Hallo,
wir haben bei unseren Vorfahren um/ab 1795 einen Kirchenjurat. Im Internet habe ich dazu nur gefunden, dass er Kirchenvorsteher oder Kirchengeschworener war. Nach seinem Tod 1801 war gleich sein Sohn Jurat.
Was für eine Aufgabe hatte ein Kirchenjurat und wurde diese vererbt? Nahm er Eintragungen in den Kirchenbüchern vor? Das würde uns erklären, warum später bei seiner Familie viele Randbemerkungen waren.
Gruß Antje