Eine durchaus ernst gemeinte Anweisung, das Eheversprechen betreffend

  • habe ich in Hartknochs Preußischer Kirchenhistorie ( 212) gefunden.....


    Die Eheversprechungen sollen nicht trunckener Weise geschehen...... :no:


    Ohne weitere Worte ......
    lauramarie

  • Hallo Lauramarie


    Ist doch klar dass dies so war.Der gute hätte doch hinterher alles abstreiten können.Es ist doch auch noch heute so,dass weder ein Standesbeamter oder ein Pfarrer die Trauung vollziehen darf wenn ein Teil der Brautleute betrunken ist.


    LG


    Franz Josef

  • obwohl es in dem ein oder anderen Fall sicher tröstlich wäre wenn man sich diesen mildernden Umstand nach einigen Jahren zusprechen könnte.. =)

  • Hallo mauksutat,

    obwohl es in dem ein oder anderen Fall sicher tröstlich wäre wenn man sich diesen mildernden Umstand nach einigen Jahren zusprechen könnte.. =)

    ich hoffe, du sprichst nicht aus Erfahrung.. =)

    ---------------------------------------------------------------------------------------

    Gruss Kurt
    ----------------------------------------------------------------------------------------