FN: LEISTIKOW-SATTELBERG

  • Amtsgericht Berlin-Charlottenburg


    Gerichtlicher Teil
    Öffentliche Aufforderung
    64 VI 482/09
    Berichtigung der Veröffentlichung vom 26.08.2010
    21.09.2010


    Berlin, Amtsgericht Charlottenburg




    64 VI 482/09


    In Sachen der am 27.07.1913 geborenen und am 24.05.1994 verstorbenen, zuletzt in 10629 Berlin, Mommsenstr. 55, wohnhaft gewesenen Hildegard Leistikow, wird die öffentliche Aufforderung vom 7. Juni 2010 wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahin gehend berichtigt, dass es richtig lauten muss:


    Öffentliche Aufforderung


    Die Erben der am 24. Mai 1994 verstorbenen Hildegard Emilie Henriette Leistikow, geboren am 27. Juli 1913, zuletzt wohnhaft gewesen in Mommsenstr. 55, 10629 Berlin, hier insbesondere die möglichen Abkömmlinge des Wilhelm Friedrich Leistikow, geboren am 8.1.1874 in Marienfließ, Bruder der Erblasserinvaters, des August Albert Leistikow, geboren am 13.06.1884, gestorben am 22.07.1915 sowie die möglichen Geschwister und deren Abkömmlinge der Großeltern der väterlichen Linie, nämlich der Wilhelmine Auguste Henriette Leistikow geb. Grunwald, geboren 1845 in Marienfließ und des Wilhelm Friedrich Leistikow, geb. 1848 in Marienfließ/Pommern und weiterhin die möglichen Geschwister und deren Abkömmlinge des Großvaters der mütterlichen Linie (Mutter = Ida Emma Elise Leistikow geb. Sattelberg, geboren am 21.11.1887, gestorben 11.01.1963), nämlich des Ferdinand August Karl Sattelberg, geb. 1856/1857, werden aufgefordert, binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung ihr Erbrecht bei dem unterzeichneten Nachlassgericht anzumelden, andernfalls der Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt wird.






    Berlin, den 30. August 2010


    Amtsgericht Charlottenburg, Abt. 64



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