Hallo,
ich habe zum Sterbeeintrag meines Urur-Großvaters, der sich das Leben genommen hat, ein Schreiben des Karlsruher Staatsanwaltes aus den Beiakten. Darin steht:
"... den Selbstmord des ... betr. ....
Gemäß § 157 St.P.O. wird die Genehmigung zur Beerdigung des Obengenannten erteilt......"
Wer kennt sich da aus und kann mir sagen, was dieser § 157 damals bedeutet haben könnte?
Für die Hilfe schon mal ganz herzlichen Dank im Voraus und
viele Grüße von
Bea