Ich hätte da mal wieder was zu übersetzen.
Komme einfach nicht
weiter, da beim oberen Eintrag vom Andreas Göb keine Eltern angegeben
sind. Besteht vllt eine verbindung zum folgenden Eintrag? Bitte um
Übersetzung!
Hoffe man kann es lesen....
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Matrimonium in facie Ecclesiae contraxit
perhonestus vir Andreas Göb vietor
et senator hic cum pudica virgine
Cunigunda Kneyerin honesti viri Joannis Kneyer
civis hic et Susannae p.m. filia legitima.
Testes erant Hermannus Kneyer senator et
Nicolaus Stein cives ambo. Benedixit
A. Hoffmann parochus p(ro) t(tempore)Die Ehe schloss im Angesicht der Kirche
der sehr ehrbare Mann Andreas Göb, Binder (Küfner) und
Ratsmitglied hier mit der züchtigen Jungfrau
C. Kn. eheliche Tochter des ehrbaren Mannes J. Kn. Bürgers hier und der Susanne, seligen Angedenkens.Zeugen waren: H. Kn. Ratsmitglied und N. St. beide Bürger
Es segnete sie ein A. H. zur Zeit PfarrerMatrimonium in facie Ecclesiae contracit honestus iuvenis
Nicolaus Göb praedicti perhonesti Andreae...Die Ehe schloss im Angesicht der Kirche
der ehrbare Jünglich N. K. , des vorgenannten sehr ehrbaren Andreasder Rest fehlt!
Schmeck es, wie es weiter geht, sagt der Unterfuchs.
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Erstmal danke, aber da steht noch mehr.....
der Link funktioniert bei mir vollständig...
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Bei mir ist es aus, grau grau grau
Unterfuchs
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und hier der Rest:
… Göb senatoris hic et Elisabethae conjugis p. m. filius
legitimus, cum pudica foemina Dorothea Steinin,
honesti viri Simonis Stein civis hic p. m. vidua re-
licta;
testes erant ijdem Hermannus etc..
… Göb, hiesigen Ratsmitglieds u. seiner verstorbenen Ehefrau E. ehelicher Sohn, mit der züchtigen Frau D. St., des ehrsamen Mannes S. St., verstorbenen hiesigen Bürgers hinterlassene Witwe; Zeugen waren … -
Nur das ich das richtig verstehe, der Vater heiratet am gleichen Tag wie der Sohn? Sowas gabs auch?!
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Wenn verwitweter Vater und heiratsfähiger Sohn am gleichen Tag heiraten, muss man auch nur eine Feier ausrichten
Aber Spass beiseite - was spricht dagegen? Schließlich können doch auch "ältere" Männer noch heiraten (Und so alt muss der Andreas ja noch gar nicht sein - man kann ja auch mit 40 Jahren schon einen Sohn im heiratsfähigen Alter haben.) Zweite (oder weitere) Ehen wurden auch häufig eingegangen, wenn ein Witwer eine Frau brauchte, die ihm den Haushalt und die Kinder versorgte.
An deiner Stelle würde ich mal versuchen, den Eheeintrag der (wahrscheinlich) ersten Ehe mit Elisabeth zu finden. Ich würde ab so ca. 15 Jahre vorher suchen (um sicher zu sein, dass man nichts verpasst). Bei ersten Ehen hat man - meiner Erfahrung nach - eine größere Chance, auf die Namen der Eltern der Brautleute zu stossen.
Viele Grüße,
Anke -
Ok danke
Hab die erste Ehe gefunden. Allerdings ist die schon 1671 und die zweite erst 1701!
Die Geburtsdaten hab ich leider noch nicht. 30 Jahre differenz? Dann müsste der mind 50 Jahre alt gewesen sein bei zweiter Ehe.....