Hallo, liebe FoMis,
kürzlich fand ich die Unterlagen des Verkaufs der ehemaligen Güter der v. Negeleins und darunter( als amtlicher Beglaubiger ) die Unterschrift eines Quednau.
Ich stutzte- ist es der Meinige- Johann Gottfried?
Tatsache ist:
Mein Ahn J.G. Quednau war zu dem Zeitpunkt ( 1790) noch noch nicht Justizbürgermeister in Heiligenbeil- und, was die Sache nachdenkenswert macht- er heiratete etwas später( 1791) die Urenkelin eben jenes ersten Besitzers der Güter,Christoph Ägidius v. Negelein, so dass es möglich sein könnte, er (40 ) hat sie (18 )durch seine juristische Tätigkeit kennengelernt.....
Nun die Frage....welche Vorkenntnisse mußte Quednau mitbringen, um den Verkauf " begleiten" zu dürfen???
Es müßte doch Berufungsunterlagen geben.....
Und, war es eine Degradierung für Justizleute, von Königsberg aufs Land zu gehen, bzw. wurde man geschickt????
Auch, wenn ich ihn nicht mehr verbissen suche- immer wieder geistert besagter Quednau wie ein Phantom durch die
Ahnengegend.....
LG und voller Spannung, ob jemand ein paar schlaue Gedanken zu dem Ganzen hat......
lauramarie