Liebe Forenmitglieder,
da in letzter Zeit immer wieder Diskussionen zum Thema Personenstandsgesetz und die Auslegung der darinnen erhaltenen §§ aufflammen, habe ich mich entschlossen, einiges Grundsätzliches für Euch niederzuschreiben. Ich hoffe, es hilft Euch bei der Kommunikation mit den einzelnen Standesämtern/Archiven.
Hinweis: Es geht hier nur um Ahnen- / Familienforschung! Sollte es um Erbangelegenheiten o.ä. gehen, so gelten wiederrum andere Regelungen im Personenstandsgesetz.
Für einige spezielle Fälle, wie Einsicht in Einträge, die auf Grund des Transsexuellengesetztes vom 10.09.1980 geändert wurden sind oder andere Dinge, gelten auch andere Regelungen. Hierfür ist es ratsam, selbst in das Personenstandsgesetz zu schauen oder im Forum einen neuen Thread mit der entsprechenden Frage zu erstellen.
Link zum Personenstandsgesetz (PStG): http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/index.html
Es möge helfen!
Grüße, Daniel
Inhaltsverzeichnis:
- Wer darf einen Antrag auf Auskünfte beim Standesamt/Archiv stellen?
- Erhalte ich überhaupt die Urkunden zu meinen Vorfahren?
- Welche Einträge sind generell für Dritte frei zugänglich?
- Welche Urkunden bekomme ich, wenn ich die Schwester meiner Mutter suche, die 1952 geboren und 1991 gestorben ist?
- Erhalte ich die Eheurkunde von 1950 meines Urgroßonkels, der 1911 geboren und 1974 gestorben ist?
- Was ist mit Sammelakten?
- Haben Adoptierte ein Recht auf Auskunft zu Ihren leiblichen Vorfahren?
- Ist Ahnen- / Familienforschung ein berechtigtes Interesse?