Darf ich das Wappen meiner Familie benutzen???

  • Hallo,
    vor vielen Jahren ließ sich mein Vater - auf meine Veranlassung hin - ein Wappen anfertigen. Im Wappenbrief steht, dass der Antragsteller "sowie die übrigen Nachkommen im Mannesstamm des Stammvaters" zur Führung des Wappens berechtigt sind. Da ich ein weiblicher Nachkomme bin, durfte ich damals das Wappen samt Brief nicht auf mich ausstellen lassen, also das Wappen nicht führen.
    Wie sieht es aber mit der Nutzung/benutzen aus?


    Hier im Forum und auch sonst in Verbindung mit Familienforschung sehe ich immer wieder, dass Wappen benutzt werden. Darf ich unser Familienwappen für meine privaten Zwecke (Visitenkarte, Ahnenlisten u.ä.) benutzen, ohne irgendwelche Rechte zu verletzen?


    Danke für eure Info.


    Gerda

  • Hallo Gerda,


    nach den festgelegten Nutzungsbedingungen darfst Du natürlich das Wappen führen. Nachkommen im Mannesstamm bedeutet ja nicht, dass Töchter das Wappen nicht führen dürfen, sondern dass das Wappen über Töchter nicht in die nächste Generation weitergereicht werden darf. Du bist aber ein Nachkomme (Töchter und Söhne sind beides Nachkommen) im Mannesstamm, denn Dein Vater ist ja ein Mann ;) - und dazu auch noch der Wappenstifter. Allerdings sei zu bedenken, dass das Wappen auch an den Namen gebunden ist. Das bedeutet, Du kannst es solange führen, wie Du nicht in eine andere Familie einheiratest und deren Namen führst. Deine Kinder können das Wappen aber nicht mehr führen, da sie dann Nachkommen in weiblicher Linie sind. Nur die Kinder eines evtl. Bruders von Dir, sofern sie auch den Namen des Wappenstifters führen, können das Wappen dann weiter führen.


    Da Du für das Wappen führungsberechtigt bist, sofern Du den Namen Deines Vaters führst, verletzt Du auch keine Rechte anderer, wenn Du es benutzt.


    Viele Grüße
    Hina

    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

  • Hallo Georg,


    Dein Hinweiß für Gerda auf "Wikipedia" - Wappenrecht ist leider nicht mehr in allen Teilen dort auf dem neuesten Stand.


    Das Kapitel "Annahme eines Wappen" ist in zwei Punkten grundsätzlich falsch.



    "und muss durch Eintragung in eine Wappenrolle -.... oder auf andere geeignete Weise veröffentlicht werden. "


    Es muss in keine Wappenrolle eingetragen werden. Seit 1918 gibt es keine amtlichen Wappenverzeichnisse etc. mehr. Die Heraldischen Vereine
    sind rein privater Natur. Einen Zwang zu einer Registrierung gibt es nicht!!

    Das Wappen meines Familienverbandes ist u.a, dort hinterlegt, wo auch ich jetzt nach Daten suche: bei den Kirchenbüchern.
    Ordentlich archiviert wo es dann, hoffentlich, auch meine Nachfahren wieder finden werden.


    Dennoch haben die heraldischen Vereine noch zwei wichtige Funktionen:


    1. Die Gestaltung eines neuen Wappen nach den gewachsenen Regeln der Heraldik zu beurteilen.
    Heraldik ist ein altes gewachsenes Kulturgut. Wir sollten es nicht leichtsinnig vor "die Hunde gehen lassen".


    2. Ein Wappen soll auch später in ihren Veröffentlichungen nach 700 Jahren (?) noch gefunden werden.
    Es hat nicht jeder die Möglichkeit sich einer "Jahrhundertablage" zu bedienen. Sozusagen im Supermarkt der Ahnenforschung.



