Einsicht in Krankenhausarchive

  • Hallo,


    wer kann mir Auskunft geben, in wie weit es möglichkeiten gibt, Einsicht in alte Krankenhausakten zu bekommen?


    wie lange werden Krankenhausakten aufbewahrt ??


    Wenn sich jemand damit auskennt, wäre ich über eine Auskunft sehr froh.


    Danke im Vorraus


    Richard

  • Hallo Richard,


    zu den Aufbewahrungsfristen der Krankenhausakten hab ich Folgendes gefunden


    Zitat

    Aufbewahrungsfristen
    Aufbewahrungsfristen sind die Fristen, die die Registratur einhalten muß und in denen die Akten aus rechtlichen Gründen für den laufenden Dienstbetrieb verfügbar sein müssen. Für Krankenakten stationärer Patienten gelten Aufbewahrungsfristen von 30 Jahren, für Krankenakten ambulanter Patienten von zehn Jahren. Teilweise sehen gesetzliche Regelungen andere Fristen vor, die neben der aktuellen Rechtsprechung in jedem Fall zu berücksichtigen sind. Für Sach- und Personalakten gelten besondere Aufbewahrungsfristen.
    Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen ist das Schriftgut in der Regel entbehrlich und muß dem zuständigen Archiv angeboten werden. Ein Rückgriff auf eigene Akten nach Abgabe an das Archiv ist normalerweise problemlos.


    Hier nachzulesen


    http://www.aerzteblatt.de/v4/a…ikel.asp?src=heft&id=3605


    Vielleicht hilft es Dir ein wenig weiter.


    Liebe Grüße :)
    Henriette

  • Hallo Richard,


    in Krankenhaus-Akten erhältst Du grundsätzlich keine Einsicht. Krankendaten sind höchst sensible Daten, welche der ärztlichen Schweigepflicht und dem Datenschutz unterliegen.


    Gruß
    Detlef