aus der Posener Gegend (siehe auch: Michael KOWALSKI (VON KOWALSKI) aus Popówko, Kr. Samter / Petronella FISCH aus "Brodzin" (Brotzen?) ). Ich halte es allerdings auch für möglich, daß das Wappen in etwas freier Interpretation aus dem Siebmacher übernommen wurde...


    Ich würde gerne den Beweis für den "Huldigungseid" finden, sowie jeden anderen Hinweis darauf, wie speziell meine polnischen KOWALSKI zu preussischen "VON KOWALSKI" wurden.


    Mit freundlichen Grüßen,
    Gudrun von Kowalski

  • Hallo Gudrun,


    die entsprechende Huldigung duerfte nicht 1815 sondern 1772 gewesen sein. Und da ist der Name Kowalski auch zu finden.


    Viele Gruesse
    Daniel

  • Hallo, Daniel!


    Danke! Aber... hm... damals waren die beiden Genannten noch gar nicht geboren. Warum kann es nicht später gewesen sein?


    Mit freundlichen Grüßen aus den Niederlanden,
    Gudrun von Kowalski

  • Hallo Gudrun,


    schau Wikipedia unter "polnische Teilungen". Nur 1772 (erste Teilung) wurde die Adelsqualitaet und Adelsrechte von einer Huldigung abhaengig gemacht.


    Viele Gruesse
    Daniel


    P.S. 1772 findest Du auch Deine Familie Kowalski-v. Kowalski unter den Namen der Huldigungsliste.

  • Hallo Daniel!


    Vielen Dank! Hast Du die Namensliste vorliegen? Ich weiß, daß (VON ) KOWALSKI vom Wappenstamm Abdank da drin stehen (es gab 3 VON KOWALSKI Wappenstämme), die konnte ich aber nicht zu meinen in Verbindung bringen . Ich habe aber auch nur 2 kopierte Seiten der Liste. Gibt es da drin noch andere (VON) KOWALSKI?


    In jedem Fall muß ich meine Fragen nun anders stellen:


    1. Gab es um 1815 überhaupt einen Huldigungseid, der sich (am besten mit den beiden genannten Namen) nachweisen läßt?


    2. Wie kann ich herausfinden, wann und wie das „von“ in den Namen unserer Linie gekommen ist? Wenn ich die wenigen Dokumente durchsehe, muß das zwischen 1834 und 1900 passiert sein.


    Mit freundlichen Grüßen,
    Gudrun von Kowalski

  • Hallo Gudrun,


    eine Huldigung von welcher Adelsrechte begruendet waren gab es nur 1772. Bereits bei der zweiten poln. Teilung wurde anders verfahren, d.h. 1793 mussten Gerichte vor Ort die Adelsqualitaet bescheinigen. Eine reine Namensliste von 1772 findest Du auch im Netz unter "Institut fuer Adelsforschung". Natuerlich gab es auch spaeter, auch 1815 Huldigungen, die allerdings keine Adelsqualitaet fuer die Huldigenden darstellten.


    Meiner Meinung nach solltest Du im Geheimen Staatsarchiv in Berlin im Bestand des ehemaligen Heroldsamtes unter der Akte Kowalski nachschauen. Bin sicher, dort wird Dir weitergeholfen und alle Deine Fragen werden beantwortet.


    Viele Gruesse
    Daniel

  • Hallo, Daniel!


    Vielen Dank! In das Geheime Staatsarchiv werde ich nicht so schnell kommen, hatte mir von denen vor ein paar Jahren auch schon einmal Unterlagen schicken lassen, aber leider fand ich nichts, was passte (zwar viele Adelige VON KOWALSKI, aber keine Verbindungen zu meinem bisher auch eher dürftigen Stammbaum). Ob die, die du meinst, dabei waren, weiss ich nicht, ich hatte aber den Eindruck, daß ich bei der Auswahl der möglicherweise in Frage kommenden Dokumente gut beraten wurde (alles zu "VON KOWALSKI", und das auch noch auf Verdacht, wäre wirklich zu teuer gewesen).


    Was würde ich im Bestand des ehemaligen Heroldsamtes finden? Akten der "Gerichte vor Ort"? Das wäre dann ja wohl die einzige mögliche Quelle. Allerdings, wie muß ich mir das "vor Ort" vorstellen, wenn die Familie verzweigt war und an verschiedenen Orten lebte? Der Antrag galt doch bestimmt für den gesamten Familienzweig. Meine Vorfahren lebten einen Teil des fraglichen Zeitraums in Berlin... aber ob sie selbst einen Antrag gestellt haben oder Verwandte z.B. in Posen, weiß ich nicht... Mußte vielleicht auch ein Individuum einen Antrag wegen der Namensänderung stellen, wenn die Gerichtentscheidung für die Familie gefallen war?


