Guten Morgen Forum,
soweit mir bekannt ist, kann man nach §7 "Statut der Deutschen Wappenrolle" ein neues (bürgerliches) Wappen auch für einen Vorfahren stiften, womit dann alle Nachfahren in männlicher Linie führungsberechtigt würden. Voraussetzung: Es besteht nicht bereits ein Wappen.
Wie wäre es zu bewerten, wenn in meiner direkten Linie bisher kein Wappen existierte, aber in einem anderen Zweig, welcher auch von dem gemeinsamen Vorfahren abstammt, eines besteht?
Da die Suche nach Nachfahren auch aus datenschutzrechtlichen Gründen sehr schwierig wird, kann man kaum feststellen, ob ein Nachfahre ein Wappen für sich gestiftet hat. Somit besteht eine latente Ungewissheit.
Kann man in einem solchen Fall für den gemeinsamen Vorfahren kein Wappen stiften?
Oder hätte dann dieser Nachfahre theoretisch zwei Wappen, die er führen könnte?
Als Antwort hätte ich folgendes gefunden:
Zitat3. Ganz wesentlich ist der Entstehungszeitpunkt eines Wappens. Er spielt gewissermaßen eine entscheidende Rolle in der Annahme eines Wappens bei Familien, die sich vor der Entstehung des Wappens in verschiedene Zweige aufgegliedert haben. Nach herrschender Ansicht sind die Familienzweige, die sich vor der Annahme des Wappens durch einen anderen Familienzweig eigenständig entwickelt haben, nicht zur Führung dieses Wappens berechtigt.
http://forum.genealogy.net/forum/index.php?page=Thread&threadID=27178
Liege ich damit richtig?
Und ab wann ist ein Familienzweig eigenständig?
Vielen Dank und viele Grüße
Markus