Hallo in die Runde,
ich stehe nun vor dem Schritt, ein Standesamt durch eine richterliche Anweisung anordnen zu lassen, mir Kopien auszuhändigen. Grundlage hierfür §49, Abs. 1 PStG.
Kurze Frage, die mir eine andere Standesbeamtin nicht beantworten konnte: Ist dieser Schritt für mich Gebührenfrei oder erhebt das zuständige Amtsgericht für diese Aktion Gebühren? Sie vermutete es nur. (Nachtrag)
Danke, viele Grüße, Daniel