In Anlehnung an das Thema "Briefkorrespondenz damals ..." will ich euch meine bescheidene Erkenntnis nicht vorenthalten:
Was genau ist der Unterschied zwischen "wohlgeboren" und "hochwohlgeboren"? Wem bzw. welchem Stand steht welche Anrede zu?
Laut www.peter-hug.ch war Hochwohlgeboren eine "schriftliche Anrede, welche ursprünglich nur dem hohen Adel, später aber dem gesamten Adel und solchen höhern Beamten zugestanden wurde, welche man durch ihren Rang
als dem Adel gleichstehend ansah."
Wikipedia unterscheidet zwischen Wohlgeboren für bürgerliche Honoratioren, Hochgeboren für Grafen, Freiherren oder Barone aus dem Uradel sowie Hochwohlgeboren ebenfalls für Freiherren und Barone, später auch für Angehörige des niederen Adels.
Die Website "Deutsche Monarchie" bietet folgende Information: "Hochwohlgeboren (veraltet Hoch- und Wohlgeboren), Prädikat der Freiherren, Barone, Ritter und Edeln und der unbetitelten Adligen; ferner in Preußen der Räte bis zur vierten Rangklasse. (S. auch Offizier.) – Konventionell gibt man Hochwohlgeboren heute auch sonst jedem, der zur Gesellschaft gerechnet werden darf." sowie "Wohlgeboren, jetzt das geringste Prädikat, das aber hier und da noch, z. B. in österreich, auch adligen Personen gegenüber angewendet wird."
Aus eigener Ahnen- und Familienforschung kann ich hierzu vier Beispiele anführen:
1. Einem Arzt aus meinem weitverzweigten Familienstamm wurden, für seine fast vierzigjährigen Verdienste um das Medizin- und Gesundheitswesen in seinem Kreis, als Königlicher Kreisarzt, Geheimer Medicinal-Rat und Dr.med. mit der Anrede "Hochwohlgeboren", die Ehrenbürgerrechte der Stadt verliehen (1907). - Zumindest der Rang-Ordnung im Kurfürstentum Hessen vom 20.04.1854 (eine andere habe ich leider nicht zur Hand) rangierte der Geheime Medicinal-Rat in der der vierten Rangklasse.
2. Ein direkter Vorfahre von mir schreibt im Jahre 1872 als "Königlicher Kreisbaumeister ... wohlgeboren zu ..." an den "Königlichen Ober-Präsidenten Herrn Freiherr von ... hochwohlgeboren zu ...". - Als Baumeister gehört er nur zur siebenten der acht Rangklassen.
3. Ein Bau-Eleve (sozusagen Auszubildender) aus meinem weitverzweigten Familienstamm schreibt 1846 an seinen Vorgesetzten den "Wohlgeborenen, Hochzuverehrenden Herrn Landbaumeister".
4. Meine Altmutter (Ur-Urgroßmutter), von Beruf Lehrerin, wurde von ihren Schülern um die Jahrhundertwende als "Fräulein Maria ... Hochwohlgeboren" angeschrieben.
In diesem Sinne: Unterthänigst, wohlgeboren Gregoriwitsch