Dessentlicher Anzeiger (No. 2) des 15ten Stücks des Amtblatts der
Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. Den 10. April
1846.
Steckbrief:
Die unverehelichte Charlotte Caroline Wilhelmine Bohm, 22 Jahre alt, aus Berlin gebürtig, welche wegen Diebeshehlerei und Theilnahme an den Vortheilen gewaltsamer Diebstähle zu (9) neunmonatlicher Strafarbeit rechtskräftig verurtheilt worden ist, hat sich der Strafvollstreckung durch ihre heimlich Entfernung aus ihrer letzten Wohnung, Neanderstraße Nr. 29 hierselbst, entzogen, und ihr jetztiger Aufenthalt ist bisher nicht zu ermitteln gewesen.
Alle Civil- und Militairbehörden des In- und Auslandes werden dienstergebenst ersucht, auf die nachstehend näher signalisirte Bohm gefääligst zu vigiliren, sie im Betretungsfalle zu verhaften und unter sicherer Begleitung, mit den bei sich befindenen Effecten an die hiesigen Stadtvoigtei-Gefängnisse abliefern zu lassen.
Wir versichern die ungesäumte Erstattung derdadurch entstandenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes ein gleiche Rechtswillfähigkeit.
Signalement:
Größe: 5 Fuß, Statur: schlank, Stirn: gewöhnlich, Augen: blau, Augenbrauen: blond, Nase, Kinn und Mund: gewöhnlich, Zähne: vollständig, Gesichtsfarbe: blaß, Gesichtsbildung: oval, Sprache: deutlich. Besondere Kennzeichen fehlen.
Die Kleidungsstück können nicht angegeben werden.
Berlin, den 28. März 1846.
Königliches Criminalamt hiesiger Residenz.