Mädchenname / Geburtsname

  • Hallo


    ich bin noch völlig unerfahren und neu im Thema Ahnenforschung.
    Im Moment teste ich noch verschiede Programme aus.
    Doch treffe ich immer wieder auf ein Problem mit dem Mädchennamen. Wie ich hier (Wie mit Mädchennamen umgehen?) gelesen habe, sollte man möglichst immer den Mädchennamen bei Frauen angeben, auch wenn sie später mehrere Nachnamen durch Heirat hatten.


    Nun ist es aber bei meiner Schwetser der Fall, dass sie bei ihrer Geburt noch den Nachnamen der Mutter hatte, da meine Eltern zu dem Zeitunkt noch nicht verheiratet waren. Wenige Monate später hat sich dies jedoch geändert und sie trägt seit dem den Nachnamen unseres Vaters und dies wird wohl bis zu ihrer zukünftigen Heirat wohl aus so bleiben. Meine Frage, was ist denn nun der Geburts- oder Mädchenname? Gibt es da einen Unterschied? Und wie sollte ich das am Besten dokumentieren?
    Vielleicht kennt ja auch noch jemand einen guten Tip für ein Programm, das das gut lösen kann.


    Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe! :)

  • Moin Moin erst einmal...


    ich bin zwar auch noch nicht solange am "Buddeln", aber ich habe es in meinem Programm so gelöst, das ich den Geburtsnamen bei solchen Fällen belasse, dann in in der Rubrik Familiennamen, den Namen nach der Hochzeit eintrage. Ändert er sich vor der Hochzeit (z.B. Adoption, in Pflege gegeben... usw.), dann nehme ich die Spitznamen-Funktion und den neuen Nachnamen schreibe ich dort mit einem Hinweis (z.B. genannt... ) rein. Bei einer 2. Ehe ändere ich auch manchmal manuell den sog. Listenname der dann z.B. lauten kann:
    Lischen Meier (Geburtsname) verheiratet Müller( 1.Ehe) verheiratete Schulze (2.Ehe);

    LG
    Kati


    AHNENFAHNDUNGSLISTE
    BRB: Mulka,Bobert,De(h)lang(k),Kschenker
    NDS: Ahnemann,Wittig,Holzgrefe,Schöpmann
    HH: Greve,Kraatz
    SH: Willhöft,Schulz,Meiners
    MV: Barsch,Clemens,Sengebusch
    RPf: Grisar
    BAY: Alt,Meister
    Westpr./Pommern: Brick,Tiegs,Ihn,Janitzki,Kowalkowska
    Posen: Szczepaniak,Szoyk,Knolinski,Marciniak


    mein Blog: Fenriswitch's Zeitreisen

  • Hallo Guppy,


    in dem Fall ist natürlich der Familienname des Vaters als Geburtsname zu verwenden! Würdest du dir eine Geburtsurkunde deiner Schwester vom Standesamt ausstellen lassen, würde da auch nichts anderes draufstehen. In dem Geburtenbuch, würde aber sicherlich ein Vermerk drinstehen wie "durch Eheschließung der Eltern legitimiert" oder so ähnlich.
    Heute bekommen viele Kinder von Paaren die noch nicht verheiratet sind, schon den Nachnamen Vaters (spart man auch Geld, da man später den Namen nicht ändern lassen muss, wenn geheiratet wird - ist aber sicher nicht der einzige Grund dafür ;) )
    Anders sehe es aus, wenn der Name durch Adoption, Umbennung oder ähnlich geändert wird. Dann würde ich den Namen mit notieren. In vielen Programmen kann man auch mehrere Namen für eine Person eintragen. In deinem Fall wäre es aber unwichtig.


    Gruß
    Kai

  • Hallo,


    gesetzliche Grundlage ist übrigens §1617b Abs. 1 im BGB.


    Die Eltern können nach der Hochzeit innerhalb von 3 Monaten den Geburtsnamen des Kindes neu festlegen. Ist das Kind mindestens 5 Jahre alt, ist seine Zustimmung erforderlich.
    Der neue Name gilt rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Geburt.


    Geburtsname und Mädchenname sind das gleiche. Früher war es ja üblich. dass die Frau fast immer den Namen des Ehemannes annahm. Heute gibt es ja auch umgekehrte Fälle und da wäre es komisch, vom Mädchennamen des Mannes zu sprechen. Insofern ist Geburtsname heutzutage die korrektere Bezeichnung.



    Gruß,
    Reinhard