Militärpflicht 19. Jh. Pommern

  • Hallo zusammen,


    kann mir jemand erläutern, wie genau das mit der Militärpflicht im 19. Jh. lief? Was ich bisher in Erfahrung bringen konnte, ist, dass die Militärpflicht mit 19 begann. Musten sich die jungen Männer regelmäßig ab dem Alter melden oder wurden sie automatisch zur Musterung einberufen?


    Hintergrund ist, dass eine Ahne von mir 1881 ausgewandert ist, um dem Militär zu entkommen. Er wurde im Oktober 1859 geboren. Die Frage ist nun, ab wurde er eventuell von den Behörden vermisst? Bereits 1878, als er 19 wurde oder erst nach seiner Auswanderung?


    Vielen Dank für jeden Hinweis und Anregung.


    Viele Grüße


    Marion

  • Grundsätzlich war jeder Deutsche vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahr wehrpflichtig.
    Das "Militärpflichtige" Alter begann mit dem 20. Lebensjahr und implizierte eine grundsätzliche Meldepflicht
    des Wehrpflichtigen bei seiner Ortsbehörde (Kommunalverwaltung, wohl vergleichbar mit dem heutigen Einwohnermeldeamt)
    zwischen dem 15. Januar und dem 1.Februar des zutreffenden Jahres.
    Hier wurde man dann in die Rekrutierungsstammrolle seines Heimatortes eingetragen,
    was aber noch nicht bedeutete, dass man definitiv auch zum Militärdienst angenommen wurde.
    Fehlte eine verbindliche Rückbestätigung (in Form der Bekanntgabe des Musterungstermins) durch die Ortsbehörde,
    mußte die Meldung jedes Jahr von neuem vollzogen werden
    (maximal 3 Jahre, dann Zwangseinteilung in eine andere Dienstpflichtgruppe als die „aktive“).
    Letztes Lebensjahr, in dem man zum Dienst herangezogen werden konnte, war das 39.


    Lg.


    Detlef

    Jede Generation lächelt über die Väter,
    lacht über die Großväter
    und bewundert die Urgroßväter
    (William Somerset Maugham)