Widummajer

  • Hallo,
    bei einem meiner Vorfahren steht immer im Text als Berufsbezeichnung "Widummajer oder auch Wiedenmeier" dabei.


    Laut wikipedia handelt es sich bei Widum/Wittum um eine von Seiten des Mannes zu Gunsten des Unterhaltes seiner Ehefrau getroffene Fürsorge für den Fall, dass sie einmal Witwe werden sollte.


    Ist dann ein Widummajer eine Art Verwalter von solchen Fürsorgevereinbarungen?


    Ich bin jedenfalls total gespannt auf eure Antworten.
    Beste Grüße aus der Pfalz
    Peter

  • Hallo Peter,
    aus welchem Jahr ist denn diese Bezeichnung? Ich versuche bei älteren Ausdrücken prinzipiell immer ein Lexikon zu benutzen, das möglichst zeitnah ist. Also z.B. Grimm, Zedler, Krünitz (alle on-line)


    Wittum (und ähnliche Schreibweisen) kann neben deiner Bedeutung auch ein an die Kirche gestiftetes Gut sein. (weiß ich, weil ich mich mal mit dem Ort Wiedenest beschäftigt habe, vgl. Namensherkunft "Wieden...")


    Schau mal im Krünitz die Stichworte "Witthum" und "Meier", das ist hilfreich und interessant, allerdings weiß ich nach durchlesen von Meier jetzt auch nicht definitiv, was dein Vorfahr genau von Beruf war. Jedenfalls ist es absolut wahrscheinlich, daß er ein Verwalter eines Witwen- oder Kirchengutes war.


    http://www.kruenitz1.uni-trier.de/


    viele Grüße
    Gisela

    Ein Jegliches Ding hat seine Zeit, und alles Vornehmen unter dem Himmel hat seine Stunde
    Derzeitige Lieblingsbaustellen: GRUNER u. LINCKE, Sachsen, ab 1849 auch Schweiz. WURMSER von Schaffoltzheim, Bormio, Schweiz, Elsaß, Heidelberg. STREICHER, Ulm, 16. Jhdt. (Schwenckfelder). WERNBORNER, Hessen u.a.

  • Hallo Gisela, hallo Ulrich,
    vielen Dank für eure Tipps. Der Begriff kommt bei mir zum ersten Mal 1695 vor. Bei der PRFK habe ich heute in einem Buch den Begriff "major/majer/mejer" gesehen und der bedeutete Verwalter. Widum/Wittum ist mir jetzt klar, aber trotzdem irritiert mich der Zusatz in der Berufsbezeichnung "Verwalter".
    Beste Grüße
    Peter

  • Hallo Peter,


    "major/majer/mejer" ist kein Zusatz zur Berufsbezeichnung, sondern die Berufsbezeichnung selbst. Dein Proband war also von Beruf Verwalter. Er verwaltete nicht etwa einen Gutshof für einen bäuerlichen Grundherrn, wie die meisten Meier (Schreibweise variiert), sondern er war Verwalter eines der Kirche gehörenden Gutes.


    Gruß
    Detlef

  • Hallo Detlef,
    jetzt ist mein derzeitiger "Gordischer Knoten" gelöst. Meinen herzlichen Dank für die Aufklärung des Zusammenhangs mit dem Major/Verwalter.
    Beste Grüße aus der Pfalz
    Peter