Folgendes Problem:
In unserer Familie gibt es die unbelegte Kunde, dass zumindest der Ehemann meiner Cousine, und vielleicht auch meine Cousine, mit einer bekannten Person verwandt sind.
Ehemann und Cousine (und damit auch ich) haben Vorfahren aus demselben kleinen Dorf mit demselbem Nachnamen. Es heißt, die Urgroßmutter des Ehemannes und der Großvater des Prominenten waren Geschwister. Das ganze könnte ich verifizieren, wenn ich wüsste, wann und wo der Vater des Prominenten geboren ist. Da er bereits in 1956 verstorben ist, wollte ich nun nach dem neuen Archivgesetz eine Auskunft aus dem Sterberegister 1956 und seinen Geburtsdaten erfahren. Die betreffende Gemeinde liegt in Bayern. Zuerst hieß es, man müsse Durchführungsanweisungen abwarten. Nun erhielt ich folgenden Brief:
Sehr geehrte Frau R.,
(...) Bis heute liegen uns diese Ausführungsbestimmungen immer noch nicht vor; wir wollen Sie jedoch nicht länger warten lassen. Nach § 3 der Bentuzungsordnung für das Archiv der Gemeinde ... ist ein berechtigtes Interesse an der Benützung glaubhaft zu machen um familiengeschichtliche Forschungen zu begründen. Nach es sich bei Herrn ... (Vater des Prominenten) um eine "Person des öffentlichen Lebens" handelt, bitte wir Sie uns einen Nachweis über Ihre Verwandtschaft zur Familie ... zukommen zu lassen. Desweiteren übersenden wir Ihnen einen Benutzungsantrag des Archivs ... und eine Erklärung zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte, mit der Bitte um Unterzeichnung und Rücksendung. Sobald uns die erforderlichen Unterlagen vorliegen sowie die anfallende Gebühr in Hähe von € 15,00 bei der Gemeindekasse eingegangen ist, werden wir umgehend Ihre Anfrage beantworten können.
Der Vater des Prominenten war zwar bekannt, da er als Musiker beim Rundfunk war und ein Orchester leitete, diese Bekanntheit ging aber kaum über das Bundesland hinaus. In den Lebensdaten des Prominenten wird er nur immer mit Namen und Beruf genannt. Ist so jemand "eine Person des öffentlichen Lebens"? Und: Er ist seit über 50 Jahren tot.
Leider kann ich nun keine Verwandtschaft nachweisen, denn daraum geht es ja gerade: Herausfinden, um das Familiengerücht stimmt.
Reicht das als Begründung aus, was meint Ihr? Eine Erklärung abgeben, dass ich die Daten nur für private Zwecke verwende und nicht veröffentliche, wäre keine Frage. Mehr hatte ich ja nie vor.
Oder lieber warten bis die Ausführungsbestimmungen heraus sind und hoffen, dass es da keine Ausnahmen für "Personen des öffentlichen Lebens" gibt?
Ich bin gespannt auf Eure Meinungsäußerungen.
rosaria