Verlagerung der Geburtenbücher

  • Hallo,


    vor einigen Monaten bekam ich den Tip aus dem Forum das man in Nordstemmen durch die Umlagerung der Unterlagen keinerlei Auskünfte bekommen könne. Vorraussichtlich sollte das bis ca. Mitte des Jahres so sein.


    Jetzt habe ich mein Glück versucht und habe die folgende Antwort vom Standesamt Nordstemmen bekommen:


    ...Die betreffenden Geburtenbücher des Standesamtes Nordstemmen sind abgegeben worden an den Landkreis Hildesheim, - Kreisarchiv - , Bischof-Janssen-Straße 31, 31134 Hildesheim. .


    Wer also dort zu tun hat, kann jetzt wieder Auskunft bekommen. :D


    Schönen Abend noch.


    Gruss
    Doris

  • Hallo,


    ich habe heute mit dem Standesamt in Cloppenburg telefoniert. Man sagte mir, dass es Anfang 2009 eine weitreichende Umstrukturierung gegeben habe, was die Archivierung durch die Standesämter betrifft. (Ich weiss allerdings nicht, ob das nur in Niedersachsen oder bundesweit der Fall ist.) :


    - Sterbeurkunden: alles, was älter als 30 Jahre ist, geht in das Landesarchiv Oldenburg (Staatsarchiv Oldenburg). Geburtseinträge werden länger beim Standesamt aufbewahrt, wie lange konnte ich nicht in Erfahrung bringen.


    Fazit: es lohnt sich nicht mehr, sich an ein Standesamt zu wenden, am besten man ruft dort an und fragt, in welchem Landesarchiv die betreffenden Unterlagen jetzt archiviert werden. Vielleicht hat das ganze aber auch einen Vorteil: ich hoffe, dass man dann im Archiv selber recherchieren kann und nicht nur auf "Frage und Antwort" angewiesen ist. Das kann u.U. nämlich ganz schön mühsam sein, wenn man nur vage Informationen hat.


    In Cloppenburg stehen gerade alle Unterlagen in Kisten verpackt zum Abtransport nach Oldenburg bereit, so dass man wahrscheinlich in den nächsten Wochen aus diesen Regionen keine Informationen bekommen kann. Ich fürchte, das dauert wahrscheinlich lange, bis man in Oldenburg alles ausgepackt und archiviert hat. Hat jemand von Euch hier schon Erfahrungen sammeln können?


    Gruss


    Ingrid

  • Hallo!


    Am 01.01.2009 trat das neue Personenstandsreformgesetz in Kraft.


    Die Fristen für die Fortführung der Personenstandsregister und der Sicherungsregister sind folgerndermaßen gegliedert:


    Eheregister - 80 Jahre
    Geburtenregister - 110 Jahre
    Sterberegister - 30 Jahre


    Bei Ablauf dieser Fristen sind die Register an die zuständigen öffentlichen Archiven zur Übernahme anzubieten.


    Von daher ist seit dem 01.01. viel Arbeit auf die Standesaämter und die Archive zugekommen.
    Die meisten Archive geben diese Register schon Mitte des Jahres frei.