LATEIN Ehe 1701 -dringend-

  • Matrimonium in facie Ecclesiae contraxit
    perhonestus vir Andreas Göb vietor
    et senator hic cum pudica virgine
    Cunigunda Kneyerin honesti viri Joannis Kneyer
    civis hic et Susannae p.m. filia legitima.
    Testes erant Hermannus Kneyer senator et
    Nicolaus Stein cives ambo. Benedixit
    A. Hoffmann parochus p(ro) t(tempore)


    Die Ehe schloss im Angesicht der Kirche
    der sehr ehrbare Mann Andreas Göb, Binder (Küfner) und
    Ratsmitglied hier mit der züchtigen Jungfrau
    C. Kn. eheliche Tochter des ehrbaren Mannes J. Kn. Bürgers hier und der Susanne, seligen Angedenkens.


    Zeugen waren: H. Kn. Ratsmitglied und N. St. beide Bürger
    Es segnete sie ein A. H. zur Zeit Pfarrer


    Matrimonium in facie Ecclesiae contracit honestus iuvenis
    Nicolaus Göb praedicti perhonesti Andreae...


    Die Ehe schloss im Angesicht der Kirche
    der ehrbare Jünglich N. K. , des vorgenannten sehr ehrbaren Andreas


    der Rest fehlt!


    Schmeck es, wie es weiter geht, sagt der Unterfuchs.

  • und hier der Rest:
    … Göb senatoris hic et Elisabethae conjugis p. m. filius
    legitimus, cum pudica foemina Dorothea Steinin,
    honesti viri Simonis Stein civis hic p. m. vidua re-
    licta;
    testes erant ijdem Hermannus etc..
    … Göb, hiesigen Ratsmitglieds u. seiner verstorbenen Ehefrau E. ehelicher Sohn, mit der züchtigen Frau D. St., des ehrsamen Mannes S. St., verstorbenen hiesigen Bürgers hinterlassene Witwe; Zeugen waren …

  • Wenn verwitweter Vater und heiratsfähiger Sohn am gleichen Tag heiraten, muss man auch nur eine Feier ausrichten :thumbsup:


    Aber Spass beiseite - was spricht dagegen? Schließlich können doch auch "ältere" Männer noch heiraten (Und so alt muss der Andreas ja noch gar nicht sein - man kann ja auch mit 40 Jahren schon einen Sohn im heiratsfähigen Alter haben.) Zweite (oder weitere) Ehen wurden auch häufig eingegangen, wenn ein Witwer eine Frau brauchte, die ihm den Haushalt und die Kinder versorgte.


    An deiner Stelle würde ich mal versuchen, den Eheeintrag der (wahrscheinlich) ersten Ehe mit Elisabeth zu finden. Ich würde ab so ca. 15 Jahre vorher suchen (um sicher zu sein, dass man nichts verpasst). Bei ersten Ehen hat man - meiner Erfahrung nach - eine größere Chance, auf die Namen der Eltern der Brautleute zu stossen.


    Viele Grüße,
    Anke

  • Ok danke :thumbsup:


    Hab die erste Ehe gefunden. Allerdings ist die schon 1671 und die zweite erst 1701!
    Die Geburtsdaten hab ich leider noch nicht. 30 Jahre differenz? Dann müsste der mind 50 Jahre alt gewesen sein bei zweiter Ehe..... :wacko: