Mann heiratet 1954 seine Cousin 1.Grades

  • Hallo zusammen,


    jetzt brauch ich mal eure Hilfe. Irgendwie komm ich mit einem Zweig überhaupt nicht weiter und darum gehe ich mal über die Nebenlinie.


    Also mein eigentliches Problem.......


    Der Bruder meines Opa: (nennen wir ihn mal: wegen Datenschutz) Max Müller heiratet 1954 in Stuttgart eine Emma Müller. Nach der Hochzeit
    heißt sie dann Emma Müller geb. Müller. Die Heiratsurkunde besitze ich (bzw. eine Kopie aus dem Familienstammbuch) Keine Bemerkungen vorhanden. X(


    So in meiner Familie wird jetzt erzählt das ihr Vater und sein Vater Brüder waren. Kann ich leider nicht kontrollieren, da es keine Standesamtunterlagen mehr gibt von Pommern.
    Muss nicht jetzt irgendwo ein Dokument sein, wo dieses bestätigt und auch genehmigt hat für die Hochzeit. ?(


    Wegen dem Datenschutz mach ich mir jetzt keine Gedanken, da ich es über die Kinder von dem Ehepaar organisieren kann. :whistling: Also ran kommen könnte ich, wenn ich nur wüsste wo und wie. Und ob es sowas überhaupt gibt. Weil nach dem Krieg wurde viel mit eidestattliche Versicherung gemacht. Darüber müsste es doch auch Unterlagen geben?? ?(


    Ich hoffe, ich habe es jetzt nicht ganz so kompliziert erklärt, was ich meine...


    Vielen Dank schon mal für eure Anregungen.


    Liebe Grüße
    Ela

  • Hallo Steffen,


    das ist ja das, was mich auch wundert.....Darum will ich ja der Sache nachgehen. Ich denke, das dem Standesamt
    damals auch aufgefallen ist, das das Paar den gleichen Namen hat und darum denke ich, das es irgendwelche Belege
    geben muss.


    Gruße Ela

  • Hallo Ela,


    irgendwo im Forum konnte ich schon lesen,
    dass man sich zu einer Heirat noch die Kopien
    der Aufgebotsunterlagen bestellen sollte,
    die enthalten manchmal interessante Informationen.


    Grüße
    Natascha

  • Zitat

    Hallo Steffen,


    das ist ja das, was mich auch wundert.....Darum will ich ja der Sache nachgehen. Ich denke, das dem Standesamt
    damals auch aufgefallen ist, das das Paar den gleichen Namen hat und darum denke ich, das es irgendwelche Belege
    geben muss.


    Gruße Ela


    Hallo Ela, gerade nicht. Steffen schrieb doch, dass es seinerzeit nicht verboten war. Warum soll man dann noch was belegen? Da nur Eheschließungen in gerader Linie in Deutschland verboten sind (Vater mit Tochter; Oma mit Enkel, Uropa mit Urenkelin), jedoch nicht Cousin und Cousine, muss man auch nichts belegen. Da man zur Eheschließung immer seine Geburtsurkunde (bzw. schon zum Aufgebot) mitbringen muss, haben die Standesbeamten damals gesehen, dass auf den Geburtsurkunden verschiedene Eltern stehen, sodass hier keine Verwandtschaft in gerader Linie vorlag. Alles andere geht die Standesbeamten nichts an.
    LG Daniel

    [b]"Stammgast" im Kirchenarchiv sowie Stadtarchiv Magdeburg und im LHASA (Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt)


    Mitglied: AGGM; AMF; GGG (NY); Volksbund; Compgen


    Meine Namensliste, interessante Geschichten rund um die Familie, sowie Biographien besonderer Vorfahren kann man meiner Homepageentnehmen.

  • Hallo,


    nur so zum Thema,


    ich hab Familienzweige,da haben über Jahrzehnte dauernd irgendwelche Cousinen und Cousins geheiratet.


    Das führt zu einem Chaos im Stammbaum,weil die dauernd die gleichen Vorfahren hatten


    und die Namensgleichheiten einen zum Verzweifeln brachten.



    Ich meine mal gelesen zu haben,das es sogenannte Belegakten gibt oder gab,wo von den Brautleuten die Papiere


    zur Vorbereitung der Eheschließung drin enthalten sind und die das Standesamt hat/oder jetzt die Archive.


    Vielleicht weis ja jemand im Forum näheres, auch ob die noch einzusehen sind .Oder Du googelst mal.


    Da müsste dann ja mehr drin stehen,was Dir vielleicht weiter hilft.


    LG


    Opa August :)