Ewald Müller (Suchgebiet Halle, Merseburg, Leuna)

  • Suche den leiblichen Vater (und seine Nachfahren) der unehelich geborenen Tochter xxx in Halle/Saale
    - leibliche Mutter xxx geboren in Leuna, hat noch weitere 5 Kinder
    - Eltern der Mutter: Erna Janke geboren in Leuna, gestorben vermutlich 1944 in Halle/Saale
    Friedrich Otto Janke geboren in Merseburg, vermutlich 1939 erschossen worden
    - nach 8 Jahren Heimaufenthalt landete Tochter xxx bei einer Pflegeperson ca 1971
    - von dieser Pflegeperson 1981 adoptiert worden, aufgrund der Einwilligung der Kindsmutter vom 02.09.1971
    - der Vater zahlte den Unterhalt auf das Verwahrkonto beim Rat des Kreises Wittenberg, welches dann an die Pflegeperson weitergeleitet wurde


    gruß, Nico


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    Viele Grüße,
    Jutta
    Moderatorin

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    Einmal editiert, zuletzt von papchen1970 () aus folgendem Grund: Optimierung

  • Beim Amtsgericht [Vormundschaftsgericht], evtl. auch beim Jugendamt oder in beiden Fällen, wenn Akten schon abgegeben worden sind, beim Staatsarchiv nachfragen, ob Akten vorhanden sind.
    MfG
    Friedhard Pfeiffer

  • Beim Amtsgericht [Vormundschaftsgericht], evtl. auch beim Jugendamt oder in beiden Fällen, wenn Akten schon abgegeben worden sind, beim Staatsarchiv nachfragen, ob Akten vorhanden sind.
    MfG
    Friedhard Pfeiffer


    Hallo Friedhard,
    haben wir alles schon durch, Amtsgericht hat nichts, Jugendamt rückt nichts raus
    Ist eine verzwickte Adoptionsgeschichte
    Seine unehelich geborene Tochter wurde 8 Jahre nach der Geburt von der Kindsmutter zur Adoption freigegeben (unter Zwang?)
    Mit 18 Jahren wurde sie dann von der Pflegeperson (bereits verstorben) adoptiert, da hat es wahrscheinlich nichts mehr gekostet. Dann gabs eine neue Geburtsurkunde und ihre Herkunft wurde komplett gelöscht. Die Leibliche Mutter haben wir schon gefunden.
    Jeder hat doch das Recht mal seine eigentlichen Eltern kennenlernen zu wollen, oder?


    Gruß, Nico

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    Einmal editiert, zuletzt von papchen1970 ()

  • Das Jugendamt rückt nichts raus*)
    Ist eine verzwickte Adoptionsgeschichte
    Seine unehelich geborene Tochter wurde 6 Jahre nach der Geburt von der Kindsmutter zur Adoption freigegeben (unter Zwang?)
    Mit 18 Jahren wurde sie dann von der Pflegeperson (bereits verstorben) adoptiert, da hat es wahrscheinlich nichts mehr gekostet. Dann gabs eine neue Geburtsurkunde und ihre Herkunft wurde komplett gelöscht °). Die Leibliche Mutter haben wir schon gefunden.
    Jeder hat doch das Recht mal seine eigentlichen Eltern kennenlernen zu wollen*).


    *) Das Jugendamt weiß nicht oder will nicht zur Kenntnis nehmen, dass das Bundesverfassungsgericht und die obersten deutschen Gerichte [z. B. das Bayreische Oberste Landgericht] geurteilt haben, dass jeder Anspruch darauf hat, seine biologische Abstammung zu kennen. Versuchen Sie es noch einmal. Falls Sie keinern Erfolg haben, rühren Sie sich nochmals.
    °) Auch würde ich nochmal keine Geburtsurkunde sondern eine vollständige Kopie des Geburtseintrages bestellen. Dass ein Geburtseintrag "gelöscht" wurde, kann ich nicht glauben. Denn dann wird sich ergeben, dass der Geburtseintrag durch Rand- oder Fußvermerke "geändert" worden ist.
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhard Pfeiffer

  • Hallo Friedhard,


    vielen Dank für die Tips.
    In der Abschrift (Dokument aus der Akte vom Jugendamt Wittenberg, 2004) des Rates des Kreises Wittenberg vom 09.09.1981 heißt es:


    "....gemäß § 68 Familiengesetzbuch dem Antrag von ......(Pflegeperson).....vom 24.08.1981 stattgegeben.
    ......Die Jugendliche trägt künftig den Namen ..... (Vorname)........(Nachname der Pflegeperson).
    Dem Antrag auf Anbringung eines Sperrvermerkes im Geburtsregister wird stattgegeben.
    gez.Förster, Vorsitzender des JHA 2"


    Gruß, Nico

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  • In der Abschrift (Dokument aus der Akte vom Jugendamt Wittenberg, 2004) des Rates des Kreises Wittenberg vom 09.09.1981 heißt es:
    "....gemäß § 68 Familiengesetzbuch dem Antrag von ......(Pflegeperson).....vom 24.08.1981 stattgegeben.
    ......Die Jugendliche trägt künftig den Namen ..... (Vorname)........(Nachname der Pflegeperson).
    Dem Antrag auf Anbringung eines Sperrvermerkes im Geburtsregister wird stattgegeben.
    gez.Förster, Vorsitzender des JHA 2" *)


    Ist alles durch die Rechtsprechung des BVerfG und der OLG's "überholt" bzw. nicht mehr zu beachten!!!!!
    MfG
    Friedhard Pfeiffer

  • Hallo Friedhardt,


    danke für die hilfreichen Infos.
    habe jetzt mal die Kopie ihrer Akte beim Jugendamt beantragt sowie beim Standesamt Halle/Saale eine Kopie aus dem Geburtsregister.
    Schauen wir mal....


    Gruß, Nico

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  • Habe ihn nun nach langer Suche gefunden, leider zu spät.
    1938 in Parchim geboren. 2009 in Neubrandenburg verstorben.
    Also Fall gelöst.......

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