Strafen im Mittelalter

  • was man beim Eintrag von "daniel" lesen konnte ist wirklich grausam.


    Ich hab auch einen ähnlichen Bericht in den "Urfehden für den Raum Pforzheim" gefunden.



    Wendel Rindschläger aus Wurmberg, abermals gefangen, weil er trotz seiner früheren Verschreibung Gott gelästert, sich von seiner Frau getrennt, schändlichen Umgang gehabt und sich auch sonst trotzig verhalten hatte, deshalb ohne weitere Rechtfertigung hoher Strafe verfallen, angeklagt und dazu verurteilt, das ihm vom Nachrichter auf offenem Markt die Zunge mit einem Nagel auf einen Stotzen geschlagen und nach einer Viertelstunde einen Finger breit abgeschnitten werde, das er sich sodann unverzüglich in den Wurmberger Zehnten begeben und zeitlebens dort bleiben solle usw. und so fort.


    Das Urteil wurde am 11. März 1532 in Vaihingen ausgesprochen.