Zimmermeister als Staedtisches Amt???

  • Hallo Frank


    Es ist doch möglich das dieser Zimmermeister ein Amt ausführte evtl. sowas wie eine Aufsichtsfunktion inne hatte
    und dort der vollständigkeitshalber mit seinem Beruf geführt wird.


    Gruß


    Detlef

    Jede Generation lächelt über die Väter,
    lacht über die Großväter
    und bewundert die Urgroßväter
    (William Somerset Maugham)


  • Hallo Detlef,
    wenn ich mir die zwei oberen Herren anschaue
    muss das Amt etwas mit dem Staedtischen "Bauamt-Behoerde???" zu tun haben!


    Denke ich mal so......l, aber denken kann ich leider viel wenn der Tag lang ist!
    ?(
    Viele Gruesse,
    Frank

  • Hallo Frank


    Wir sollten erst mal klären was Stadt-Cassa-Collegium bedeutet .
    Vielleicht sowas wie die Stadtkasse ? Und das Collegium ist nur die Prüfkommission ?


    Vielleicht hat ja noch jemand eine Idee ?


    Gruß


    Detlef

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  • Hallo Detlef,
    Du hast recht, koennte aber trotzdem mit Bau in Verbindung stehen!
    "Uebrigens nicht meine Schreibfehler ;) der Computer kann nicht alles lesen "


    Zitat
    "So wie die aus den angezeigten dreh bürgerlichen Ständen bestehende hiesige Stadt-Gemeine an der öffentlichen Verwaltung allgemeiner Stadt-Angelegenheiten, nach dem Vorangeführten, Antheil nehmen, so äußert sich diese Theilnehmung auch beh Verwaltung der Stadt-Oetonomie und andern öffentlichen Kaßen, wie auch des Wayseuhauses, Hospitals und der übrigen Anstalten dieser Art.


    Die Einnahme der allgemeinen Stadt-Einkünfte und deren Verwendung zu den erforderlichen Ausgaben, ist unter der Direktion des Magistrats dem dazu angeordneten Kaßa-Kollegio anvertrauet.


    Dieses Kollegium bestehet aus zwölf Mitgliedern, die aus allen drehen Ständen genommen sind, nähmlich zween aus dem Magistrat, füufen aus der großen und fünfen aus der kleinen Gilbe. In besonders wichtige» Angelegenheiten in der Stadt-Oekonomie wird die Anzahl der Glieder aus jedem Stande verdoppelt. Die Glieder des Staet-Kaßa-Kollegiums werden von jedem Stande besonders alle dreh Jahre dazu gewählet oder von neuem bestätiget.


    Da alle Stadt-Einkünfte in diese einzige Kaße zusammenstießen, und daraus ebenso wiederum alle öffentliche Stadt-Ausgabeu ohne Unterschied und Abtheilung bestritten werden, so verwaltet das Stadt« Kaßa-Kollegium die ganze Oekonomie der Stadt überhaupt. Es erhebt alle dahin gehörige Einkünfte und zahlet dasjenige wieder aus, was zu den nöthigcn Ausgaben erfordert wird: verpachtet die Stadtgüter oder läßt sie durch Amtsleute verwalten, besorgt den Bau und die Unterhaltung der öffentlichen Stadt-Gebäude, Brücken und was sonst nur irgend zur allgemeinen Oetonomie der Stadt gehöret.


    Das Stadt'Kaßa-Kollegium leget jährlich von der Einnahme und Ausgabe der Stadt-Eiutunfte dem Herrn General-Gouverneur» Rechnung ab.


    Da die Stadt-Garnison mit den gehörigen Qvartiercn von der Bürgerschaft versorget weiden muß, so treten die Qvartier »Herren aus dem Mittel des Magistrats mit den Bürger-Offizieren behdcr Gilden alle zweh Jahre zusammen und bestimmen, nach gewißenhafter Beprüfung der Umstände, die von einem jeden Bürger zur Unterhaltung des Quartier-Wesens jährlich zu erlebende Abgabe.


    Zur Verwaltung dieser Gelder oder der Qvartier-Kasse ist ein besonderes Kollegium angeordnet, welches das Qvartier-Kollegium genannt wird. Dieses Kollegium bestehet aus obgebachten vier QvartierHerren, vier Mitgliedern aus der Bürgerschaft großer Gilde uuo vier aus der Bürgerschaft kleiner Gilde, und folglich zusammen aus zwölf Personen. Jeder Stand erwählet seine beh diesem Kollegium angestellten Glieder selbst.