    Ich bleibe für weitere Tips dankbar.


    Viele Grüße aus den Niederlanden,
    Gudrun von Kowalski

  • Hallo Gudrun,


    ich weiß nicht, ob die folgende Information etwas zur Sache beitragen kann, weil es ungewiss ist, ob es tatsächlich Verbindungen geben könnte aber unerwähnt möchte ich es dennoch nicht lassen.


    Ein Zweig der ursprünglich aus Großpolen stammenden Kowalski h. Wieruszowa wanderte bereits 1760 nach Brandenburg aus. Die Brüder Joachim Friedrich und Emmanuel Ferdinand erhielten am 18.4.1811 das Diplom zur Preußische Adelserneuerung mit dem Prädikat v. Schmidt-Wierucz-Kowalski. Die Familie saß 1821 im Kr. Schievelbein. Um 1825 führten die Kowalski in Polen den Adelsbeweis.


    Ich habe die komplette Vasallenliste der Huldigung von 1772 vorliegen. Es sind tatsächlich nur die beiden Einträge Kowalski h. Abdank vorhanden, wobei die Huldigung in Pommern für Polczynska geb. Kowalska h. Abdank eingetragen ist. Eine andere der 6 verschiedenen Kowalski-Familien, die Zernicki-Szeliga in "Der Polnische Adel ..." aufführt, ist dort nicht auffindbar. Er hat sein Verzeichnis der Huldigenden von 1772 auf Grundlage der Akten beim Herold in Berlin erstellt. Insofern ist kaum zu vermuten, dass es für 1772 noch eine weitere Kowalski-Akte dort geben könnte, allenfalls vielleicht für eine spätere Zeit.


    Viele Grüße
    Hina

    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

  • Hallo Gudrun,


    ja, mit nachschauen meinte ich schon selbst nachschauen. Die Mitarbeiter vom Geheimen Staatsarchiv koennen niemals so gut wissen was Du suchst als Du selbst. Wuerde ich mit einem Urlaub verbinden - Platz vorbestellen nicht vergessen.


    Im Bestand des Heroldsamtes befinden sich meist Stammbaeume und Urkunden (bsp. Adelsnachweise, Diplome aber auch Geburtsurkunden) der adligen Familien in Preussen.


    Das mit den "Gerichten vor Ort" war auf die poln. Teilungen bezogen. Waehrend bei der I. poln. Teilung 1772 der Adel bei den huldigenden Personen anerkannt wurde, musste bei der II. poln. Teilung 1793 von Abgeordneten Listen mit den "adligen und ritterlichen" Bewohnern angefertigt werden, welche dann von den Gerichten in den neuen Gebieten beglaubigt werden mussten. Beispielsweise gehoerte da Danzig darunter, allerdings sind diese Listen fuer Danzig, wie auch saemtliche andere Unterlagen der preuss. Administration in Danzig zwischen 1793 und 1807 leider seit dem letzten Weltkrieg verschollen. D.h. die Adelslegitimationen 1793/95 (II. u.III. poln. Teilung) liefen auf ganz anderer Ebene und ganz anders ab als 1772.


    Viele Gruesse
    Daniel

  • Hallo Gudrun


    Die Huldigungsakten von 1772, die Emilian von Zernicki studiert und veroeffentlicht hat, beziehen sich nur auf das Gebiet von Westpreussen.
    Die Wierusz Kowalski (der Wappenname wurde bisweilen in verkuerzter Form dem Namen vorangestellt, so auch bei diesen Kowalski) kamen jedoch aus dem Posener Raum.
    In folgendem Link ist eine Reihe nuetzlicher Literatur zum Thema (auch Zernicki):


    http://www.geocities.com/adwrz1h/extra/Pol-Bib.html
    Vor allem “Boniecki” behandelt im Band 12 die Wierusz Kowalski ausfuehrlich! (Zum Oeffnen muss man sich “DjVu” herunterladen. Man kann sich auch “Lizardtech” laden, womit man dann einzelnen Seiten speichern bzw. drucken kann) Das wuerde ich mir einmal ausdrucken und dann uebersetzen lassen.


