• Amtsgericht Michelstadt



    Öffentliche Aufforderung
    7 VI 3/02 (2002)
    16.11.2010



    Amtsgericht Michelstadt
    – Nachlassgericht –




    Öffentliche Aufforderung


    7 VI 3/02 (2002) – 08.11.2010


    Am 18.01.2002 verstarb in Höchst (Odw.) die am 25.06.1909 in Neuruppin geborene deutsche Staatsangehörige Erna Elisa Zacpal, geb. Gentikow, adoptierte Mandelt, zuletzt wohnhaft gewesen in 64739 Höchst (Odw.), Spessartstraße 8.


    Da die Erben der väterlichen Linie unbekannt waren, wurde am 25.11.2002 Nachlasspflegschaft angeordnet und Herr Rechtsanwalt Alexander Steiger, Rosengässchen 2, 64720 Michelstadt, zum Nachlasspfleger bestellt.


    Es konnte folgendes ermittelt werden:


    Die Verstorbene war verwitwet. Aus ihrer Ehe mit dem am 08.02.1903 geborenen Rudolf Albert Zacpal sind keine Kinder hervorgegangen. Rudolf Albert Zacpal ist am 08.01.1985 in 64747 Breuberg, seinem letzten Wohnort, verstorben.


    Die Mutter der Erblasserin war die am 29.09.1889 geborene und bereits verstorbene Anna Helene Martha Mandelt, geb. Gentikow.


    Der leibliche Vater der Erblasserin ist nicht bekannt.


    Der Ehemann der Kindesmutter, Herr Max Mandelt, geb. am 19.03.1891, verstorben am 16.06.1949, hat die Erblasserin als Kind adoptiert.


    Aus der Ehe der Eltern der Erblasserin gingen außer dieser keine weiteren Kinder hervor; es wurden auch keine weiteren Kinder adoptiert.


    Die Großeltern väterlicherseits.


    Der Vater des Max Mandelt war Karl Johann Mandelt; geb. am 19.03.1861, bereits verstorben.


    Die Mutter des Max Mandelt war Anna Maria Mandelt, geb. Reimann, geb. am 12.02.1866, bereits verstorben.


    Aus dieser Ehe gingen nach den noch möglich gewesenen Recherchen 4 weitere Kinder hervor: August Hermann Paul Mandelt, geb. am 28.05.1886 in Schmiegrode, Gustaw Hermann Mandelt, geb. am 06.12.1889 in Trachenberg, Ida Paulina Mandelt, geb. am 27.03.1893 in Schmiegrode, Lisbeth Mandelt (Näheres nicht bekannt). Sie ist lediglich im Namensregister des Geburtenbuches genannt, wobei das Namensregister auch den Name des Vaters aufweist).


    Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, oder die vorgenannte Personen kennen oder etwas über diese wissen, werden aufgefordert, binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung bei dem unterfertigten Gericht dieses Recht anzumelden oder die entsprechenden Angaben zu machen, widrigenfalls festgestellt wird, dass väterliche Verwandte vom Erbrecht ausgeschlossen werden.




    Stamm, Rechtspflegerin


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    MfG

    Bernd aus Grafhorst

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