Testamentkarte ?

  • Guten Morgen an alle,
    habe auf der Geburtsurkunde meiner Urgroßmutter aus dem Jahre 1870 die spätere Randnotiz mit dem Wortlaut "H. Testamentkarte Nr. 1" entdeckt. Sie ist höchst wahrscheinlich mit Bleistift und auch noch in Süterlin geschrieben. Hat irgendjemand Ahnung, was dieses bedeuten könnte? Was ist eine Testamentkarte? Falls soetwas existiert, wo kann man diese einsehen?
    Schon mal vorab Danke an alle Helfenden :) .
    Viele Grüße
    viola63

  • Hallo Viola,
    das ist mir schon oft "passiert". Es wurde vom Standesamt eingetragen, wenn die betreffende Person bei Gericht / Notar ein Testament hinterließ. Du musst - wenn Du es sehen willst - beim für den letzten Wohnort zuständigen Amtsgericht eine Akteneinsicht beantragen. Bei mir hat das bisher immer geklappt. Gemäß § 357 FamFG musst Du als Nicht-Beteiligter (Du standest ja sicherlich nicht im Testament Deiner Urgroßmutter) ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Da Du ja bestimmt keines hast, musst Du etwas improvisieren. Lege die entsprechenden Geburtsurkunden in Kopie bei, die belegen, dass Du die Urenkelin bist. Wenn Du Glück hast, kannst Du Einsicht in die eröffnete Verfügung von Todes wegen nehmen. Aber das muss nicht sein.
    Grüße, Daniel

  • Hallo Daniel,
    Danke für Deine schnelle Antwort. Meinst Du, ich könnte das auch schriftlich machen? Ich wohne nämlich 500 km entfernt. Bist Du auch der Annahme, daß dieser Eintrag noch existiert, meine Urgroßmutter starb bereits 1945?
    Viele Grüße
    viola63

  • Hallo Viola,
    ja, schriftlich sowieso! Du kannst in Deinem Antrag auf Akteneinsicht auch gleich die Aktenversendung an das für Dich zuständige Amtsgericht erbitten. Dann kannst Du es dort einsehen.
    Die Testamentsakten werden nicht so schnell weggeschmissen.
    Grüße, Daniel

  • ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Da Du ja bestimmt keines hast, musst Du etwas improvisieren

    Hallo Viola,


    da Du im Testament Deiner Großmutter bedacht sein könntest, hast Du selbstverständlich ein rechtliches Interesse an der Akteneinsicht, welche Dir nicht verweigert werden darf.


    Gruß
    Detlef

  • Hallo Detlef, es geht um die Uroma, nicht Oma... Bei der Uroma ist die Wahrscheinlichkeit, im Testament bedacht zu sein, wesentlich geringer als bei der Oma. Schlecht ist diese Begründung, wenn die Uroma vlt. schon 10 Jahre vor der Geburt starb.
    Grüße, Daniel

  • Hallo Detlef05,
    Danke für Deine Antwort. Aber zum Zeitpunkt des Todes meiner Urgroßmutter 1945 war an mich noch lange nicht zu denken (geb. 1963), somit konnte sie mich im Testament nicht bedenken. Ich laß´mich überraschen, was das Amtsgericht mir antwortet.
    Viele Grüße
    viola63