Reisende Handwerksburschen waren oft die Verursacher, wenn plötzlich ein Familienzweig in einer weiter entfernten Gegend auftauchte. Natürlich waren meist die hübschen Töchter des Handwerkmeisters schuld !
Junge Handwerker begaben sich auf Wanderschaft und es gab sogar in Württemberg ein Erlaß des köngl. Oberamtes, Amtsblatt Nr.146
vom 30. Nov. 1880, wo die Unterstützung der reisenden Handwerksburschen, bzw. auch Vagabunden, geregelt wurde. Ein Zugereister, der sich mit geregelten Reisepapieren bei einem Gastwirt ausweisen konnte, bekam vormittags für 5. Pfennig Brot verabreicht. Abends gab es dann für 12. Pf. eine Suppe und ein Nachtquartier ! Tagelöhner und Bettler, die im Ort auftauchten, sollten von der Polizeibehörde abgewiesen werden. Die Gastwirte mußten, zwecks der Abrechnung mit der Gemeinde, eine Buchhaltung über die Kosten der Auslagen führen. Hierbei wurden auch Namen und weitere Daten der Handwersburschen erfasst !
Glück hat man wenn man noch solche Protokolle in den heimischen Orts-Archiven finden kann !
Dies als Hinweis für weiterführende Ahnenforschungen die man nicht in Kirchenbücher findet.
Freundliche Grüße von didirich