Polnisches Gericht sucht eine Frau, die vor 227 Jahren geboren wurde

  • Hi,


    auf einem polnischen Ahnenforschungsforum wird gerade das o.g. Thema diskutiert. Und zwar geht es um eine Frau, die vor 227 Jahren geboren wurde.


    In einer Zeitschrift hat das Gericht eine Anzeige veröffentlicht in der drinsteht, dass eine Frau Namens Sophie Bohm, geboren in Landsberg / Warthe im Jahre 1782 gebeten wird, binnen 3 Monaten Kontakt mit dem Gericht aufzunehmen.


    Frau Bohm wohnte seit 1847 in Bromberg. Sie ist Erbin einer Straße in Bromberg. Nun will die Verwaltung die Eigentumsverhältnisse der Straße klären. Das Schicksal der Frau Bohm ist ihnen aber unbekannt. Wenn sich Frau Bohm nicht meldet wird sie nachträglich für tot erklärt.


    Die polnischen Forscher diskutieren gerade, ob es eine Möglichkeit besteht die Nachfahren von Frau Bohm ausfindig zu machen.


    Grüße
    Agnieszka

  • Hallo Agnieszka,

    dass eine Frau Namens Sophie Bohm, geboren in Landsberg / Warthe im Jahre 1782 gebeten wird, binnen 3 Monaten Kontakt mit dem Gericht aufzunehmen.

    Na ob die gute Frau der Aufforderung nachkommen kann :D


    Ist das ein Scherz? Weil Erbin einer Straße, klingt doch komisch...oder wollen die die Straße erneuern und haben jemand gefunden der dafür bezahlen kann ^^


    Also wenn das ernst gemeint ist, weiß ich ja nicht. Die Frau dürfte, wenn sie Kinder hatte, doch nun eine ganze Menge Nachfahren haben, mehrere hundert wenn man den Zeitraum betrachtet. Das wäre viel Arbeit, aber für was eigentlich, die Straße (mit den Häusern ?( ) den Nachkommen übergeben, wohl eher nicht...


    Gruß Kai

  • Nein, das ist kein Scherz. Ihr gehört die halbe Straße. Da es aber keinen Totenschein gibt musste die Verwaltung diesen Schritt gehen. In den drei Monaten wird nichts passieren und danach geht die Straße in das Besitz der Verwaltung rüber.


    Übrigens wir hatten neulich auch so einen interessanten Fall. Eine Ahnenforscherin hat beim Ausbau des Dachbodens bei ihrer Großmutter alte Briefe & andere „Kleinigkeiten“ gefunden. Wir hatten nur den Namen :-) Es ist aber uns gelungen, die Nachfahren von diesen Personen in Deutschland zu finden:-) Sie haben sich darüber sehr gefreut, denn von den Eltern (Krieg etc.) ist ihnen Nichts übrig geblieben :-)


    Grüße
    Agnieszka

  • Hallo Agnieszka,


    also kein Scherz. Naja ist aber schon komisch, dass denen das erst jetzt auf fällt, es müsste doch Grundsteuer oder generell Abgaben bezahlt werden... Aber was will man schon mit einer Straße, ich zumindest wüsste nichts damit anzufangen, außer sie nach mir zu benennen ;)
    Wer weiß was mit der Frau passiert ist, vielleicht hatte sie gar keine Nachkommen und es hat sich darum nie jemand darum bemüht...
    Aber so ein ähnlichen Fall gibt es auch in meiner Heimatstadt, da ist auch ein Haus herrenlos, das hat nur irgendwie keinen wirklich interessiert, bis letzten Winter. Da hat halt niemand den Gehweg geräumt und da ging die Suche nach dem, Besitzer los, konnten aber keinen Ausfindig machen (was ja komisch ist, wenn es Geld abzukassieren gibt, finden einen die Behörden immer). Tja, da dass eine riesige Unfallquelle war, musste dann der Bauhof ran...


