Eheurkunde

  • Hallo Liebes Forum,


    bestellt hatte ich je eine beglaubigte Heiratsurkunde.
    Einmal aus 1933 und eine aus 1939, von verschiedenen
    Standesämter in Schleswig-Holstein. Jeweils nach
    dem 1. Januar 2009, also zum neuen Personenstandsgesetz.


    Bekommen habe ich jedesmal eine solche Eheurkunde.


    http://www.bilder-hochladen.net/files/9rch-e-jpg.html


    Die Urkunde ist sowas von Informativ, das ich mich vor
    Begeisterung kaum halten kann. Obwohl, besser als gar nichts.


    Aber kein Eintrag der Eltern, keine Nennung der Trauzeugen und
    auch keinerlei Randvermerke. Allerdings ist Platz für den Eintrag
    zur "Auflösung der Ehe" vorgesehen. Wurde auch eingetragen aber
    ohne Nennung von Ort, Nr. und dem Zivilgericht.


    Ist das jetzt so üblich, was meint ihr dazu, oder bin ich nur unwissend?



    Gruß
    Kiebitz

  • Ich kenne mich in dieser Gegend überhaupt nicht aus, aber für mich sieht das aus wie einer dieser Auszüge aus dem Familienregister, wie es sie in Baden-Württemberg gibt.


    Rossi

  • Ich fordere immer eine Ablichtung vom Original an und keine Abschrift, so dass ich alle Daten vorliegen habe, die der Eintrag enthält, einschließlich Randvermerke, z. B. Todesfall, Namensänderung, Adoption oder Scheidung.
    Gruß
    Willi

  • Hallo Kiebitz,
    ja Dein Fehler liegt darin, dass Du Urkunden angefordert hast. Es ist klar, dass der/die Standesbeamte Dir dann eine Urkunde nach neuestem Muster ausstellt. Das ist so, wie wenn Du Deine Geburtsurkunde verlierst und eine neue beantragst. Als Ahnenforscher sind für Dich jedoch die Kopien der Einträge im Personenstandsbuch interessant.
    Grüße, Daniel

  • Du hast eine beglaubigte Eheurkunde bestellt. Für mich sieht das ganze wie eine Abschrift mit Beglaubigung aus.


    Fordere einfach noch mal eine Kopie mit Randvermerk an.

  • Hallo Sandra,
    nein es ist keine Abschrift mit Beglaubigung. Es ist eine neue Eheurkunde. Soeine, wie wenn Du heute heiraten würdest.
    Daniel

  • Dank schon mal für Eure Antworten. Werde zukünftig meine Bestellung
    anders formulieren, habe ja nun neue Stichworte von Euch bekommen.


    Ich verstehe nur einen noch nicht. Ich habe bei beiden Standesämter
    jeweils bei der Bestellung den selben Text benutzt nur mit anderen
    Daten. Immer schrieb ich, "Beglaubigte Heiratsurkunde mit Randvermerke".


    Einmal bestellte ich sogar zwei Heiratsurkunden von verschiedenen Personen
    mit einer Mail. Da bekam ich eine Kopie aus dem Buch und einmal eben diese
    Eheurkunde, mit der selben Post in einem Brief kam es bei mir an.


    Was ich feststellen konnte war das die Anforderungen aus Kiel und Hennstedt
    von zwei verschiedenen Standesbeamten bearbeitet bzw. Unterschrieben wurden.
    Auch die Mail in der ich zwei Heiratsurkunden bestellte wurden von zweien
    bearbeitet. Legen die verschiedenen Beamten meine Bestellung jeweils anders
    aus?



    Gruß
    Kiebitz

  • Hallo Kiebitz,
    nein, ich denke, dass der eine Beamte Dienst nach Vorschrift macht und der andere konnte sich schon denken, was Du brauchst.
    Daniel

  • Hallo Kiebitz,


    ich kann dir nur den Hinweis geben, die komplette Sammelakte zu den Heiraten anzufordern.