    Viele Grüße


    Kastan

  • Hallo Kastan,


    das mit der Wappenrolle oder eine andere geeignte Form der Veröffentlichung hat, in der heutigen Zeit, eigentlich nichts mehr mit Wappenrecht zu tun, da es das nicht mehr gibt, sondern ganz einfach mit dem Urheberrecht an der Wappenzeichnung. Vergleichbar auch mit einem Firmenlogo. Wenn ein Wappen veröffentlicht wurde und das muss nicht zwangsläufig eine Wappenrolle sein, dann kann es u.U. passieren, dass jemand genau die selbe Idee zu einem Wappen hat und das dann veröffentlicht. Damit begründet er an diesem Wappen das Urheberrecht und kann sogar schlimmstenfalls der anderen Familie das Führen ihres nicht vorher veröffentlichten Wappens, untersagen.


    Der Vorteil des Eintrages in eine Wappenrolle ist einfach der, dass es für andere, die ein Wappen suchen, einfacher ist, die bereits vorhandenen Wappen ausfindig zu machen. Ansonsten ist es aber natürlich jedem selbst überlassen, in welcher Form er sein Wappen in die Öffentlichkeit bringt. Wichtig ist, dass es öffentlich zugänglich ist.


    Viele Grüße
    Hina

    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

  • Hallo Kastan,
    hallo Hina.


    Ich hatte Gerda nur hilfsweise aus Interesse an dem Thema geantwortet.


    Danke, daß Ihr nun zur Klarstellung beigetragen habt.
    Es wäre sicher hilfreich, wenn jemand mit entsprechender Fachkenntnis
    den Inhalt der besagte Wikipedia-Seite aktualisieren würde.


    Viele Grüße, Georg

  • Im übrigen darfst du jedes Wappen zu jeder Zeit entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, die vornehmlich im Urheberrecht liegen, verwenden.
    Das bedeutet in erster Linie, das wenn du ein Wappen (oder jede andere Abbildung) deren Urheber du NICHT bist verwendest, du einen Entsprechenden Hinweis darauf geben musst.
    Das ist dann immer noch keine Garantie das der Rechteinhaber nicht trotzdem etwas dagegen hat das du seine Abbildung verwendest, aber es ist ein wichtiger und richtiger Schritt hin zu korrektem umgang mit fremdem Eigentum.


    Im Prinzip war das jetzt eine Wiederholung von dem was hina gesagt hat, vielleicht mit etwas anderer Gewichtung.
    Sehe ich das dann eigentlich richtig, dass ich als "Führungsberechtigter"=Rechteinhaber an dem Wappen auch jedem anderen das "führen"=verwenden des Wappens erlauben könnte, so wie die Verwendung von Bildern, Texten, etc.? Welche Bedeutung hätten dann überhaupt die Regelungen im Wappenbrief? Bringe ich da jetzt grade was durcheinander? Hina habe ich jetzt so interpretiert als wäre die Wappenabbildung "nur" in der Kategorie "geistiges Eigentum" einzuordnen, insofern müssten dafür doch die gleichen Regelungen gelten wie bei, wie schon gesagt, Texten, Fotos, etc..??


    Oder anders gefragt, führt das abbilden eines fremden Wappens auf der eigenen Visitenkarte "nur" zu Urheberrechtsverletzungen und Lächerlichkeit oder hat die Verletzung der "Regeln" im Wappenbrief tatsächlich rechtliche Konsequenzen?

  • Im übrigen darfst du jedes Wappen zu jeder Zeit entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, die vornehmlich im Urheberrecht liegen, verwenden.
    Das bedeutet in erster Linie, das wenn du ein Wappen (oder jede andere Abbildung) deren Urheber du NICHT bist verwendest, du einen Entsprechenden Hinweis darauf geben musst.
    Das ist dann immer noch keine Garantie das der Rechteinhaber nicht trotzdem etwas dagegen hat das du seine Abbildung verwendest, aber es ist ein wichtiger und richtiger Schritt hin zu korrektem umgang mit fremdem Eigentum.