    Zur Ausgangsfrage: Wie wurden aus den Wierusz-Kowalski die von Kowalski?
    Ganz einfach: In den besetzten polnischen Gebieten wurde vom Adel ein Adelsnachweis gefordert, zumeist wurde dieser Anfang des 19. Jahrhunderts erbracht. Das hat nichts mit einem Huldigungseid zu tun. (Nur fuer Westpreussen begnuegte man sich mit den Huldigungsakten von 1772, um den dortigen Adel gnaedig zu stimmen). Die restlichen Familien mussten sich genealogisch ausweisen. Dann konnten sie das “von” vor dem Namen fuehren, was dann vor allem deutsch-freundlich gesinnte Familien taten, waehrend es andere wiederum ablehnten.


    Du schreibst, dass dein Ahne Michael (=Michał) 1754 in Popowko geboren wurde.
    Das Gut Popowko kam, so wie ich es verstehe, aber erst ca. 10 Jahre spaeter in die Familie, ein gewisser Ignacy Kowalski kaufte es. Dennoch sassen die Wierusz Kowalskis bereits im Kreis Szamotuly (Samter) und waren, das ist etwas besonderes und in Polen seltenes, evangelisch. Seit wann sie es waren, konnte ich nicht feststellen, denn zumindest Anfang des 18.Jh erscheinen sie noch in der katholischen Kirche. Samter/Szamotuly hatte eine “reformierte” d.h.evangelische Kirche, die fuer den ganzen Kreis galt.
    Das Gut der Kowalskis bei Szamotuły hiess Smiełowo (man beachte die gestrichenen Ls), und wurde erheiratet: Ein Maciej, Sohn des Franciszek (der wiederum Sohn von Hieronim) und der Urszula Rogalinska, heiratete Katarzyna Mieszkowska, Erbin von Smielowo. Er starb am 8.3.1760 in Smielowo. Sein Bruder Eustach heiratete Ewa Mieszkowska, die Schwester der Katarzyna. Diese alle tauchen nun ab den 1750-60 Jahren in der evangelischen Kirche von Samten auf.
    Also: Gut moeglich, dass dein Ahn Michael ein juengster Sohn besagten Maciejs (=Matthias) und der Katarzyna ist. Religion, Ort und Zeit stimmen ungefaehr ueberein. Einen Beleg habe ich aber nicht dafuer gefunden.


    Wohe ich das alles weiss?
    Eine besondere Quelle fuer Grosspolen/Posen sind die “Akten des Prof Dworzaczek” (“Teki Dworzaczka”) einzusehen bei:
    http://www.bkpan.poznan.pl/biblioteka/index.html


    Man muss aber ein Minimum an Polnisch verstehen, v.a. die Abkuerzungen sind schwierig. Wie man im Groben damit arbeitet habe ich beschrieben bei:
    http://forum.ahnenforschung.ne…thread.php?t=10675&page=4


    Man sieht, es gibt bei den Kowalskis noch einiges zu entdecken... :thumbsup:


    Beste Gruesse


    Johannes

  • (Nur fuer Westpreussen begnuegte man sich mit den Huldigungsakten von 1772, um den dortigen Adel gnaedig zu stimmen). Die restlichen Familien mussten sich genealogisch ausweisen. Dann konnten sie das “von” vor dem Namen fuehren, was dann vor allem deutsch-freundlich gesinnte Familien taten, waehrend es andere wiederum ablehnten.


    [/align]


    Hallo Johannes,


    super, dem ist eigentlich nichts hinzuzufuegen. Ausser: Nach den im Geheimen Staatsarchiv ueberlieferten Vorarbeiten zum "Patent an die saemmtlichen Staende und Einwohner in Suedpreussen und den Staedten Danzig und Thorn" vom 25.03.1793 musste der Adel im Prinzip wirklich gerichtlich (von Gerichten vor Ort) bestaetigt werden.


    Weisst Du da mehr? Hast Du weitergehende Infos, die ich bis jetzt noch nicht hatte?


