Heirat um 1825 nur zivilrechtlich?

  • Hallo,


    ich bin gerade dabei, eine komplette, ziemlich verzwickte Familie in einem kleinen Dorf auseinander zu "friemeln". Dabei habe ich nun schon ziemlich viele Kirchenbucheinträge gelesen und der "Standardtext" bei einer Trauung lautet i.d.R.:


    "..., ehelich lediger Sohn des X und dessen Ehefrau / (oder einfach nur) der Y ....."


    Nun bin ich 1854 zum ersten Mal auf einen KB-Eintrag gestoßen, der etwas aus dem Rahmen fällt. Dort steht:
    "... Sohn des X, der bürgerlich verbunden war mit der Y ...."


    Ich denke nun, daß die Eltern des Bräutigams ihre Ehe ca. 1825 nur zivilrechtlich und nicht kirchlich geschlossen haben.
    Kann man das daraus schließen?


    Vielen Dank für Eure Einschätzungen und


    viele Grüße,
    Bea

  • Eine andere Möglichkeit wäre, der Sohn war ein un- oder voreheliches Kind der Mutter, und wurde später von ihrem Gatten anerkannt.




    Drs FFF Koelestier

  • Hallo Drs FFF Koelestier,


    das glaube ich eigentlich nicht. denn es steht im Eintrag nur:


    "...., Ortsbürger und Hüfnermeister, ehelich lediger Sohn des verstorbenen Ortsbürgers ...., der bürgerlich verbunden war mit der gleichfalls verstorbenen ...."


    Ein Stück weiter vorn ist so ein Fall, wie Du ihn beschreibst. Da steht dann ausdrücklich "... per subsequens matrimonium ehelicher Sohn..." Da wurde der Sohn dann nach der Eheschließung der Eltern für legitim erklärt.


    In meinem Fall bin ich mir daher nicht sicher, ob man daraus auch auf ein uneheliches Kind schließen kann.


    Auf jeden Fall aber schon jetzt vielen Dank für Deine Mühe!


    Viele Grüße,
    Bea

  • Hallo Bea


    In deutschen Landen war das sicherlich nicht der Fall,dass um diese Zeit eine zivilrechtliche Ehe geschlossen wurde.Die Standesämter gab es in Preußen ab dem 1.Oktober 1874 und ab 1.Jänner 1876 im ganzen Gebiet des deutschen Reiches.Es könnte mit bürgerlich verbunden ev.gemeint sein ,dass die zwei ein offizielles Verlöbnis hatten.


    LG


    Franz Josef

  • Hallo Bea,


    wo liegt denn der Ort um den es geht? Wenn er links-rheinisch liegt könnte eine standesamtliche Ehe schon in Frage kommen, da ja dort von Napoleon Zivile Standesämter schon 1792 eingeführt wurden (ob sie mit Ende der Besetzung wieder abgeschafft wurden weiß ich nicht)

  • Hallo Franz Josef,


    schau mal hier .


    In besagten Kirchenbüchern wird in einer vorgesehenen Spalte auch ausdrücklich Bezug genommen auf die vorangegangene "gerichtliche Eheanzeige oder obergerichtliche Bescheinigung". In einem Fall hat ein Paar, welches am 10.11.1850 kirchlich heiratete, den Eheschein vom 06.11.1850 vorgelegt.


    In den französisch besetzten Gebieten gab es die zivilrechtliche Eheschließung schon ab 1798, da habe ich z.B. die Kopie einer zivilrechtl. Heirat aus Krefeld von 1804.
    Die zivilrechtliche Heirat gab es also durchaus schon.


    Lieber Gruß,
    Bea

  • Also, um auch Bezug zu deiner eigentlichen Frage zu nehmen, finde ich, dass "... Sohn des X, der bürgerlich verbunden war mit der Y ...." wirklich darauf hin deutet, dass eine Zivilehe geschlossen wurde und keine kirchliche Trauung stattfand. Da Hessen mit zum Rheinbund gehörte, war dort die Zivilehe auch eingeführt wurden. In dem Artikel bei Wiki zur Zivilehe steht ja, dass sie nach 1815 erst allmählich abgeschafft wurde...

  • Hallo Kai,


    ich danke Dir für Deine Einschätzung. Ich werde das mal so übernehmen, daß die Beiden nur zivilrechtlich verheiratet waren. Ich forsche in dieser Familie ja noch weiter. Der Sohn ist 1827 geboren, allerdings liegen diese Bücher in einem anderen Pfarramt. Wenn ich wieder dort bin, schau ich mal nach, was dort bei seiner Taufe bei den Eltern drin steht. Vielleicht findet sich ja dort schon ein Hinweis. Manche Pfarrer haben sich wirklich Mühe gegeben und doch einiges an Informationen aufgeschrieben.


    Dann noch einmal ein herzliches :danke: an Euch Alle und


    viele Grüße von
    Bea