Hallo,
ich bin gerade dabei, eine komplette, ziemlich verzwickte Familie in einem kleinen Dorf auseinander zu "friemeln". Dabei habe ich nun schon ziemlich viele Kirchenbucheinträge gelesen und der "Standardtext" bei einer Trauung lautet i.d.R.:
"..., ehelich lediger Sohn des X und dessen Ehefrau / (oder einfach nur) der Y ....."
Nun bin ich 1854 zum ersten Mal auf einen KB-Eintrag gestoßen, der etwas aus dem Rahmen fällt. Dort steht:
"... Sohn des X, der bürgerlich verbunden war mit der Y ...."
Ich denke nun, daß die Eltern des Bräutigams ihre Ehe ca. 1825 nur zivilrechtlich und nicht kirchlich geschlossen haben.
Kann man das daraus schließen?
Vielen Dank für Eure Einschätzungen und
viele Grüße,
Bea