    Kommt drauf an, was man unter verwenden versteht. Privat ja, rein privat in den eigenen vier Wänden darf man fast alles aber in dem Moment, wo man das irgendwie in die Öffentlichkeit bringt, reicht ein Quellenhinweis nicht aus. Ohne Einverständnis des Urhebers der Zeichnung geht da leider gar nichts, es sei denn, der ist schon seit über 70 Jahren verblichen. Ausnahme sind wissenschaftliche Abhandlungen, die aber auch als solche qualifiziert sein müssen.


    Im Falle des "eigenen" Wappens hat die Familie aber vom Urheber (der Heraldiker/Wappenzeichner) die Nutzungsrechte erworben und auch dafür bezahlt. Da braucht dann nicht nochmal extra gefragt werden und man verzichtet auch auf den Quellenhinweis. Sieht ja auch auf einer Visitenkarte nicht so toll aus ;).


    Das Urheberrecht umfasst die schöpferische Leistung. Das heißt, nur die Wappenzeichnung, die man vom Heraldiker bekommen hat, ist urheberrechtlich geschützt. Das Wappen darf von der Familie frei genutzt werden, natürlich auch neu gezeichnet werden. Es ist ihr Wappen. Genauso kann man auch niemandem verbieten, ein Wappen einer anderen Familie abzumalen. Man darf es nur nicht verwenden, als wäre es das eigene. Tut man das, so verletzt man zwar nicht das Urheberrecht, wenn man es selbst gemalt hat, die wappenführende Familie kann aber dennoch auf Unterlassung klagen, da es ihr Wappen ist. Da greift dann aber ein anderer Paragraph des BGB. "Wappenklau" ist nicht erlaubt, auch wenn es kein spezielles Wappenrecht gibt.


    Viele Grüße
    Hina

    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

  • Das heißt dann aber das ich als Familienmitglied spricht Rechteinhaber an dem Wappen jedem dem ich möchte das Recht zur verwendung des Wappens aussprechen darf, unabhängig davon ob er irgendwelchen Vorgaben im "Wappenbrief" entspricht oder nicht?!

  • Hallo,
    ich kann dazu nur sagen, wie es im Grafikbereich läuft:
    Person A bestellt bei Grafiker B eine Illustration. B erstellt die Illustration, ist also der Urheber und hat das unveräußerliche Urheberrecht. Nun kann er der Person A Nutzungsrechte einräumen.


    Diese Nutzungsrechte können umfassend sein (zeitlich, räumlich unbeschränkt) und sogar beinhalten, dass A weiteren Personen die Nutzung einräumen darf, B jedoch nicht mehr.


    Die Nutzungsrechte können aber auch beschränkt sein: ob eine Illustration einmalig im Kirchenblatt mit 500 Stück Auflage abgedruckt wird, ist halt etwas anderes, als wenn die Illu von einer Postkartenfirma in hohen Auflagen gedruckt und weiterverkauft wird. Das spiegelt sich dann im Preis wieder, der für die Übertragung der Nutzungsrechte vereinbart wird.
    Somit braucht der Bäcker, der ein lachendes Brötchen für sein Ladenschild nutzen will, weniger umfangreiche Nutzungsrechte, als eine Bäckereikette, die europaweit Filialen hat und die Illu von Autoaufkleber über Brötchentüte bis Plüschmaskottchen einsetzen will.


    Wenn ich das Wappen als Illustration ansehe, könnte der Urheber vereinbart haben, dass das Wappen nur innerhalb der Familie für einen bestimmten Familiennamen genutzt werden darf. Da kommt es halt darauf an, was genau vereinbart wurde. Dass weibliche Nachkommen trotz Heirat den Familiennamen behalten, ist ja eine recht neue Entwicklung.


    @ Salich: Es kommt (unabhängig vom Wappenbrief) darauf an, welche Rechte der Urheber dem Nutzer eingeräumt hat. Wenn nur vereinbart wurde, dass der Auftraggeber das Wappen nutzen darf, dann muss jede abweichende Nutzung mit dem Urheber abgestimmt und ggf. extra vergütet werden. In dem Beispiel mit dem kleinen Bäcker kann der nicht einfach die Illustration an einen anderen Bäcker weiterverkaufen, es sei denn, er hat das Recht dazu ausdrücklich erworben.

  • @M.I.F.E


    Danke für die Erläuterung. Dann ist der Wappenbrief also als Vetrag zwischen Urheber und Stifter zu betrachten, der die entsprechenden Verpflichtungen enthält?!
    Wenn also jemand ein Wappen fälschlicherweise verwendet, kriegt er den Ärger nicht mit Familie die es trägt sondern dem Zeichner der es entworfen hat?

  • Ich frage mich, ob das alte Wappenrecht nicht längst überholt ist, da das Wappen nur im Mannesstamme weitervererbt werden darf.
    Wenn mein Vater oder Großvater ein Wappen gestiftet hätten, dürfte ich das Wappen wohl nicht benutzen, obwohl ich den Familiennamen trage, auch meine Söhne nicht, da sie zwar den Namen tragen, ihn aber nicht im Mannesstamm ererbt haben.
    Würde mein Mann ein Wappen stiften, könnten sie auch das wegen des anderen Namens nicht nutzen.
    Wir haben kein Wappen, das ist also nur theoretisch, hält mich aber auch sehr davon ab, sowas haben zu wollen... :D

  • Ich frage mich, ob das alte Wappenrecht nicht längst überholt ist, da das Wappen nur im Mannesstamme weitervererbt werden darf.
    Wenn mein Vater oder Großvater ein Wappen gestiftet hätten, dürfte ich das Wappen wohl nicht benutzen, obwohl ich den Familiennamen trage, auch meine Söhne nicht, da sie zwar den Namen tragen, ihn aber nicht im Mannesstamm ererbt haben.
    Würde mein Mann ein Wappen stiften, könnten sie auch das wegen des anderen Namens nicht nutzen.
    Wir haben kein Wappen, das ist also nur theoretisch, hält mich aber auch sehr davon ab, sowas haben zu wollen... :D


    hm...
    hier wird anscheinend etwas grundsätzliches Mißverstanden
    Selbstverständlich können Töchter das Wappen des Vaters...oder Großvaters führen
    solange sie den Familiennamen tragen, auf den das Wappen eingetragen ist. :!:
    Erst wenn die Tochter durch Namenwechsel, also bei Heirat, einen anderen Familiennamen annimmt
    erlischt dies Führungsrecht am Wappen des Vaters / Großvaters. :)

  • Dann ist der Wappenbrief also als Vetrag zwischen Urheber und Stifter zu betrachten, der die entsprechenden Verpflichtungen enthält?!
    Wenn also jemand ein Wappen fälschlicherweise verwendet, kriegt er den Ärger nicht mit Familie die es trägt sondern dem Zeichner der es entworfen hat?

    Nein, den Wappenbrief erhält man ja von der Wappenrolle, wenn man sein Wappen dort registrieren lässt. Der hat mit dem Urheber der Wappenzeichnung nichts zu tun. Der Wappenbrief beinhaltet im Prinzip nur, wie das Wappen auszusehen hat (Wappenbeschreibung) und wer es führen darf. Das Wappen müsste nichtmal zwingend auf dem Wappenbrief abgebildet sein, denn entscheidend ist da immer die Beschreibung des Wappens, nicht das Werk des Künstlers.


    Die Sache mit dem Nutzungsrecht der Wappenzeichnung ist dagegen ein Vertrag ausschließlich zwischen dem Urheber der Wappenzeichnung und dem Nutzer, in erster Linie die wappenführenden Familie. Wenn ich allerdings z.B. etwas über die Gremaldis schreiben will und dabei auch gleich ihr Wappen zeigen möchte, dann kann ich z.B. zu einem Heraldiker oder Grafiker gehen und ihn bitten, mir zur Illustration meiner Veröffentlichung, das Wappen zu zeichnen. Da meine Veröffentlichung nicht damit gleichzusetzen ist, dass ich selbst das Wappen führen will, brauche ich mir dafür auch nicht die Genehmigung der wappenführenden Familie einzuholen. Ich darf es nur nicht auf meine eigene Visitenkarte drucken und so tun, als wäre ich führungsberechtigt.


