Hallo, liebe Forumsmitglieder,
meine Ahnen stammen über viele Generationen aus dem südoldenburger Raum und waren meist Besitzer oder Pächter eines Bauernhofes- größere und kleinere Anwesen. Nun bin ich auf einen Kirchenbucheintrag gestoßen, der mich unsicher gemacht hat was den Familiennamen betrifft.
Meine Ahnin (geb. um 1770) war eine geb. Klüsener, sie heiratete einen Winthaus. Der Geburtseintrag für ihren Sohn - mein Alt-Großvater - lautet: " Vater: Winthaus genannt Klüsener, Mutter: .. Klüsener".
Nun meine Frage: hieß der Mann nach der Hochzeit auch offiziell "Klüsener" oder nannte man ihn nur so im privaten Sprachgebrauch, weil er eben in die bekannte Bauern-Familie eingeheiratet hat? Ich bin davon ausgegangen, daß früher immer der männliche Name Geltung hatte.
Welchen offiziellen Nachnamen hatte denn nun der Sohn? Eigentlich müsste er ja väterlicherseits Winthaus heißen, aber ich bin mir ziemlich sicher, daß meine Ahnenlinie Klüsener heißt. Ich sehe die Gefahr, daß ich in eine falsche Linie hineingerate, wenn ich hier nicht aufpasse. Kann mir jemand von Euch einen Rat geben?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.
Gruss
Ingrid