Dispens notwendig - wie weit? (katholisch, Rheinland)

  • Hallo zusammen,


    wer kennt sich genau mit den Regeln zum Ehedispens wegen Blutsverwandtschaft aus?
    Bitte keine Angaben mit Verwandtschaftsgraden in Zahlen (also 2., 3., 4. Grad usw), da es da wohl unterschiedliche Zählweisen gibt, die nur zur Verwirrung führen.
    Kann mir jemand konkret mit Angaben der gemeinsamen Eltern, Großeltern, Urgroßeltern sagen, wie weit ein Dispens benötigt wurde (katholisch, Rheinland).


    Mein Stand ist, dass das bei Cousins (also gemeinsame Großeltern) sowie Groß-Cousins (gemeinsame Ur-Großeltern) notwendig war, bei Ur-Großcousins (gemeinsame Ur-ur-Großeltern) nicht mehr. Ich weiß, dass es etwas komplizierter wird, wenn die Generationen gemischt sind - ist aber bei meinem aktuellen Anliegen nicht der Fall. Gehe ich richtig mit meiner Annahme, dass ein Ehepaar, dass einen Dispens benötigte mindestens gemeinsame Ur-Großeltern haben musste?


    Bei meinen aktuellen Fall geht es um den Anschluss einer meiner Linien an bekannte andere Linien und es gibt verschiedene mögliche Herkunftsfamilien (alles aus Ortsfamilienbüchern also nicht den Originalakten). Die Verwandtschaft kann nur über die jeweils väterliche Linie gelaufen sein und sowohl Trauzeugen als auch Paten aus der jeweils anderen Familie tauchen immer wieder auf.
    Ich habe jetzt vom Bräutigam Vater, Großvater und Urgroßvater und von der Braut Vater und Großvater. Die Hochzeit mit Dispens fand 1780 statt.
    Kann ich jetzt annehmen, dass der Großvater der Braut ein weiterer Sohn des Urgroßvaters des Bräutigams war (dann wären die Brautleute Großcousins gewesen) oder kommen die Linien vielleicht noch eine Generation später zusammen (und die Brautleute waren Ur-ur-Großcousins)? (Malt es Euch mal auf, dann wird es klarer.)
    Ich tippe auf die erste Version, hätte aber gerne Meinungen dazu.


    Viele Grüße
    Bärbel

  • Hallo Bärbel,
    da du ja nach der kirchlichen Dispens suchst, gilt hier ja auch die kirchliche Zählweise.


    Zitat

    Die Eheschließenden dürfen nicht in gerader Linie blutsverwandt sein und auch in der Seitenlinie darf keine Blutsverwandtschaft bis einschließlich zum vierten Grad vorliegen (Can. 1091); ebenso wenig dürfen sie verschwägert sein (Can. 1092). Vom Hindernis der Blutsverwandtschaft in gerader Linie und im zweiten Grad der Seitenlinie gibt es auch keinen Dispens.

    viele Grüße
    Ulrich
    suche Volkemer >1720 Pfalz; Elsaß; Lothringen;
    Schmidt in Syrgenstein/Bayern-Schwaben und Lothringen Raum Bitsch > 1720

  • Hallo Bärbel,
    ich habe bei meinen Vorfahren eine Dispens wegen Blutsverwandtschaft 3/4. Grades - hier war ein Großelternteil des einen Partners und ein Urgroßelternteil des anderen Partners Geschwister.
    Die kath. Kirche zählte damals die Generationen bis zum ersten gemeinsamen Vorfahren.


    Versuche doch zu Deinem aktuellen Fall einmal im zuständigen Diözesanarchiv zu erfragen, ob die betreffenden Generalvikariatsakten noch vorhanden sind, denn der Ortspfarrer mußte beim Antrag auf Dispens die Verwandtschaft genau erläutern.


    In der Erzdiözese Köln sind bis auf geringe Reste leider nur noch die Protokollbücher vorhanden, darin wurden die erteilten Dispense unter dem Ausfertigungsdatum erfasst. Vermerkt sind Namen und Heimatpfarre der Brautleute, sowie wovon dispensiert wurde (Verwandtschaft, Aufgebot, geschlossene Zeit, Trauerjahr usw.) Ob in anderen Diözesen die Aktenlage besser ist, ist mir nicht bekannt.
    Freundliche Grüße, Wilfried

  • Hallo Neanderthaler,


    danke für die Antwort. Ich denke, damit komme ich weiter.
    Wenn es bei Dir 3./4. war und ein Großelternteil (=3.) des einen Partners ein Geschwister eines Urgroßelternteils (=4.) des andern Partners war und ein Dispens notwendig war, scheint meine Annahme, dass bei gemeinsamen Ur-ur-Großeltern KEIN Dispens mehr benötigt wurde, falsch zu sein. Das wäre ja dann 4./4. und meines Wissens wurde bis zum 4. Grad ein Dispens benötigt. (Das wären dann nach der Zählung bei Dir gemeinsame Ur-ur-Großeltern.)
    Stimmt das so?


    Meine Verwirrung mit den Generationen und dem Dispens kommt daher, dass meine Eltern auch 4./4. miteinander verwandt sind, also ein gemeinsames Ur-ur-Großelternpaar haben und keinen Dispens benötigten. (Na ja, die Hochzeit war 1967 und da konnte sich in der Zwischenzeit ja was geändert haben. So nahe Verwandtschaften waren in meiner Ecke bis nach dem 2. WK übrigens ziemlich häufig.)


    Wenn die Zählung "4. Generation" die Ur-ur-Großeltern meint, liegt der Fall, den ich mir gerade ansehe, auch etwas anders und passt sogar noch besser zu den verschiedenen Patenschaften in den entsprechenden Linien. Ich habe jetzt eine ziemlich klare These zu dieser Verwandtschaft, die zu allen Indizien passt. Fehlt nur noch der letzte Beweis.


    Dein Hinweis zu den Generalvikariatsakten ist prima. Werde mal in Trier nachfragen, ob sie zu dieser Hochzeit etwas Entsprechendes im Archiv haben. Das könnte eine ganze Reihe von Fragen beantworten.


    Nochmal danke für die Einschätzung und den Hinweis.


    Viele Grüße


    Bärbel