Infanterieregiment Nr.33 ?

  • Hallo,
    versuche gerade die Regimentsnummer meines UrUrgroßvaters herauszufinden. Nach dem Bild zuurteilen (siehe ganz links) müsste das die 33 sein und damit für das Füsilier-Regiment Graf Roon (Ostpreußisches) Nr. 33 stehen. Jedoch kommt mein UrUrgroßvater aus Südthüringen und sollte daher eher dem Thüringer Infanterie-Regiment Nr. 31 oder 32 angehören. Wie kann das sein?
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  • Nene, Jens, da muß der alte Ruhrpottpreuße mal wieder alles alleine machen...


    Landwehr hatte ein L auf dem Hut. Außerdem tragen die Recken eine Kragennummer. Wir haben es also mit Landsturm und nicht mit Landwehr zu tun.


    Ich kann den römischen Teil der Kragennummer leider nicht genau erkennen, es müßte sich aber um die XI handeln. Also haben wir XI.33


    Das ist das 5.Landsturm-Inf.Btl. Gotha (was ja auch zu Thüringen paßt).


    Aufgestellt am 30.10.15, mobil ab 26.11.15. War folgenden Kommandanturen unterstellt (hab leider keinen Zeitrahmen): General-Gouvernment Warschau ; K.u.k. 4.Armee ; Heeresgrupe Eichhorn ; Etappen-Kommandantur Kowel ; Etappeninspektion Bug

  • Was sind eigentlich die Unterschiede zwischen dem Landsturm und den normalen Infanterieregimentern und was entschied darüber, dass man in den Landsturm aufgenommen wurde?

  • Nunja in Deutschland herrschte ja Wehrpflicht. Und zwar vom vollendeten 20. bis zum vollendeten 39. Lebensjahr in der sogenannten Dienstpflicht, und vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 45.Jahr die Landsturmpflicht.


    D.H. ein wehrpflichtiger Soldat trat seinen aktiven für 2 Jahre an (bei Kavallerie und Garde 3 Jahre), er wurde dann "beurlaubt", blieb aber 5 Jahre in der Reserve, trat dann in die Landwehr I.Aufgebotes, i der er 5 Jahre blieb, kam dann in die Landwehr II.Aufgebotes solange, bis zum 31.März des Jahres, in dem er das 39.Lebensjahr vollendet hat. Dann gab es noch die Ersatz-Reserve. Dorthin kamen all die Männer, die zwar militärtauglich waren, aber als überzählig (d.h. z.Z. nicht benötigt) waren, oder bedingt taugliche, oder auf Grund besonderer familiärwer oder wirtschaftlicher Situationen nicht gezogen wurden. Die Ersatz-Reserve dauerte 12 Jahre, danach kam man aber trotzdem noch zu der Landwehr II.Aufgebots.(diejenigen, die an Übungen teilnahmen), die anderen kamen zur Landwehr I.Aufgebots.


    Der Landsturm war das Aufgebot in Fällen dringender Not. Die Landsturmpfliht bestand für alle Wehrpflichtigen, die weder dem Heer noch der Marine angehörten, vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 39.Lebensjahres (I.Aufgebot), und vom 39. bis zum 45. Lebensjahr (II.Aufgebot)


    Der Unterschied von Landwehr und Landsturm lag in erster Linie in deren Einsatzmöglichkeiten. Während Landwehr auch an der Front eingesetzt wurden, wurde der Landsturm überwiegend zur Sicherung von Gleisanlagen, Bahnhöfen, Festungen eingesetzt und unternahm auch Polizeiaufgaben in besetzten Gebieten. Darüberhinaus übernahm der Landsturm die Bewachung der Kriegsgefangenen