Archivabteilungen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen.
Bitte die erläuternden / ergänzenden Hinweise beachten.
Das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen ist in drei Archivabteilungen und zwei interne Bereiche gegliedert.
Baustelle_Zeichen_123_mini.jpg Ist in Aktualisierung (25.06.2021) Baustelle_Zeichen_123_mini.jpg
Der Internet-Auftritt des Landesarchiv hat sich im Oktober 2020 grundlegend geändert.
Leider gibt es dort nun eine Reihe "toter links", die insbesondere für uns Familenforscher wichtig sind.
Unten durchgestrichene links sind daher nicht aktuell
Das gilt auch für die drei Archiv-Abteilungen!
▪ Postanschrift:
Schifferstraße 30
47059 Duisburg
▪ Kontakt:
Telefon 0203 98 721 -0
Telefax 0203 98 721 -111
E-Mail: poststelle@lav.nrw.de
▶︎ "Für Anfragen wenden Sie sich bitte nach Möglichkeit direkt an die zuständige Regionalabteilung."
▪ Internet:
Landesarchiv NRW
▪ Archivabteilungen:
▪ Abteilung Ostwestfalen-Lippe, Detmold
▪ Abteilung Rheinland, Duisburg
▪ Abteilung Westfalen, Münster
▪ Kosten:
Die Nutzung von Findmitteln und Archivalien im Lesesaal ist kostenfrei, Selbstausdrucke DIN A4: 0,30 €/Seite
Die Kosten für vom Archiv erbrachte Dienstleistungen sind im Gebührenverzeichnis aufgeführt.
▪ Weitere Informationen:
Broschüre für Familienforscher "Der richtige Weg zu Ihrem 'Stammbaum'. Familienforschung in den Personenstandsarchiven Nordrhein-Westfalen" (pdf-Datei zum Download)
▸ Digitalisate
Ein Teil der Archivalien aller Archivabteilungen ist bereits digitalisiert und kann online eingesehen werden. Auf der jeweiligen Startseite eines Standortes gibt es weiterführende Informationen.
▸ Fotografieren im Lesesaal
In den Lesesälen des Landesarchivs NRW in Duisburg, Münster und Detmold ist es möglich, Fotografien von Archivgut mit einer eigenen Kamera kosten- und gebührenfrei anzufertigen. Wende dich bitte an die Lesesaalaufsicht. Sämtliche Unterlagen, die fotografiert werden sollen, sind vorher der Lesesaalaufsicht zur Prüfung vorzulegen.
Die Kenntnisnahme der Bedingungen, denen das Fotografieren im Lesesaal unterliegt, ist im Voraus schriftlich zu bestätigen.
▪ Rechtsgrundlagen:
▪ Landesarchivgesetz
▪ Archivnutzungs- und Gebührenordnung
Stand: Mai 2020