Einen wunderschönen guten Abend!
Seitdem ich mich vor einigen Jahren in die Geschichte meiner Familie vertieft habe lässt mich der Gedanke nicht los, das vorväterliche Wappen für mich zu beanspruchen und zu führen. Nach einiger Recherche im Internet und diversen Büchern bin ich nun an einem Punkt angekommen, wo meine Neugierde nur noch durch eine direkte Frage an im Wappenrecht versiertere Personen befriedigt werden kann. Folgendes ist die Situation:
Das Wappen um das sich alles dreht ist das der Familie "von Pflummern" (später "Pflaumer") aus Weißenburg/Bayern (bemerkenswerterweise sichtbar hier, unterste Abbildungsreihe, mittleres Wappen: http://www.dr-bernhard-peter.de/Heraldik/wolfsangel.htm). Dank der Nachforschungen meines Großvaters und Urgroßvaters weiß ich, dass ich in direkter Linie vom Stifter abstamme, allerdings nicht in der reinen Manneslinie, da mir da meine Ururgroßmutter (wenn ich mich nicht täusche gleichzeitig die letzte Erbin des pflaumerischen Familienzweiges) als auch meine Mutter dazwischen geraten. Natürlich hat sich dadurch auch die Gelegenheit ergeben, den Nachnamen zu ändern, so dass der meinige nun keinerlei Hinweis mehr auf die Ahnenreihe präsentiert. Und ob das nicht schon ärger genug ist wurde der Stadt Fellbach/BaWü 1956 von der Landesregierung ein Wappen verliehen, dass genauso aussieht, wie das Familienwappen der Pflaumer (siehe z.B. hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Fellbach).
Wenn mich meine Recherchen nun nicht täuschen (und da bin ich mir eben nicht ganz sicher), bin ich zum einen nicht dazu berechtigt das Wappen zu führen, da ich nicht dem Mannestamme entstamme (obwohl mir keine Person bekannt wäre, auf die dies zutrifft), und auch noch ein Städtewappen existiert, dass diesem zu sehr ähnelt. Dies wäre der erste Teil meiner Frage, ob mir bis hierher ein Fehler unterlaufen ist, der meine ganzen Überlegungen ad absurdum führt.
Aber das reicht noch nicht gänzlich aus, um mich zu entmutigen. Weitere Recherchen hier: http://www.wappen-billet.de/Artikel.html#Heraldik_-_Teil_X. (eine Quelle, die hier nicht gänzlich unbekannt sein dürfte, meine Hochachtung dem Verfasser) deuten darauf hin, dass durch die Hinzufügung von Brisuren das eigentliche Wappen dergestalt verfremdet werden könnte, dass ich es als neues Wappen stiften und somit führen könnte (also rechtlich gesehen ein neues Wappen, für mich aber die Fortführung des Ahnenwappens). Hier wäre dann die Frage, in welchem Umfang und Form diese Änderungen vorgenommen werden müssten, damit alles Regelkonform wäre.
Da das (zumindest in meinen Augen) sehr detaillierte Fragen sind kann ich es durchaus akzeptieren, dass sie den Rahmen eines "nachbarschaftshillfe"-Forum wie diesem sprengen und ich besser auf die Dienste eines (zu entgeltenden) Heraldikers in Anspruch nehmen sollte. So oder so freue mich mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Axis / Bastian Partzsch