Thermann / von Thermann

  • Hallo,


    bei mir hat ein Wilhelm Edmund Otto Thermann eingeheiratet. Er wurde am 5. Juni 1875 in Wien geboren. Bei der Trauung wird seine Mutter mit Agnes, geb. von Thermann, verwitwete von Westphal (Offizierswitwe in Wien) genannt. Kann das stimmen? Haben die unehelichen Kinder den Nachnamen der Mutter ohne von erhalten?


    Viele Grüße Antje

  • Hallo Antje,


    der Geburtsname der Mutter war Agnes Freiin von Thermann. Wenn ein Kind wie hier in dem Fall unehelich geboren wurde, dann erhielt es den Namen der Mutter, jedoch ohne Adelstitel (Freiherr) und -prädikat (von), da es sich nicht, wie in Deutschland nach Abschaffung der Monarchie ab 1919, um feste Namensbestandteile handelte, sondern sie waren zu der Zeit noch Standeskennzeichen. Der erbliche Adelsstand konnten aber immer nur an ehelich geborene Kinder weitergegeben werden.


    Wilhelm Gotthold Thermann, gest. 4.12. 1825, Herr auf Gollm bei Landsberg und Wollinchen bei Erfurt, kursächischer Oberhofsgerichtsrat in Leipzig wurde mit Diplom vom 11.9.1790 in den Freiherrenstand erhoben.


    Hier das Wappen der Freiherren von Thermann.


    [Blockierte Grafik: http://www.abload.de/img/thermann5m51.jpg]


    Viele Grüße
    Hina

    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann