Hallo,
ich habe eine spezielle Frage, doch vielleicht ist die Lösung auch trivial:
Wenn in Westpreussen um 1850 ein Kind geboren wurde, dessen Eltern katholisch waren, so war es doch normal, daß dieses Kind nach wenigen Tagen oder Wochen getauft wurde. Demtentsprechend wird es auch in einem Taufregister zu finden sein.
Wie verhält sich jedoch, wenn sich eine Person jüdischen Glaubens, vielleicht schon im Erwachsenenalter, entschloß, zum Katholizismus zu konvertieren? Grundlage dafür sollte doch eine Taufe sein. Wurde diese Person auch im gleichen Taufregister eingeschrieben oder gab es da Sonderregelungen?
Der konkrete Anlaß für diese Frage ist, daß mein Ururgroßvater und seine drei Schwestern bei ihren jeweiligen Hochzeiten im Heiratsregister der jeweiligen katholischen Gemeinde auch explizit als Katholiken notiert sind. Jedoch sind im Taufregister KEINERLEI Einträge der vier zu finden (Geburt 1839-1845). Das Taufregister ist aber eindeutig das Richtige (Kath. Kirchenbuch Tiefenau, Geburtsort Klein Marienau bei Marienwerder).
Weiß jemand Rat?