Ex indulto

  • Hallo,


    bei einem Sterbeeintrag von 1809 einer an Brustwassersucht verstorbenen 65-jährigen Ehefrau habe ich in den Anmerkungen den Zusatz Ex indulto oder Ex Indultae gefunde.
    Was bedeutet das?


    Vielen Dank

  • Hallo,


    das steht alleine. die anderen Spalten sind auf Deutsch und enthalten nur das übliche: Name, Sterbedatum, Hausnummer, Alter, Todesursache, Datum des Begräbnisses.

  • Hallo Helmut,


    indultum, ī, n. (indulgeo), I) die Erlaubnis, Cod. Theod. 3, 10, 1 u. 4, 15, 1. – II) die Bewilligung, das Geschenk,Gloss. IV, 91, 27. Aus Georges lat.deutsches HandwörterbuchAlso vielleicht "nach/gemäß Erlaubnis" (??) Hilft das weiter?
    Viele Grüße
    Xylander

  • Hallo,


    @Detlef:
    für mich ist es eindeutig Ex Indulto (siehe Anhang). Die Todesursache war Brustwassersucht.


    Xylander:
    Da bliebe die Frage: Erlaubnis von wem? Ich könnte mir bestenfalls folgendes vorstellen:
    Das Begräbnis war am Tag nach dem Todestag. Ich glaube, irgendwann im 19. Jhdt. bestand in Österreich (wo der Eintrag herkommt) eine Frist von mindestens 72 Stunden zwischen Tod und Begräbnis. Mag sein, dass mit der Anmerkung die vorzeiige Freigabe dieser Leiche gemeint war.

    Dateien

    • Indulto.jpg

      (12,34 kB, 23 Mal heruntergeladen, zuletzt: )

    Grüße
    Helmut

  • Hallo,
    ja, beim Googeln findet sich sowohl die genaue Wortgruppe "ex Dei indulto" als auch "ex indulto Dei" - aus Gottes Gnade, also ist das indultum nicht nur weltlich aufzufassen, wie ich bisher dachte.
    Viele Grüße
    Xylander