Rechtliche Frage

  • Ich habe von den Halberstädter Adressbücher 1900 und 1939,
    sowie eine Liste von Halberstädter Bombenopfern von 1945 Excel-Listen erstellt.
    Auf denen kann man nun ganz bequem die Namen, Berufe,
    Geburtsnamen vieler Frauen, Hausbesitzer, Straßen und die dazugehörigen Kirchengemeinden finden.


    Mich würde nun interessieren, wie die Sache rechtlich
    aussieht. Darf ich z.B. die Excel-Listen weitergeben oder mache ich mich
    damit strafbar?



    Alle Daten stammen schließlich aus Büchern, die ich mir
    gekauft habe, die aber letztlich auch nur abgeschrieben bzw. kopiert wurden.



    Kann mich darüber jemand aufklären?



    Bedanke mich schon jetzt recht herzlich.



    Gruß, Uwe.

  • Hallo Uwe,
    das Urheberrecht greift nur bei abgeschriebenen oder kopierten Büchern (in dem Fall Datensammlungen), wenn es um den öffentlichen Bereich geht und der Autor noch keine 70 Jahre verstorben ist. Was Du privat damit machst, ist Dir überlassen. Du kannst das also privat weitergeben. Wenn es aber von jemanden z.B. als Datensammlung ins Internet gestellt wird, dann verstößt das gegen das Urheberrecht, da eine Datensammlung eine schöpferische Leistung darstellt und das Internet öffentlich ist. Stellt man aber z.B. einzelne Daten ein, so fallen die wiederum nicht unter das Urheberrecht, da z.B. eine Adresse an sich nicht urheberrechtlich geschützt ist. Hier fehlt die schöpferische Leistung.
    Viele Grüße
    Hina

    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

  • Hallo Uwe,
    ich denke mal, und sage ausdrücklich, daß das keine Rechtsberatung ist, (was für Nichtjuristen verboten wäre)
    wenn du eine Kopie pirvat weitergibst, macht es wohl einen Unterschied, ob es das ganze Werk ist, oder nur ein mehr oder weniger kleiner Auszug.
    Und im übrigen: wo kein Kläger, da kein Richter.
    Ganz anders wäre es, wenn du Sie veröffentlichen würdest, aber ich glaube, das war nicht deine Frage. Das ginge also gar nicht.
    Ob du das Werk selbst legal gekauft hast, spielt keine Rolle.


    Andererseits ist ja die Erstellung einer Excel-Datei Deine eigene Leistung. Ich weiß aber nicht, welche Konsequenzen jetzt aus dieser Tatsache zu ziehen sind.
    viele Grüße
    Gisela

    Ein Jegliches Ding hat seine Zeit, und alles Vornehmen unter dem Himmel hat seine Stunde
    Derzeitige Lieblingsbaustellen: GRUNER u. LINCKE, Sachsen, ab 1849 auch Schweiz. WURMSER von Schaffoltzheim, Bormio, Schweiz, Elsaß, Heidelberg. STREICHER, Ulm, 16. Jhdt. (Schwenckfelder). WERNBORNER, Hessen u.a.

  • Das, was hier getan wurde [Sammeln, Zusammenstellung von Daten usw.], stellt eine "wissenschaftliche" Arbeit dar, die ohne Bedenken veröffentlicht werden kann.
    Wenn ein anderer sie "nutzt", begeht der andere möglicher Weise eine Rechtsverletzung dieses Urheberrechts an der neu geschaffenen wissenschaftlichen Arbeit.
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhard Pfeiffer

  • Vielen Dank für eure Antworten.
    Verstehe ich das jetzt richtig, daß ich die Excel-Listen weitergeben, aber nicht veröffentlichen darf (was ich auch nicht vorhabe)?
    Ich möchte mich ja auch keinesfalls bereichern. Aber Interessierten würde ich diese Listen kostenlos überlassen.
    Bei Gen-Wiki z.B. kann ich ja auch Adressbücher finden, die wohl irgendwo abgeschrieben wurden.
    Viele Grüße, Uwe.

  • Ja, Uwe, die kannst du dort finden. Aber wir wissen ja nicht, wem sie gehörten, als sie veröffentlicht wurden. bzw. wenn sie aus Archiven stammen, welche Vereinbarungen getroffen wurden.
    Die Urheberrechtlichen Verbote gelten immer nur soweit es keine Vereinbarungen zwischen dem Rechte-Inhaber und dem Nutzer gibt.
    viele Grüße
    Gisela

    Ein Jegliches Ding hat seine Zeit, und alles Vornehmen unter dem Himmel hat seine Stunde
    Derzeitige Lieblingsbaustellen: GRUNER u. LINCKE, Sachsen, ab 1849 auch Schweiz. WURMSER von Schaffoltzheim, Bormio, Schweiz, Elsaß, Heidelberg. STREICHER, Ulm, 16. Jhdt. (Schwenckfelder). WERNBORNER, Hessen u.a.

  • Um ganz sicher zu gehen, halt immer ein Quellenverzeichnis anfügen. Das gehört sowieso in jede wissenschaftl. Arbeit.


    Das ist zwar richtig, dass die Quelle benannt werden sollte aber damit befreit man sich bei einer Veröffentlichung nicht von einer Urheberrechtsverletzung. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.


    Selbst bei wissenschaftlichen Werken, wo das Zitatrecht des Urheberrechtes greift, gibt es genaue Regelungen, unter welchen Bedingungen man überhaupt zitieren darf. Es muss sich bei dem wissenschaftlichen Werk letztendlich auch um eine eigene schöpferische Leistung handeln.


    Aber wie geschrieben. Gegen das Urheberrecht kann man nur bei einer Veröffentlichung in welcher Form auch immer verstoßen. Privatkopien eines Werkes kann sich jeder machen. Dafür bekommt der Autor von der Verwertungsgesellschaft Wort bzw. Bild auch Tantieme. Dieses Geld kommt aus der Kopierabgabe der Bibliotheken, Copyshops usw.


    Viele Grüße
    Hina

    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

  • Nochmal vielen Dank für eure Antworten.
    Aber ich glaube, daß ich mich doch besser auf´s Auskunftgeben beschränke.
    Ist mir alles etwas zu schwammig und ich habe keine Lust auf eine evtl. Geldstrafe.
    Viele Grüße, Uwe.