    Gruß Kai

  • das mit den 3 monaten ist ganz formal. Wenn man wen für tot erklärt (z.b. Vermisste aus dem 2. Weltkrieg), dann werden die Vermissten auch durch öffentlichen Aushang am Amtsbrett aufgefordert, sich binnen ... Monate / Wochen beim Gericht zu melden, da sie sonst für tot erklärt werden.


    Und zwecks

    Zitat

    Naja ist aber schon komisch, dass denen das erst jetzt auf fällt, es müsste doch Grundsteuer oder generell Abgaben bezahlt werden...


    falsch gedacht. Hier in Sachsen-Anhalt gehört meiner Familie ein Acker, dessen offizielle Besitzer noch meine UrUrUrgroßeltern sind, die seit rund 100 Jahren tot sind. Es wurde beim Grundbuchamt nie geändert, da auch niemand hingegangen ist: hier, opa ist tot, da ist der erbschein.


    Jetzt habe ich mir mal den Grundbuchauszug zuschicken lassen und tatsächlich stehen da meine UrUrUrgroßeltern aber mit 5-stelliger Postleitzahl ;)


    Grüße, Daniel

  • Hallo Daniel,


    das ist schon komisch. Als deine UrUrUrgroßeltern gestorben waren hätten die Angehörigen den Nachlass doch regeln müssen so hat man ja irgendwie keine Rechtsicherheit.
    Aber da sieht man halt, dass die Verwaltung doch manches übersehen kann und dann kommt es zu solchen Fällen.
    Als du den Grunbuchauszug bestellt hast, sind die Leute da nicht stutzig geworden?


    Gruß
    Kai

  • Hallo Kai,
    ich dachte erst, dass meine vor ein paar Jahren verstorbene Urgroßmutter die Besitzerin war. Naja an diesen Acker dachte auch keiner, weil dieser Acker seit Jahren nicht bestellt wurde. (Zu DDR Zeiten machte das ein ortsansässiger Bauer, der keine Pacht zahlen musste.)
    Als ich dann den Grundbuchauszug haben wollte, legte ich ein an meine UrUrUrgroßeltern gerichtetes Schreiben von 1883 vor, indem das königl. Amtsgericht diesen Acker erwähnte. Eine neuere Flurnummer wusste keiner. Als dann die Dame anrief und meinte, dass meine Uroma nicht Inhaberin ist, meinte Sie, sie dürfte mir die Namen nicht einfach so nennen. Dann habe ich einfach ein bisschen gerätselt und beim 3. Ehepaar sagte Sie: ja, die sinds.
    Daniel

  • Das finde ich schon recht kurios. Aber stimmt schon wenn man ein Grundstück nicht benutzt kann man es sicher leicht vergessen. Und wann redet man schon drüber welche Wiesen man hat. Außer natürlich die riesigen Flurstücke die man beim Verkauf seines Adelstitels verloren hat ;) .


    Gruß Kai

  • Das kommt immer mal wieder vor, dass so ein Grundstück allen Seiten "aus den Augen gerät" ;) . Uns, meinen Geschwistern und mir, wurde auch eines Tages von einer Behörde mitgeteilt, dass wir endlich mal unsere Grundbucheintragung machen sollen. Hintergrund war ein nicht gerade kleines Areal, auf das, warum auch immer, nie Grundsteuer o.ä. erhoben wurde und es deshalb von allen Seiten vergessen wurde. Dann hat wohl mal jemand Ordnung in der Behörde gemacht und festgestellt, dass wir die Erben sind. Letztendlich durften wir auch noch eine Strafe bezahlen :pinch:. Es wird nach wie vor keine Grundsteuer erhoben und so wird es wohl weiterhin ein ewiger Erbfall werden, auf den irgendwelche Behörden wohl eines Tages wieder "zurückkommen" werden ;) .
    Viele Grüße
    Hina

    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann