Instleute, "so für eingeschlichen gehalten"

  • Ich stolpere gerade über einen etwas schwer verständlichen Eintrag!


    Wer könnte erklären, was die Bemerkung:...........so für eingeschlichen gehalten.....für eine Bedeutung hatte. Darüber gibt das Internet keine befriedigende Antwort. Was Instleute sind, ist mir bekannt!


    Wer konnte sich irgendwo, weshalb und warum EINSCHLEICHEN?


    Hat jemand eine schlaue Antwort darauf?


    Dankeschön, sagt: Seerose :)

  • Hallo Seerose,


    mancherorts gab es strikte Kontrollen über die Bürger bzw. Aufenthaltsberechtigungen von Nicht-Bürgern. Vielleicht waren die eingeschlichenen Instleute so etwas wie heute illegale Einwanderer oder Schwarzarbeiter? Zeit und Ort des Eintrags könnten vielleicht für eine bessere Deutung helfen.

  • Dem stimme ich zu. Die Bestimmungen waren zeitweise sehr streng. So war es z.B. im 18./17. Jahrhundert oft sogar schon verboten, Fremde bei sich übernachten zu lassen, wobei damit manchmal schon Ortsfremde gemeint waren, auch wenn sie mit der Familie verwandt waren.
    Ich bin also auch der Ansicht, daß damit "illegal eingewanderte" Instleute handelte.


    Allerdings wäre der neben der Jahreszahl auch der gesamte Satz hilfreich.
    viele Grüße
    Gisela

    Ein Jegliches Ding hat seine Zeit, und alles Vornehmen unter dem Himmel hat seine Stunde
    Derzeitige Lieblingsbaustellen: GRUNER u. LINCKE, Sachsen, ab 1849 auch Schweiz. WURMSER von Schaffoltzheim, Bormio, Schweiz, Elsaß, Heidelberg. STREICHER, Ulm, 16. Jhdt. (Schwenckfelder). WERNBORNER, Hessen u.a.

    Einmal editiert, zuletzt von Gisela ()

  • Vielen Dank für eure Beiträge!!


    Aus der Einwohnerliste Kreis Heiligenbeil (Brandenburg am frischen Haff) 1778


    wurde mir freundlicherweise ein Auszug über PN übermittelt:


    ....Nr.3 Seite 120b: Kleinschmied Johann George Finck (58 Jahr alt)..( Schlosser Joh. Finck Instleute)


    Handwerker c: so für eingeschlichen gehalten 1.5.1778.....


    Über das "Eingeschlichene" bin ich gestolpert! Der Originaleintrag liegt mir nicht vor!


    Nach euren Beiträgen nehme ich nun an, es handelt sich um einen Handwerker aus einem anderen Gebiet oder Ort, welcher in Brandenburg am frischen Haff (Ostpreussen) "in Diensten" stand.


    Weshalb aber wird er dann als Einwohner geführt? Möglicherweise hatte er seinen Wohnsitz doch woanders?.......und wie könnte ich überhaupt den "richtigen" Wohnsitz, oder die Herkunft herausbekommen?


    ?( Seerose

  • Hallo Seerose,
    schwierig!!
    Genau während du deine Antwort geschrieben hast, habe ich meinen Beitrag verändert. Der Begriff Instleute beinhaltet ja um eine Art Tagelöhner, die ortsansässig waren und ein kleines Anwesen bewohnten. Soweit hatte ich im ersten Moment nicht gedacht.
    Also Instleute sind nicht unbedingt reine Handwerker (auch wenn das in deinem Fall so ist) Hier findest du auch einen kleinen Absatz über Instleute.


    Trotzdem bin ich sicher, daß "eingeschlichen" bedeutet, daß jemand dort arbeitete und vielleicht sogar lebte, wo er von "Rechts wegen" nicht hingehörte.
    Schade, daß aus deiner Information nichts genaueres hervorgeht. Also ehrlich, so ganz klar und eindeutig ist ja der kurze Text nicht, wenn man es auf die vorkommende(n) Person(en) beziehen will.
    Dennoch: sie wurden wohl für "illegale Einwanderer" gehalten.
    viele Grüße
    Gisela

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  • Hallo Gisela


    nochmals vielen Dank für die weiteren Erklärungen! In "Etwa" kann man sich nun schon ein Bild machen!


    Deinen Link kann ich leider nicht öffnen. Allerdings hatte ich im Internet ja auch bereits gesucht. Der Begriff INSTLEUTE wird ganz gut erklärt. Im Zusammenhang mit EINGESCHLICHEN findet man natürlich nichts. Dennoch bin ich etwas "schlauer" geworden.



    P.S. Aus dem vorgegebenen Text bin ich mir eigentlich auch nicht ganz sicher, ob er überhaupt noch zu DIESER Person gehört. Absatz C kann eventuell eine andere Person meinen! Dennoch ist dieses Thema nicht uninteressant, denn es ist mir noch nicht begegnet, bisher.


    Liebe Grüße von Seerose :)

  • Hallo aus dem Norden !


    Wenn jemand in einen anderen Ort , Kreis ziehen wollte brauchte er die Erlaubnis seitens der Administration (Gutsbesitzer o.ä., oder vom Amt) , er durfte den Ort nur verlassen wenn er 1.seine Abgaben ordnungsgemäß entrichtet hatte (habe mehrere Listen aus dem Kr.Pr.Eylau aus denen hervorgeht wann jemand zu welchen Bedingungen wechselte , das ist in allen Kreisen so gewesen) und 2.für seinen Weggang einen bestimmten Obulus entrichtet hatte . Auch wenn jemand eine Frau aus einem Anderen Ort " wegheiratete " mußte bezahlt werden (habe reichlich von diesen Einträgen) .


    Wer also das Geld nicht hatte oder auch in Fällen wo der Umzug nicht genehmigt wurde verschwand einfach und ging heimlich . Die Meldepflicht bestand damals schon , aber das wurde einfach umgangen wenn dann einer Erwischt wurde , wurde er ins Melderegister des Ortes als " eingeschlichen " geführt .


    Habe mehrere Aufforderungen von Amtsmännern vorliegen die die Dorfschultzen anhielten (bei Androhung von Strafen seitens des Amtes) ihre Melderegister auf den neuesten Stand zu bringen und " Eingeschlichene " zu melden um den finanziellen Forderungen nachzukommen .


    Diese Umzugslisten , bzw. Steuerlisten findet man oft in den Kreisblättern (habe diese leider nur vom Kr.Pr.Eylau und eine vom Kreis Königsberg).


    Es kam auch vor das jemand alle Forderungen erfüllte und umzog , sich aber dann Mustern lassen mußte (Wehrpflicht) , das nicht wollte und wieder heimlich verschwand und z.B. bei seinen Eltern Unterschlupf fand , dann doch erwischt wurde und in den Muterungslisten als " eingeschlichen " bezeichnet wurde (Beispiele liegen mir vor) .


    Es hat mit Imigranten oder heutigen Gastarbeitern nix zum Tun .


    Gruß , Joachim

  • Kann mir die Bemerkung nicht verkneifen:


    Es hat mit Imigranten oder heutigen Gastarbeitern nix zum Tun .


    Genau betrachtet, schon! Bloß auf kleinkarierter Ebene.

    Viele Grüße
    h :) nry


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    Was kann man von Menschen erwarten, die den Beginn eines neuen Jahrtausends ein Jahr zu früh gefeiert haben?

  • Ich denke auch - im weitesten Sinne.
    Natürlich waren die Rechtsverhältnisse andere als heute.
    Aber @ Joachim: die Leute, von denen wir reden, verließen ihre Heimat und lebten in einem anderen Land. Punkt aus. Auch wenn sie die gleiche Muttersprache hatten, oder eine entfernt ähnliche (ich denke da mal an bayerisch und sächsisch :D )
    Deutschland in unserem staatsrechtlichen und politischen Sinne gab es ja nicht. Wenn du Pech hattest, warst du im 2 km entfernten Nachbardorf schon im "Ausland". Und das wurde auch so benannt.


    Wenn man sich im Ausland zum Wohnen und Arbeiten niederläßt ist man ein Immigrant, auch wenn damals die Rechtlichen Ausgestaltungen unterschiedlich waren.
    Natürlich ist es bestimmt oft vorgekommen, daß jemand sich daheim aus dem Staub machte und längst im "Ausland" lebte, aber dort wo er herkam immer noch offene Verpflichtungen hatte, so wie du es beschrieben hast. Das widerspricht sich aber nicht, sondern paßt eigentlich ganz gut zusammen.



    viele Grüße
    Gisela

    Ein Jegliches Ding hat seine Zeit, und alles Vornehmen unter dem Himmel hat seine Stunde
    Derzeitige Lieblingsbaustellen: GRUNER u. LINCKE, Sachsen, ab 1849 auch Schweiz. WURMSER von Schaffoltzheim, Bormio, Schweiz, Elsaß, Heidelberg. STREICHER, Ulm, 16. Jhdt. (Schwenckfelder). WERNBORNER, Hessen u.a.