    Dort findest du alles, was mit der Heirat zu tun hatte, einschließlich einer Scheidung.


    Ich kann nur aus Erfahrung sprechen. Ich hatte die Sammelakte zur Heirat der Eltern vom 2. Ehemann meiner Urgroßmutter angefordert.


    Bekommen habe ich heute die Heiratsurkunde, Taufscheine der Ehepartner, das scheidungsurteil der 1. Ehe des Mannes, Aufgebote sowie den Eintag aus dem Familienbuch wo auch die ehelichen Kinder sowohl deren Heiraten vermerkt waren.


    Bei unserem hiesigen Standesamt habe ich eine Kopie der Sammelakte zur Trauung meiner Großeltern mütterlicherseits abgefordert, dort habe ich noch Schriftverkehr bezüglich des Erzeugers meiner Großmutter gefunden. In deren Heiratsurkunde stand ebenfalls das jeweilige Traudatum der Elternpaare, Geburts- und Sterbedaten mit den dazugehörigen Standesämtern.


    Als ich die erste Sammelakte in den Händen hielt, kannte meine Freunde keine Grenzen :thumbsup: .


    ANdrea Johanna :banana:

  • Hallo Andrea Johanna,


    Den Hinweis zur Sammelakte habe ich hier schon oft gelesen.
    Ich frage mich allerdings gab es diese auch für eine sogenannte
    Kriegstrauung?
    Gerade die letzte Heirat von meiner Oma von der ich die Heiratsurkunde
    bestellte war so eine Kriegstrauung von 1939.


    Stichwort Kriegstrauung:
    Eine Kriegstrauung ist eine Verheiratung zweier Partner in einem stark
    vereinfachten Verfahren, das ohne Aufwand innerhalb kürzester Zeit
    durchgeführt werden kann.
    Für eine Kriegstrauung mußte kein Aufgebot bestellt werden.
    Man konnte also einfach aufs Standesamt gehen und heiraten.
    Die Brautleute brauchten nicht so viele Tests und Bescheinigungen
    wie vor dem Kriege.


    Gruß
    Kiebitz

  • Habe zur Eheurkunde bei Wikipedia, der freien Enzyklopädie
    http://de.wikipedia.org/wiki/Eheurkunde
    folgendes gefunden.



    Die Eheurkunde (§ 57 PStG neu) löst nach einer Personenstandsrechtsreform ab dem 1. Januar 2009 die bisherige Heiratsurkunde ab. Die Rechtsgrundlage für die Umstellung wurde 2006 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz geschaffen. Die Eheurkunde ist der amtliche Beleg für das Bestehen oder das Ende einer Ehe.


    Die Eheurkunden werden durch den Standesbeamte aus den Einträgen im Eheregister erstellt und beurkundet (Unterschrift, Dienstsiegel). In Teilen ersetzt die Eheurkunde Aufgaben des bisherigen Familienbuchauszugs.



    Inhalt der Eheurkunde


    In die Eheurkunde werden aufgenommen


    1. die Vornamen und die Familiennamen der Ehegatten, Ort und Tag ihrer Geburt sowie die rechtliche Zugehörigkeit eines Ehegatten zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt
    2. Ort und Tag der Eheschließung


    Ist die Ehe aufgelöst, so werden am Schluss der Eheurkunde Anlass und Zeitpunkt der Auflösung angegeben.



    Gibt es künftig doch nur diese Eheurkunden oder bekommt man weiterhin Kopien aus den Büchern.
    Nur Kopien oder sollten bzw. müssen sie beglaubigt sein?
    Wann reichen einfache Kopien aus oder nicht mehr aus.



    Gruß vom verunsicherten Kiebitz

  • Hallo Kiebitz,
    als Ahnenforscher benötigst Du keine Beglaubigung und Du brauchst - da dort mehr zu entnehmen ist - eine Kopie des Eintrages. Nur muss man das dann auch schreiben, wenn man eine Kopie haben will.
    Daniel