    Viele Gruesse
    Daniel

  • Hallo Daniel


    ich fuerchte, dass ich auch keine praezisen Infomationen dazu besitze. In der (nicht polnischen) Literatur, die ich einsah, wird das Thema der geforderten Adelsbestaetigungen auf der (sued-)preussischen Seite leider immer nur nebensaechlich behandelt.
    Es hat in den preussischen Teilen auch nie eine eigene Adelsmatrikel gegeben.
    Im Gegensatz zu Oesterreich, wo auch die alten polnischen Gerichtsbarkeiten noch in einer Uebergangsfrist weiterarbeiteten, trat in Suedpreussen sofort die neue, naemliche preussische Verwaltungsstruktur in Kraft. Die von dir genannten Listen duerften allerdings ebenfalls nur Vasallen-Listen gewesen sein. (Uebrigens schreibt Zernicki, dass diese mit Aussahme der westpreussischen schon zu seiner Zeit weitgehend verloren waren).
    Die oertlichen Gerichte koennen fuer die Adelslegitimation einzelner Familien im Sinne eines “fuer oder wider” (wie es spaeter der Fall war) keine Kompetenz besessen haben. Diese sass zentral in Berlin, so schreibt es auch W. Dworzaczek.
    Die Frage scheint sich ueberhaupt erst im Grossherzogtum Posen gestellt zu haben, und zwar nach der toleranten Statthalterzeit des Fuersten Radziwill (-1830). Tatsaechlich fallen die Adelslegitimationen, auf die ich (und sei es nur als Zitat) immer wieder stiess, alle in die Zeit der 1830/40er Jahre.
    Man musste nachweislich von einem Besitzer eines adeligen Gutes abstammen (was den Polen, wo es keine Lehen oder Ritterschaften und nur vereinzelte Majorate gegeben hatte, schwer gefallen sein duerfte) oder von einem Wuerdentraeger in der ehemaligen Adelsrepublik.
    Von einem polnischen Ahnen z.B. haben wir die Abschrift einer solchen Genealogie, die bis zu einem “Schatzmeister von Posen” reicht, erhalten.


    Interessant (und amuesant!) ist im Uebrigen auch der Umstand, dass dies Procedere natuerlich zu Faelschungen einlud. Auch die Berliner Behoerde fiel, gemaess Dworzaczek, aufgrund mangelhafter Kompetenz auf so manches herein: "... Certifications of filiations issued by that office during the 19th and 20th centuries, despite the widespread traditions of their great precision and reliability do not say much for the criticalness of its workers."
    =)
    Dazu: W. Dworzaczek, Genealogia, Kapitel III (in englischer Uebersetzung)
    unser Thema betreffend: S.33 + Anm.
    http://www.pgsa.org/PDFs/DworzaczekIII.pdf


    Viele Gruesse
    Johannes

    3 Mal editiert, zuletzt von Johannes v.W. ()


  • Im Gegensatz zu Oesterreich, wo auch die alten polnischen Gerichtsbarkeiten noch in einer Uebergangsfrist weiterarbeiteten, trat in Suedpreussen sofort die neue, naemliche preussische Verwaltungsstruktur in Kraft.


    Hallo Johannes,


    erst einmal vielen Dank fuer Deine Ausfuehrungen. Allerdings ist mir bekannt, dass es gerade in Danzig eine Uebergangsfrist (1793 -1807) gegeben hat. Dort hat die alte Danziger Willkuer zunaechst weitergegolten und das 1794 eingefuehrte Landrecht wurde als sog. Hilfsgesetz verwendet.


    Viele Gruesse
    Daniel

  • Ich kann nicht sagen, wie es um Danzig und Thorn bestellt war. Diese Staedte hatten schliesslich einen bedeutenden deutschen Bevoelkerungsanteil.
    Auch das Ermland hat noch einmal eine eigene Geschichte.
    Meine Aussagen betreffen das letztendlich als Provinz Posen bekannt gewordene Gebiet.


    Beste Gruesse Johannes

  • Hallo!


    Zunächst einmal herzlichen Dank für Eure Antworten! Vor allem nach den Beiträgen von Johannes muß ich nun wohl erstmal "Hausaufgaben" machen. Das mit den polnischen Texten werde ich wohl hoffentlich irgendwie hinbekommen (ich habe vor Urzeiten mal 2 Semester Polnisch studiert). Und ich werde versuchen, mir den Kirchenbucheintrag von Michael Kowalski bei den Mormonen zu besorgen ("versuchen", weil ich die Kopie eines Schreibens des Justizministeriums aus dem Jahre 1937 habe, in dem steht "die Beurkundung der Geburt hat sich nicht feststellen lassen", so daß ich da nicht so viel Hoffnung habe) .


    Mit herzlichen Grüßen,
    Gudrun von Kowalski

  • Im Deutschen Geschlechterbuch 28 von 1914, S. 271 und 272 kommen die beiden Herren Joachim Friedrich und Emanuel Ferdinand Schmidt vor, die 1811 geadelt wurden. Auf Seite 271 wird das Adelswappen beschrieben. Aktuell kam ich über den Maler Alfred von Wierusz-Kowalski (1859-1915) auf diesen Namen.



    Schöne Grüße



    HaJot