Liebe KollegInnen,
ein Satz in einem Kaufvertrag mit Erbauseinandersetzung aus dem Jahre 1709 verwundert mich etwas. Darinnen geht es im Gebiet der heutigen Magdeburger Börde um einen 1672 geborenen Jungen, der 1709 als Bruder in der Erbauseinandersetzung folgendermaßen genannt wird: "weil er aber fast fdreyßig Jahr im Kriege außen gewesen, und vermuthlich nicht wiederkommen wird..."
Ist es möglich, dass der Knabe mit etwa 8 Jahren in den Kriegsdienst eingetreten ist? Klar ist, dass er mit 8 Jahren nicht im kämpfenden Heer gewesen sein muss, jedoch wohlmöglich anfangs als Knecht mitzog. Spekulieren, was er machte, möchte ich nicht. Darum geht es mir nicht, das kann ich nicht belegen. Mir geht es wirklich nur darum, ob es wirklich möglich ist, mit etwa 8 Jahren mit in den Krieg gezogen zu sein. Nachtrag: Oder ob es eine Art an "Altersgrenze" zu dieser Zeit bereits gab, sodass ich davon ausgehen kann, dass "fast 30 Jahre" nicht 29 Jahre, sondern auch 24 Jahre sein können, um den "Diensteintritt" so gut wie möglich eingrenzen zu können. Ich bin in diesem Thema zu wenig belesen und kenne mich da nicht aus.
Danke, Daniel