Zivilstandsregister auch rechtsrheinisch

  • Im damaligen Großherzogtum Berg wurden zum 1.1.1810 die Zivilstandsregister nach französischem Vorbild eingeführt. Als das Großherzogtum 1815 an Preußen fiel, galt in den Gebietsteilen, die vorher -auch wenn nur kurzfristig- schon zu Preußen gehört hatten, wieder das preußische Landrecht. In den anderen Landesteilen blieb der "Code zivil" als "rheinisches Recht" bestehen. Somit blieben auch die Zivilstandsregister.
    Im Reg.-Bez. Köln sind das die rechtsrheinischen Stadtteile von Köln, die Stadt Leverkusen, der Oberbergische, der Rheinisch-Bergische sowie der rechtsrheinische Teil des Rhein-Siegkreis.
    Im Reg.-Bez. Düsseldorf, die Städte Düsseldorf, Remscheid, Solingen, Wuppertal, der Kreis Mettmann und der Essener Ortsteil Kettwig.
    Mit freundlichen Grüßen, Wilfried