"Auskunft des Bürgeramts /Stadt Stolberg /Aachen"

  • Hallo Ihr Lieben ,
    im Dezember letzten Jahres habe ich eine Anfrage über den Verbleib meiner Großtante an das Bürgeramt der Stadt/Stolberg bei Aachen gestellt .
    Kurz darauf erhielt ich dann eine Mitteilung , das ich denen 30€ im voraus überweisen soll aber nur Auskunft erhalten kann ,wenn ich anspruch auf einen Titel etc. begründen kann.
    Kann ich natürlich nicht also frage ich mich nun ob die 30€ dann nicht in den Wind geschrieben sind , wenn ich sie überweise?
    Hat da jemand von Euch schon mal Erfahrungen gemacht ? Habt Ihr trotzdem Auskunft bekommen?


    Gruß
    Simone

  • Hallo Simone,


    da Du nicht in direkter Linie von Deiner Großtante abstammst und diese entweder noch lebt oder aber die Verjährungsfristen nach dem Personenstandsgesetz noch nicht abgelaufen sind, hast Du an der Auskunft kein sog. berechtigtes Interesse (= keinen Anspruch auf einen Titel etc.). Dein Beitrag läßt rückschließen, dass Dich Deine Großtante nicht beerbt hat, was ein berechtigtes Interesse begründen würde.


    Unter der Voraussetung, dass Deine Großtante seit 30 Jahren tot ist und Datenschutzrechte ihrer Angehörigen nicht zu berücksichtigen sind, kannst Du -wie auch jede andere Person- Auskünfte erhalten.


    Gruß
    Detlef

  • Danke Detlef,
    Also heißt es wohl noch warten .
    Da die Antwort vom Archiv der Stadt stammt ,scheint sie entweder verstorben zu sein oder ist aus Stolberg weggezogen .
    Leider weis auch niemand aus der Familie ob sie evtl. Kinder mit meinem Großonkel hatte .
    Nun hatte ich so gehofft das herausfinden zu können aber dann spar ich mir das Geld mal lieber und versuch es in ein paar Jahren noch mal .
    Ich hab auch mal nach Todesanzeigen geschaut und eine Frau mit dem selben Namen gefunden ,die aus Stolberg stammte aber in Garmisch verstorben ist aber ob das nun meine Großtante war sei mal dahingestelt .
    Vielleicht sollte ich ja einfach mal bei den genannten Angehörigen per Brief nachhorchen ob ich richtig oder falsch liege ?
    Meint Ihr das ich das machen kann?


    Danke für die Hilfe und noch liebe Grüße


    Simone

  • Meint Ihr das ich das machen kann?

    Ja, Simone.


    das kannst Du selbstverständlich machen. Ob Du eine erhellende Antwort bekommst, wird vom guten Willen des Brief-Empfängers abhängen.
    Du hast außerdem die Möglichkeit, Dich an die Friedhofverwaltung in Garmisch zu wenden. Dort ist man vielleicht mit den Datenschutzbestimmungen nicht so vertraut. Ob Du einen frei gemachten Rückumschlag beilegst, bleibt Dir überlassen.


    Gruß
    Detlef