    Die publiqoe ökonomische Verwaltung beh dieser Stadt, in ihrem weitesten Umfange genommen, ist in verschiedene Departements verlheilet; diese sind:


    1. Das Start-Cassa-Collegium,


    2. Das Qoarticr-Eollegium und die vorstäbtsche Qvartier-Caffa. 2. Die HimdlungS-Eassa,


    4. Das Weide-Collegium,


    5. Die Brand-Asfecuraüons-Cassa,


    6. Die Verwaltung der Petri-Kirche,


    7. „ „ der Dohm-Kirche,


    8. „ „ der Iohannis-Kirche,


    9. „ „ der Gerdruthen-Kirche,


    10. „ „ der Jesus-Kirche,


    11. „ „ der Kirchenordnung,


    12. „ „ der Stipendiaten-Stiftung,


    13. „ „ des Waysenhauses,


    14. „ „ des Witlwen-Convents zum Heiligen Geist nebst Campenhausens Elend,


    15. Die Verwaltung des Hospitals zu St. Georg,


    16. „ „ des Niestadtschen Wittwen-ConventS,


    17. „ „ des Ccken-Wittwen-Convents,


    18. „ „ des Zuchthauses.


    Diese Departements sind von verschiedenen Personen besetzt, und haben auch verschiedene Verrichtungen.


    Das Stadt-Cassa-Collegium ist das eigentliche und einzige Departement, von welchem die allgemeinen Stadtmittel verwaltet werden. Da fließen alle eigentlichen Stadt-Einkünfte ein, das ist, alles dasjenige, was dem ganzen Publice der Stadt zugehöret und eigen ist, und daraus weiden auch alle allgemeinen Bedilrfniße der Stadt-Pudlici bestritten.


    Dieses Departement besteht gewöhnlich aus zwey Mitgliedern des Magistrats, fünf Personen aus der Kaufmanns-Gilde und fünf aus den Zünften; in außerordentlichen Fällen wird diese Zahl aus jeder Klaße verdoppelt.


    Die Rechnungen von dieser Cassa werden, wie bekannt, jährlich dem Herrn General-Gouverneurn abgegeben.


    Dieses Departement hat mit den übrigen Departements und ökonomischen Verwaltungen keine Gemeinschaft und nichts mit ihnen zu thun. Denn, so wie das Stadt-Cassa-Collegium seine besondere, eigene Verwalter, seine eigene Fonds und Einkünfte, seine eigene bestimmte Ausgaben hat, so hat auch ein jedes von allen übrigen Departements und ökonomischen Verwaltungen seine besondere Disponenten, als Inspectores und Vorsteher, seine eigene besondere Fonds oder andere Einkünfte, und seine eigene Ausgaben. Keine von allen diesen Einkünften werden bch der Stadt-Cassa, sondern von einer jeden Verwaltung besonders eingchoben und verrechnet. Es sind frchlich zwar von den allermehreste» dieser übrigen Departements und Verwaltungen verschiedene Kapitalien an die Stadt-Cassa abgegeben worden, theils weil diese Cassa bch unglücklichen Zeiten zur Bestreitung der allgemeinen Stadt» Bedürfniße großen Mangel an Geld hatte, theils weil die übrigen Departements die etwa gcsamm« leten und ersparten Kapitalien nirgend sicherer als bey der StadtCassa begeben zu können glaubten. Dieses aber wirkt keine andere Gemeinschaft oder Verbindung zwischen der Stadt-Cassa und den übrigen Departements, als daß erster« den anderen Departements und Verwaltung« die Intereßen für die erhaltenen Kapitalien oder auch die Kapitalien selbst, nachdem es diese oder jene Verwaltung bedarf, auszahlen muß. Alles, was man daher, in Ansehung der übrigen ökonomischen Verwaltungen, von der Stadt-Cassa verlangen und erwarten kann, ist das Conto von einer jeden, was sie dieser oder jener an Kapitalien und Intereßen schuldig ist. Dieses aber wird eine hinlängliche geraume Zeit erfordern, weil darüber mit den andern Verwaltungen seit sehr langen Jahren nicht liqvidiret worden ist.
    "

  • <CITE>Das Stadt-Cassa-Collegium ist das eigentliche und einzige Departement, von welchem die allgemeinen Stadtmittel verwaltet werden. Da fließen alle eigentlichen Stadt-Einkünfte ein, das ist, alles dasjenige, was dem ganzen Publice der Stadt zugehöret und eigen ist, und daraus weiden auch alle allgemeinen Bedilrfniße der Stadt-Pudlici bestritten.


    Dieses Departement besteht gewöhnlich aus zwey Mitgliedern des Magistrats, fünf Personen aus der Kaufmanns-Gilde und fünf aus den Zünften; in außerordentlichen Fällen wird diese Zahl aus jeder Klaße verdoppelt.</CITE>


    Frank, ich meine das es doch die Stadtkasse ist, denn welche Kasse sollte denn sonst die Stadtmittel verwalten ?
    Und dann steht doch da ,dass es aus den verschiedenen Zünften wie zb. den Zimmerleuten und Baumeister vertreten wird..


    Hm sollte mich wundern wenn etwas anderes gemeint sein sollte...


    Gruß


    Detlef

    Jede Generation lächelt über die Väter,
    lacht über die Großväter
    und bewundert die Urgroßväter
    (William Somerset Maugham)