Ich habe von den Halberstädter Adressbücher 1900 und 1939,
sowie eine Liste von Halberstädter Bombenopfern von 1945 Excel-Listen erstellt.
Auf denen kann man nun ganz bequem die Namen, Berufe,
Geburtsnamen vieler Frauen, Hausbesitzer, Straßen und die dazugehörigen Kirchengemeinden finden.
Mich würde nun interessieren, wie die Sache rechtlich
aussieht. Darf ich z.B. die Excel-Listen weitergeben oder mache ich mich
damit strafbar?
Alle Daten stammen schließlich aus Büchern, die ich mir
gekauft habe, die aber letztlich auch nur abgeschrieben bzw. kopiert wurden.
Kann mich darüber jemand aufklären?
Bedanke mich schon jetzt recht herzlich.
Gruß, Uwe.