    Leider findet man ja zuhauf Webseiten, die mit einem Wappen garniert sind. Darunter steht dann "Wappen der Familie XYZ". In dem Text wird dann irgendwo erwähnt, dass es "unser" Wappen ist und es aus dem Siebmacher oder sonstwoher stammt. Letztendlich wird damit klar gemacht, dass eben die Familie XYZ, die diese Webseite gebastelt hat, das Wappen führt. So geht das natürlich nicht, wenn man das Wappen einfach nur irgendwo her hat und nicht nachweisen kann, dass es tatsächlich das Wappen der eigenen Familie ist. Beliebtestes Argument ist immer, dass das Wappen schon seit einigen Generationen von der Familie geführt wurde. Großes Erstaunen kommt dann immer, wenn man der Familie nachweist, dass es in Wirklichkeit das Wappen einer gleich- oder ähnlichnamigen Familie ist. Eine Kopie aus dem Siebmacher macht solch ein Wappen noch nicht zu dem Wappen aller gleichnamigen Familien und kann auch nicht einfach von allen geführt werden. Man muss erst den genealogischen Nachweis erbringen, dass man vom Wappenstifter abstammt und zwar in der Form, wie die Führungsberechtigung es vorsieht.


    Manchmal wird auch in einem Nebensatz direkt erwähnt, dass man die Familienzusammenhänge noch nicht klären konnte (aber man bedient sich schon mal vorsorglich des Wappens). Letzendlich ist das eine etwas verschleierte Form der Anmaßung. Man möchte gerne, dass alle glauben, es wäre "mein" Wappen ;). Wenn die Wappenzeichnung dann auch noch einfach irgendwo rauskopiert wurde und noch unter dem Urheberschutz steht, dann wird es um so bedenklicher.


    Viele Grüße
    Hina

    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

  • Hallo Rotraud,


    entscheidend ist ja nicht der Familienstand der Tochter, sondern der Name, der natürlich zum Wappen passen muss. In der Führungsberechtigung steht ja nicht expliziert, dass das Wappen nur von ledigen Töchtern geführt werden darf. Das ergab sich früher nur so, weil es üblich war, bei einer Heirat den Namen des Mannes anzunehmen. Wenn aber die Führungsberechtigung auf den Mannesstamm eingeschränkt ist, dann dürfen nur in der weiteren Folge die Nachkommen der Söhne, die den Namen führen, auch das Wappen weiterführen. Auch das ist sicher mittlerweile antiquiert. Einklagen kann man da nichts aber wer der Tradition der Wappen verfallen ist, der sollte selbst für sich entscheiden, wie er es mit Traditionen so sieht, ganz klassisch oder eben modern. Er muss dann entscheiden, ob das, was er macht, noch traditionell ist und ob er die Bestimmungen des Wappenstifters respektiert, auch wenn sie für einen selbst altmodisch sind. Aber statisch war das ganze Wappenwesen noch nie.


    Viele Grüße
    Hina

    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

  • Um noch etwas zur Regelung dazu zu setzen. Auf alten Epitaphen, sind immer wieder Familienwappen zu finden. Oftmals werden dabei Ehepaare beschrieben. Hatten die Familien des Ehemannes und der Ehefrau, wurden beide Wappen eingesetzt. Denn die Ehefrau blieb ja eine geborene ***** Darauf beruhend gibt es zum Beispiel auch Ehewappen in denen die Wappen an sich bestehen bleiben, aber durch z.B. eine Rangkrone vereinigt werden. Die Führungsberechtigung bleibt also erhalten, da der Geburtsname nicht abgelegt wird. Der Geburtsname wird hier nur dem Ehenamen (in der Regel dem des Mannes) untergeordnet. In Italien bleibt beispielsweise, auch bei der Eheschließung und Annahme des Familiennamens des Ehepartners, der Geburtsname als übergeordnet im Ausweis stehen


    Grüße Maik

    "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht." (Bertolt Brecht)

  • Ja, in vielen Ländern, z.B. Portugal, Spanien, Italien usw. "wanderten" die Wappen oft von einem Namen zum anderen. Sie waren dennoch nach festgelegten Regeln an die Familie gebunden. Das hat damit zu tun, dass es dort keine spezifisch erblichen Familiennamen gab oder auch gibt, so wie in Deutschland. Das Wappenwesen ist dort auch anders geregelt. In vielen Ländern gab es z.B. auch nicht für bürgerliche Familien die Möglichkeit, ein Wappen zu stiften. Andere Länder, andere Sitten ;).


