Hallo zusammen,
ich weiß, dass einmal verliehener Adel durch Nichtgebrauch nicht erlischt. Aber wie steht es mit den Namenszusätzen?
Konkret geht es um folgenden Fall:
Einer meiner Vorfahren erhielt den Namenszusatz "von und zu Leonegg" (vollständig: Freysleben von und zu Leonegg) in Verbindung mit einem Gebäude "zum güldenen Leuweneck"
Dessen direkte Nachkommen, die diesen Ort verließen, nannten sich dann nur noch "Freysleben von Leonegg", spätere Generationen werden aber nur noch als Freysleben geführt - ohne jeden Zusatz.
War der Zusatz eigentlich schon mit dem Wegzug von dem damit verbundenen Gebäude erloschen und hätte gar nicht mehr geführt werden dürfen, oder durfte das "von Leonegg" noch solange geführt werden, wie das Gebäude sich in Familienbesitz befand und das "zu" bezog sich nur auf jene, die dort wirklich lebten?
Oder wurde der Zusatz "von Leonegg" einfach nicht mehr geführt (ruhte also) , wäre aber selbst heute noch gültig (ähnlich dem ruhenden Adel)
Viele Grüße
Michael