Hallo zusammen,
wer kennt sich genau mit den Regeln zum Ehedispens wegen Blutsverwandtschaft aus?
Bitte keine Angaben mit Verwandtschaftsgraden in Zahlen (also 2., 3., 4. Grad usw), da es da wohl unterschiedliche Zählweisen gibt, die nur zur Verwirrung führen.
Kann mir jemand konkret mit Angaben der gemeinsamen Eltern, Großeltern, Urgroßeltern sagen, wie weit ein Dispens benötigt wurde (katholisch, Rheinland).
Mein Stand ist, dass das bei Cousins (also gemeinsame Großeltern) sowie Groß-Cousins (gemeinsame Ur-Großeltern) notwendig war, bei Ur-Großcousins (gemeinsame Ur-ur-Großeltern) nicht mehr. Ich weiß, dass es etwas komplizierter wird, wenn die Generationen gemischt sind - ist aber bei meinem aktuellen Anliegen nicht der Fall. Gehe ich richtig mit meiner Annahme, dass ein Ehepaar, dass einen Dispens benötigte mindestens gemeinsame Ur-Großeltern haben musste?
Bei meinen aktuellen Fall geht es um den Anschluss einer meiner Linien an bekannte andere Linien und es gibt verschiedene mögliche Herkunftsfamilien (alles aus Ortsfamilienbüchern also nicht den Originalakten). Die Verwandtschaft kann nur über die jeweils väterliche Linie gelaufen sein und sowohl Trauzeugen als auch Paten aus der jeweils anderen Familie tauchen immer wieder auf.
Ich habe jetzt vom Bräutigam Vater, Großvater und Urgroßvater und von der Braut Vater und Großvater. Die Hochzeit mit Dispens fand 1780 statt.
Kann ich jetzt annehmen, dass der Großvater der Braut ein weiterer Sohn des Urgroßvaters des Bräutigams war (dann wären die Brautleute Großcousins gewesen) oder kommen die Linien vielleicht noch eine Generation später zusammen (und die Brautleute waren Ur-ur-Großcousins)? (Malt es Euch mal auf, dann wird es klarer.)
Ich tippe auf die erste Version, hätte aber gerne Meinungen dazu.
Viele Grüße
Bärbel