    Viele Grüße
    Hina

    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

  • Darf ich mal (versuchen) das zusammen zu fassen, und ihr korrigiert mich bitte:


    Wappen bzw. ihre grafische Ausführung laufen heute rein rechtlich unter den gleichen Begriffen wie Kunstwerke und Fotografien und wenn ich das Wappen selbst gemalt habe oder der Künstler der es erstellt hat mir die Rechte an dem Werk abgetreten hat, dann kann ich damit machen was ich will, unabhängig davon was mal in einer "Wappenrolle" über das "Führen" des Wappens eingetragen wurde, da eine solche als Bestandteil eines Vereins keinen Einfluss auf meine Rechte an dem Wappen als solches hat.
    Die Bedeutung der entsprechenden Vereine ist also eher eine folkloristische als die vertretung einer tatsächlichen Rechtsposition?!

  • Darf ich mal (versuchen) das zusammen zu fassen, und ihr korrigiert mich bitte:
    (Ich setze mal meine Anmerkungen in Rot direkt ein - Hina)


    Wappen bzw. ihre grafische Ausführung (Nur die Wappenzeichnung. Das Wappen und die graphische Ausführung eines Wappens ist nicht das selbe. Das Wappen selbst ist erstmal nur durch eine präzise Beschreibung definiert, die Wappenzeichnung ist dann eine graphische Umsetzung. Das Wappen selbst ist vom Urheberrecht unberührt.) laufen heute rein rechtlich unter den gleichen Begriffen wie Kunstwerke und Fotografien (ja, wie alle schöpferischen Leistungen) und wenn ich das Wappen selbst gemalt habe oder der Künstler der es erstellt hat mir die Rechte an dem Werk abgetreten hat (nur die Nutzungsrechte, das Urheberrecht ist nicht übertragbar), dann kann ich damit machen was ich will (nur innerhalb des vereinbarten Nutzungsrechtes), unabhängig davon was mal in einer "Wappenrolle" über das "Führen" des Wappens eingetragen wurde (ja), da eine solche als Bestandteil eines Vereins keinen Einfluss auf meine Rechte an dem Wappen als solches hat (an der Wappenzeichnung, an den Rechten an dem Wappen hat sie Einfluss).
    Die Bedeutung der entsprechenden Vereine ist also eher eine folkloristische als die vertretung einer tatsächlichen Rechtsposition?!
    (Jein, man könnte das zwar so sagen, da es kein Wappenrecht in Deutschland gibt aber das Wappen der Familie steht trotzdem wie ihr Familienname, mit dem das Wappen verknüpft ist, unter dem Schutz des
    § 12 BGB. Bist Du aber selbst Stifter des Wappens, kannst Du natürlich alle Deine Verfügungen für nichtig erklären oder sie verändern. Aber auch das sollte dann in irgendeiner Form veröffentlicht werden.).

    Die Wappenrolle ist im Prinzip reines Mittel zum Zweck, nämlich der Veröffentlichung des Wappens und der Bestimmungen des Wappenstifters zur Wappenführung. Die Wappenrolle kann Dir nicht vorschreiben, was Du zu wünschen hast. Allerdings gibt es in den vereinsgeführten Wappenrollen Vereinssatzungen und an die muss man sich halten, wenn man sein Wappen eben in dieser Wappenrolle eintragen und veröffentlichen will. Gefallen die einem nicht, muss man sich eine andere Wappenrolle oder eine andere Form der Veröffentlichung suchen.


    Viele Grüße
    Hina

    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann